Landtag

Die Geburt eines Kindes ist ein Großereignis – egal, ob der Vater verheiratet oder unverheiratet ist. (Foto: Bilderbox)

11.11.2011

Papa ist nicht gleich Papa

Kein zusätzlicher Urlaubstag für unverheiratete Väter und eingetragene Partner unter den Beamten

Vordergründig ist es um einen bezahlten Urlaubstag mehr gegangen. Tatsächlich hat man darüber entschieden, ob eine eheliche Verbindung denselben Stellenwert haben soll wie eine uneheliche oder eine gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft: Nein, lautet die Antwort des Öffentlichen-Dienst-Ausschusses am Beispiel einer Urlaubsregelung für unverheiratete Väter.
Bei aller Sacharbeit ist die Stimmung unter den Abgeordneten im Ausschuss für den öffentlichen Dienst meistens positiv. Geradezu heiter war sie indes während der jüngsten Sitzung. Beschwingt berichteten einige männliche Abgeordnete von ihren Vaterfreuden.
Anlass für diese „Betroffenenbefragung“ – wie sich die Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner (CSU) ausdrückte – war ein Antrag der Grünen-Fraktion. Demnach sollen auch unverheiratete Väter und gleichgeschlechtliche Lebenspartner unter den bayerischen Beamten am Tag der Geburt ihres Kindes bezahlten Urlaub nehmen dürfen. Bislang genießen dieses Privileg nämlich nur verheiratete Väter. Wer ohne Trauschein ist und seinem Nachwuchs die Nabelschnur durchschneiden möchte, muss einen Tag von seinem regulären Urlaub beantragen. Und das wird auch so bleiben, denn CSU, FDP und Freie Wähler lehnten den Antrag der Grünen ab.
Adi Sprinkart (Grüne), selber Vater zweier ehelicher Kinder, stellte fest: „Unverheiratete Väter befinden sich, was ihre Kinder betrifft, in derselben Situation wie verheiratete: Sie haben dieselben Pflichten und sollten deshalb auch dieselben Rechte haben.“ Auch angesichts der rückläufigen Geburtenzahlen sei es unsinnig, „dass wir uns an solchen Banalitäten wie einem fehlenden Trauschein stören“. Überdies sei es an der Zeit, der veränderten Lebenswirklichkeit im Freistaat gerecht zu werden: „Immerhin sind etwa 25 Prozent der Väter in Bayern nicht verheiratet.“
Aus eigener Erfahrung weiß Peter Paul Gantzer (SPD), „dass dieser Antrag richtig ist“. Bei der Geburt jedes seiner beiden Kinder sei er dabei gewesen: „Die Babys sind mir auf den Oberkörper gelegt worden – das ist ein Erlebnis, das ich nicht missen möchte!“, erklärte er. Auch sei er davon überzeugt, dass sich seine eigene positive Stimmung auf die seiner Kinder übertragen habe.
Es war die Rolle Bernhard Seidenaths (CSU) die vom Gesetzgeber vorgesehene Bedeutung des umstrittenen Urlaubstages klarzustellen: „Die Väter bekommen frei, um ihre Ehefrauen bei der Geburt zu unterstützen und nicht das Kind. Für sein Wohl ist das medizinische Personal zuständig.“ Und da die Ehe unter dem besonderen Schutz des Gesetzes stehe, sei es folgerichtig, dass Verheiratete gegenüber Nicht-Verheirateten sowie gleichgeschlechtlichen Partnern mit einem zusätzlichen Tag bezahlten Urlaubs privilegiert würden. Im Übrigen käme es durchaus vor, dass auch verheiratete Beamte nicht in den Genuss dieses Vorrechts kommen. Beispielsweise sei eines seiner beiden ehelichen Kinder an einem gesetzlichen Feiertag geboren worden.
Peter Meyer (Freie Wähler) war der einzige männliche Abgeordnete, der nicht aus eigener Erfahrung Stellung bezog. Für seine Ablehnung des Grünen-Vorstoßes argumentierte er so: „Das Gesetz ist ehegattenbezogen und nicht kindbezogen.“ Denn auch aus Meyers Sicht hat ein Trauschein einen höheren Stellenwert als eine Lebenspartnerschaft – egal, ob eingetragen oder nicht. (Alexandra Kournioti)

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