Landtag

Bis auf Weiteres kann auch nachts Alkohol gekauft werden. (Foto: ddp)

16.07.2010

Nachts darf weiter Alkohol verkauft werden

Erste lesungen | Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, Flüchtlingspolitik, bayerisches Informationsfreiheitsgesetz

In Bayern wird es vorerst kein nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen geben. CSU, FDP und Grüne lehnten im Landtag einen Gesetzentwurf der SPD ab, der zum Ziel hatte, entsprechende Einschränkungen im Ladenschlussgesetz vorzunehmen. Darin wird die Verfügbarkeit von Alkohol rund um die Uhr für den spürbaren Anstieg von Straf- und Gewalttaten unter Alkoholeinfluss sowie für Ruhestörungen und Vandalismus während der Nachtstunden verantwortlich gemacht. Keine Erleichterungen
für Volksbegehren

Nach Ansicht der Regierungsfraktionen geht der Gesetzentwurf ins Leere, weil die 2000 bayerischen Tankstellen mit Gaststättenkonzession nicht erfasst würden. Sie setzten auf ein Gesamtkonzept, das die Staatsregierung im Herbst vorlegen soll. Dieses soll Defizite beim Vollzug des Jugendschutzgesetzes beseitigen, das den Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren verbietet, und Hinweise auf sinnvolle Gesetzesverschärfungen geben.
Ohne Erfolg blieben in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause auch weitere Gesetzesinitiativen der Opposition. So hatten SPD und Grüne in zwei Gesetzentwürfen Erleichterungen bei Volks- und Bürgerbegehren gefordert. Konkret schlugen sie vor, auf die vorgeschriebene Amtseintragung zu verzichten, die Eintragungsfristen zu verlängern und die für einen Erfolg notwendigen Zustimmungsquoren teilweise abzusenken.
In der Regierungskoalition wurden diese Maßnahmen für nicht erforderlich erachtet, um die Bürgerbeteiligung zu erhöhen. „Wir haben eine starke und funktionierende direkte Demokratie in Bayern“, erklärte der FDP-Innenpolitiker Andreas Fischer. Auf Ablehnung stieß auch der Vorstoß der SPD, das Wahlalter in Bayern auf 16 Jahre abzusenken. Dagegen brachten CSU und FDP vor allem rechtliche Argumente vor.
Mit drei Gesetzentwürfen hatten SPD, Grüne und Freie Wähler versucht, die Unterbringung anerkannter und wegen internationaler Verpflichtungen geduldeter Flüchtlinge in Bayern humaner zu gestalten. Die Initiativen wandten sich für diesen Personenkreis in erster Linie gegen Sammelunterkünfte und sprachen sich für eine besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Flüchtlingsfamilien aus.
Im Grundsatz stimmten dem auch die Regierungsparteien zu, sie stellten den Gesetzentwürfen der Opposition jedoch einen gemeinsamen Antrag entgegen, mit dem die Staatsregierung unter Verweis auf konkrete Verbesserungsmöglichkeiten zur „zukunftsorientierten und familiengerechten Weiterentwicklung“ der bayerischen Asylpolitik aufgefordert wurde.
In der Zielrichtung einer möglichst humanen Unterbringung von Flüchtlingen bestand aber allgemeine Übereinstimmung.
Trotz erklärter Sympathie der Liberalen zu einem Gesetzentwurf der Freien Wähler für ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz wurde die Vorlage von CSU und FDP abgelehnt. Zwar teilte die FDP die datenschutzrechtlichen Bedenken der CSU in dieser Frage nicht, votierte dann aber aus Koalitionstreue gegen den Entwurf. Untersuchungshaftgesetz
kommt nicht
Dieser hatte ein weitgehendes Akteneinsichtsrecht auf kommunaler Ebene für alle Bürger zum Ziel – auch in Angelegenheiten, in denen sie nicht selbst betroffen wären. Dem Amtsgeheimnis müsse die Informationsfreiheit unter Wahrung der berechtigten Interessen Dritter gleichberechtigt gegenübergestellt werden, begründete Florian Streibl (FW) diese Initiative.
Keine Mehrheit fand schließlich auch der Vorstoß der Grünen, ein bayerisches Untersuchungshaftgesetz zu erlassen. Dies wäre im Zuge der Föderalismusreform erlaubt. Die Grünen wollten damit im Freistaat eine zeitgemäße und streng am verfassungsrechtlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung ausgerichtete Untersuchungshaft einführen. Entsprechend wären Lockerungen für die Haftzeit vorgesehen gewesen.
Die Regierungsfraktionen sahen dafür keine Notwendigkeit und verwiesen auf die weitere Gültigkeit der bewährten bundesgesetzlichen Regelungen.
(Jürgen Umlauft)

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