Landtag

Von den 400.000 Grundschulkindern in Bayern haben nur 48.418 ein Hortangebot. (Foto: dpa)

13.04.2017

Nur zwölf Prozent der Schüler haben eine Ferienbetreuung

Die SPD fordert einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz, der in den Grundschulen auch die Ferien und den Freitagnachmittag umfasst

Viele Familien stehen jedes Jahr vor demselben Problem: Wohin mit dem Kind oder den Kindern in den Ferien? Besonders gravierend ist das Problem für die 2,7 Millionen alleinerziehende Menschen in Deutschland. „Wenn wir unser Kind allein zu Hause lassen und es passiert etwas, nimmt uns das Jugendamt das Kind schneller weg, als wir schauen können“, klagt der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter.

Die SPD-Abgeordnete und dreifache Mutter Simone Strohmayr kennt das Problem: „Das stresst alle berufstätigen Eltern, die sich entweder abwechselnd Urlaub nehmen, oder zum Teil teure und meist schnell ausgebuchte Ferienfreizeiten buchen müssen.“ Sie und ihr Fraktionskollege Martin Güll wollten deshalb von der Staatsregierung wissen, wie viele Schüler an den staatlichen Schulen in Bayern eine gebundene Ganztagsklasse, eine Mittagsbetreuung, eine verlängerte Mittagsbetreuung, ein Tagesheim oder einen Hort besuchten.

In den Sommerferien haben selbst die meisten Horte geschlossen

Das Kultusministerium schreibt in seiner Antwort, von den 400 000 Grundschulkindern in Bayern hätten 48 418 ein Hortangebot – das sind zwölf Prozent. Alle anderen Angebote wie Mittagsbetreuung, verlängerte Mittagsbetreuung, offene oder gebundene Ganztagsschulen haben jetzt Osterferien. Besonders viele Schulkinder in Horten gibt es in Oberbayern (21 652) und Mittelfranken (11 467). Das Problem: Die vorhandenen Plätze werden eigentlich von den Hortkindern benötigt. In allen anderen Regierungsbezirken ist die Zahl deutlich niedriger und schwankt zwischen 2000 und 3000 Schülern.

„In den Schulferien zeigt sich das unzureichende Betreuungsangebot im Freistaat besonders deutlich“, resümiert Strohmayr. Die Eltern bräuchten deshalb einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz, der in den Grundschulen auch die Ferien und den Freitagnachmittag umfasst. „Die Verlässlichkeit der Betreuung, die die berufstätigen Eltern aus den Kindergärten kennen, bricht von einem Monat auf den anderen zusammen, wenn die Kinder in die Schule gehen“, kritisiert die Abgeordnete. Das sei alles andere als familienfreundlich. Doch das Kultusministerium wiegelt ab.

Schulkindbetreuung sei grundsätzlich eine Aufgabe der Kommunen, heißt es aus dem Ressort von Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU). „Ein möglicher Rechtsanspruch würde das über lange Jahre erfolgreich geknüpfte Band zwischen Bürgern und Kommunen sehr schwächen.“ Die Staatsregierung unterstütze Kommunen stattdessen bei der Ferienbetreuung über das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, indem sie für jeden Schüler, den eine Gemeinde in der unterrichtsfreien Zeit im Hort betreut, einen Zuschuss gewährt.

Allerdings haben spätestens in den Sommerferien selbst die meisten Horte und sogar Kindergärten für zwei bis drei Wochen geschlossen. Glück hat, wer mehrere Einrichtungen in seinem Wohnort hat. Diese könnten sich dann absprechen, damit zumindest immer eine davon geöffnet hat. (David Lohmann)

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