Landtag

Er leitete den NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag: Franz Schindler (SPD, rechts) mit Otmar Bernhard (CSU). (Foto: Inga Kjer/dpa)

04.11.2015

Neuer NSU-Untersuchungsausschuss?

Schindler: Zu viele Fragen zum Versagen bayerischer Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit den Terroranschlägen sind noch ungeklärt

Franz Schindler, SPD-Rechtsexperte und Vorsitzende des Verfassungsausschusses, hält einen neuen NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags für denkbar. Am vierten Jahrestag der Aufdeckung der Terrorzelle betonte er: „Die meisten politisch brisanten Fragen, warum zum Beispiel die Sicherheitsbehörden versagt haben und seit wann ihnen bekannt war, dass es mindestens eine rechtsterroristische Gruppierung gab, sind noch nicht überzeugend beantwortet. Auch ob der NSU tatsächlich nur aus drei Personen bestand und wer die Mörder an den einzelnen Tatorten unterstützt hat, muss noch geklärt werden.“ Schindler, der von 2012 bis 2013 dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss geleitet hat, begrüßt es deshalb, dass sich der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen entschieden hat, einen neuen Untersuchungsausschuss auf Bundesebene einzusetzen. Der Rechtspolitiker erinnert daran, dass der NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags wegen des Endes der Legislaturperiode seine Arbeit einstellen musste, ohne bereits alle Aspekte aufgeklärt zu haben. Schindler plädiert dafür, die Ergebnisse des noch laufenden Strafprozesses gegen die einzige noch Lebende des Trios, Beate Zschäpe, sowie des Untersuchungsausschusses des Bundes abzuwarten und dann über einen möglichen erneuten bayerischen Untersuchungsausschuss zu befinden. Vor genau vier Jahren, am 4. November 2011, waren die Rechtsterroristen Böhnhardt und Mundlos tot in einem Wohnmobil in Eisenach aufgefunden worden. Seitdem ist der Öffentlichkeit bekannt, dass die Mordeserie in den Jahren 2000 bis 2007, bei der alleine in Bayern fünf Menschen ums Leben kamen, von einer Terrorgruppe mit dem selbstgewählten Namen “Nationalsozialistischer Untergrund” verübt worden war. (BSZ)

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