Landtag

Rettungshelfer in Bad Kissingen im Einsatz. (Foto: dpa)

16.04.2015

Mitarbeiter zweiter Klasse

Innenausschuss: SPD und FW fordern rechtliche Gleichstellung von Rettungshelfern

SPD und Freie Wähler haben sich im Innenausschuss mit ihrer Forderung nach einer Rettungshelfergleichstellung bei Notfall- und Rettungseinsätzen nicht durchsetzen können. Die SPD hatte beantragt, auch jene ehrenamtlichen Einsatzkräfte mit einem Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz sowie auf Einkommensausfall auszustatten, für die diese Regelungen im vor zwei Jahren ergänzten Rettungsdienstgesetz nicht gelten. Betroffen davon sind unter anderem die Mitarbeiter von Kriseninterventionsteams, die sich bei Unfällen zum Beispiel um unter Schock stehende Angehörige von Opfern kümmern. „Wir sollten diese Regelungslücke schließen“, meinte der SPD-Abgeordnete Paul Wengert.

Den Kreis der Anspruchsberechtigten noch weiter fassen wollten die Freien Wähler. Sie forderten nicht nur die rechtliche Gleichstellung aller Einsatzkräfte an einem Unfallort, sondern auch bei anderen Hilfsleistungen wie der Einrichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber und der Betreuung von Evakuierten nach Bombenfunden sowie bei Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung und bei Bereitschaftsdiensten. „Wir wollen hier keine Einzelfallregelungen oder das Wohlwollen der jeweiligen Arbeitgeber, sondern einen generellen Rechtsanspruch für alle“, erklärte der FW-Innenpolitiker Joachim Hanisch.

Die CSU hielt die Anträge für schwer umsetzbar und zudem unnötig. Schon heute bestehe ein grundsätzlicher Freistellungs- und Ausfallerstattungsanspruch, wenn die integrierten Leitstellen zur Koordinierung der Einsätze das entsprechende Personal bei ihrer Alarmierung anforderten, betonte der CSU-Abgeordnete Peter Tomaschko. Andere Fälle seien eine eher theoretische Ausnahme. Deshalb werde nach seiner Kenntnis die Oppositionsforderung auch nicht von den Rettungsorganisationen unterstützt. Beim Antrag der Freien Wähler sehe er zudem erhebliche Abgrenzungsprobleme. In diesem Punkt machten auch SPD und Grüne Bedenken geltend.

Die Grünen stellten sich hinter den Antrag der SPD. Es gebe in den Rettungsorganisationen sehr wohl Stimmen, die in der ungleichen Behandlung der Einsatzkräfte ein Problem und damit Änderungsbedarf sähen, brachte sich der Abgeordnete Jürgen Mistol ein. Darüber dürfe man nicht leichtfertig hinweggehen. Vor allem bei Einsätzen unterhalb der Katastrophenschwelle sei Ungleichbehandlung besonders groß. (Jürgen Umlauft)

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