Landtag

Vergeben Stiftungen ihre Fördergelder geschlechtergerecht? Eine Frage, die in vielen Fällen mit Nein beantwortet werden muss. (Foto: DAPD)

20.01.2012

Nicht alles Gender bei den bayerischen Stiftungen

Ob Fördergelder geschlechtsgerecht verteilt werden, hat Christa Naaß (SPD) beim Innenministerium erfragt

Auch das ist ein Thema der Genderforschung: Profitieren beide Geschlechter von Fördermitteln? Dieser Frage ist die Abgeordnete Christa Naaß (SPD) am Beispiel bayerischer Stiftungen nachgegangen. „Gibt es in Bayern Erhebungen und Auswertungen darüber, ob Frauen und Männer gleichermaßen von Fördergeldern an Stiftungen profitieren?“ Und: „Werden die Förderpraxis und die Richtlinien dahingehend überprüft, ob sie dem Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit folgen?“, hat Naaß das für das Stiftungswesen zuständige bayerische Innenministerium unter anderem gefragt.


In einigen Stiftungsgremien gibt es keine Frauen


Erhebungen und Auswertungen dazu, wie Männer und Frauen an Fördergeldern partizipieren, gibt es laut dem Ressort von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nicht. Schließlich würden keine Einzelpersonen, sondern juristische beziehungsweise Projekte dieser juristischen Personen unterstützt. Ergo sei das Kriterium für die Förderentscheidung allein der jeweilige Stiftungszweck. Dieser wiederum habe aber „in der Regel keinen unmittelbaren Bezug zur Geschlechtergerechtigkeit“.
Allerdings sei bei einigen Stiftungen geschlechtergerechte Förderung betont: Bei „Maximilianeum“ mit dem Zweck „Unterstützung talentvoller Jünglinge“ sei durch die 1980 erfolgte Zustiftung sichergestellt, „dass nun auch weibliche Studierende in den Genuss der Stiftungsleistungen kommen“. Soweit die staatlichen Mittel für Bildungseinrichtungen oder - projekte gewährt würden, kämen die Mittel „beiden Geschlechtern grundsätzlich gleichermaßen zugute, da keine Geschlechtertrennung oder eine Bevorzugung bei der Projektdurchführung stattfindet“.
Der Frauenanteil in den Gremien vieler Stiftungen tendiert im wahrsten Sinne des Worts gegen Null (siehe Info-Kasten). Nach eigener Aussage hat die Staatsregierung auf die Besetzung der Kuratorien beispielsweise öffentlich-rechtlicher Stiftungen Einfluss: Im Rahmen des Leitprinzips „der geschlechtersensiblen Sichtweise und des Ziels der gleichberechtigten Teilhabe“ werde dort sehr wohl auf Chancengleichheit von Männern und Frauen geachtet.
Stiftungen jedoch, die ihre Gremien wie -Organe, -Vorstand und -Beirat selbst bestimmen können, legten auch die Kriterien für deren Besetzung fest. Ein Blick in die jeweiligen Stiftungssatzungen zeige: „In vielen Fällen bestehen enge, nach dem Stiftungszweck ausgerichtete Vorgaben für die Besetzung, die zum Beispiel an bestimmte Ämter, Funktionen oder Fachkenntnisse anknüpfen und eine weitere Auswahl nach Geschlechtergerechtigkeit weiter einengen.“ Dieser Satz ist nicht näher erläutert. Es darf vermutet werden, dass einige dieser vorausgesetzten „Ämter und Funktionen“ männlich dominiert sind und Frauen deshalb per se nicht zum Zug kommen.
Naaß hat in ihrer schriftlichen Anfrage auch diese Aporie formuliert: „Wie kann sichergestellt werden, dass alle Stiftungen Geschlechtergerechtigkeit in ihren Satzungen verankern und Gender als Vergabekriterium aufnehmen?“ Chancen, dass dieses Anliegen tatsächlich verankert wird, gibt es laut Ministerium zumindest bei den Stiftungen bürgerlichen Rechts keine. Der Vorrang des Stifterwillens – in Artikel 2, Absatz 1 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) festgeschrieben – und der Grundsatz der Satzungsautonomie ließen keine Einwirkungsmöglichkeiten des Staats zu.
Es klingt allerdings auch nicht so, als würden in jeder Satzung staatlich verwalteter Stiftungen beide Geschlechter angesprochen: Zumindest bei neueren solle dies zwar zutreffen. Indes: „Sofern dies nicht der Fall ist, wäre das bei künftigen Neufassungen zu beachten.“ (Alexandra Kournioti)

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