Landtag

Viele junge Menschen zieht es zur Polizei – die meisten Nachwuchskräfte sind allerdings in der Steuerverwaltung tätig. (Foto: dpa)

10.07.2015

Per Smartphone zum Staatsdiener

Ausschuss öffentlicher Dienst: Immer mehr junge Menschen wollen Beamte werden – die Verteilung im Freistaat schwankt allerdings erheblich

Der öffentliche Dienst muss sich in den kommenden Jahren keine Sorgen um den Nachwuchs machen. Trotz der Konkurrenz der freien Wirtschaft haben sich letztes Jahr 23 000 junge Menschen für das Auswahlverfahren zu einer Beamtenlaufbahn beworben. Davon wurden in der zweiten Qualifizierungsebene 986, in der dritten Qualifizierungsebene 1122 Personen in den Vorbereitungsdienst übernommen. „Das ist die zweit- beziehungsweise dritthöchste Einstellungszahl seit 2002“, frohlockt die Vorsitzende des bayerischen Landespersonalausschusses (LPA) Sigrid Schütz-Heckl im Ausschuss öffentlicher Dienst. Das LPA ist das Kompetenzzentrum für beamtenrechtliche Vorschriften bei allen öffentlichen Dienstherren im Freistaat – vor allem bei Entscheidungen über die Einstellung.

Zweithöchste Einstellungszahl seit 2002

Erfreuliche Zahlen konnte Schütz-Heckl auch bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen vermelden: In den staatlichen und kommunalen Behörden wurden von 45 Prüfungsteilnehmern 24 in den Vorbereitungsdienst übernommen. „In Bayern haben Menschen mit Behinderung größere Chancen, eingestellt zu werden, als Menschen ohne Behinderung“, schlussfolgert die Vorsitzende. Dennoch sei die Nachwuchsgewinnung nach wie vor von großer Bedeutung. Aus diesem Grund beteiligen sich die Mitarbeiter des LPA verstärkt an Messen, halten Vorträge in Berufsinformationszentren oder schreiben bayernweit Schulen an. Außerdem können Jugendliche jetzt mit dem Smartphone am Auswahlverfahren teilnehmen – „das in in wenigen Minuten erledigt“, versichert Schütz-Heckl.

Den Weg in den öffentlichen Dienst ebnen will das LPA auch Bürgern aus Ländern der Europäischen Union. Zwar müssten die Bewerber für eine erfolgreiche Anerkennung der Berufsqualifikation erst viele Nachweise aus dem Herkunftsland beschaffen, die in jedem Einzelfall noch mal geprüft würden. Danach sei es aber so, als ob sie ihre Ausbildung in Bayern absolviert hätten. „Das ist ein wichtiger Beitrag zur Integration und Öffnung der Verwaltung“, betont Schütz-Heckl. Genaue Zahlen gebe es nicht, aber die Antragszahl steige, und bis auf wenige Ausnahmen würden alle positiv entschieden.

Wissensbewahrung durch Lessons-Learned-Workshops

Speziell für Führungskräfte bietet das LPA seit letztem Jahr auch die so genannte kollegiale Beratung (siehe Info) an. Durch die Methode soll eine Gruppe von Kollegen in einem strukturierten Prozess schneller Lösungen für Probleme finden. „Nicht immer sind teure externe Berater nötig“, glaubt die Vorsitzende. Außerdem sollen zukünftig vor einer Pensionierung strukturierte Interviews, moderierte Übergabegespräche, „Lessons-Learned-Workshops oder die Analyse von Ablagestrukturen durchgeführt werden. „Mit jedem Bediensteten, der in den Ruhestand tritt, geht dem öffentlichen Dienst umfangreiches Wissen und jahrzehntelange berufliche Erfahrung verloren“, erklärt Schütz-Heckl.

Ingrid Heckner (CSU), Vorsitzende des Ausschusses öffentlicher Dienst, lobte insbesondere die Nachwuchsgewinnung. Stefan Schuster (SPD) würdigte die kollegiale Beratung und die Wissensbewahrung. Er wünscht sich aber, dass bei Bewerbern zukünftig nicht nur auf die Note, sondern auch auf die Sozialkompetenz geachtet wird. Ausschussvize Günther Felbinger (Freie Wähler) kritisierte die ungleiche Verteilung der Bewerber auf die unterschiedlichen Regierungsbezirke. „Die Teilnehmerzahlen in Unterfranken sind sehr gering“, ergänzt Markus Ganserer (Grüne). Er befürchtet, dass sich gerade im Maingebiet viele junge Bayern in Hessen bewerben. Robert Brannekämper (CSU) fordert daher, die Beamtenlaufbahn im Freistaat insgesamt attraktiver darzustellen. „Ich habe nicht den Eindruck, dass der öffentliche Dienst bei der Nachwuchswerbung up to date ist.“ > DAVID LOHMANN INFO: Kollegiale Beratung und Wissensmanagement Kollegiale Beratung hat zum Ziel, Lösungen für eine konkrete berufliche Fragestellung zu entwickeln.
Anliegen-Schilderung: Der Fallgeber erklärt das Problem, die Berater hören nur zu.
Befragung: Die Berater versuchen, die Sachlage zu klären und das Anliegen zu konkretisieren.
Hypothesenbildung: Die Berater analysieren das Anliegen, ohne bereits Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Stellungnahme: Der Fallgeber kann auf die Vermutungen reagieren und Hypothesen priorisieren.
Lösungsversuche: Die Berater erarbeiten mehrere Vorschläge, wie das Problem geklärt werden kann.
Feedback: Der Fallgeber teilt mit, welche Vorschläge er umsetzen möchte.
Sharing: Prozess-Reflektion mit Fallgeber und Beratern.

Wissensmanagement hat zum Ziel, Erfahrungen von Mitarbeitern beim Ausscheiden zu bewahren.
Methoden: Besonders zielführend ist die systematische Befragung anhand von typischen Kalenderzyklen, also was ist täglich, wöchentlich oder monatlich zu erledigen? Auch die Ermunterung, Geschichten aus dem „Nähkästchen“ über alltägliche Ereignisse zu erzählen, sind hilfreich. Zur Erfassung des Personennetzwerks empfiehlt das Landespersonalamt eine Wissensträgerkarte in Form von Listen und Grafiken. Das gewonnene Wissen soll dann in statischen oder dynamischen Medien wie Postern, Handbüchern oder interaktiven Grafiken in einem Medium zusammengeführt und mit Unterstützung der Leitungs- sowie Führungsebene dauerhaft nutzbar gemacht werden. (LOH)

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