Landtag

Tragen zum besseren Miteinander zwischen deutschen und Schülern mit Migrationshintergrund bei: Lehrer, die internationaler Herkunft sind. (Foto: DPA)

12.07.2013

Plädoyer für interkulturelle Kompetenz

Öffentlicher-Dienst-Ausschuss: Sigrid Schütz-Heckl, Vorsitzende des Landespersonalausschusses, legt den Jahresbericht 2012 vor

Im Laufe der Beratungen zum neuen Dienstrecht ist oft die moderne Rolle, die der Landespersonalausschuss (LPA) nach der Reform einnehmen würde, betont worden: Ein Kompetenzzentrum für dienstherrenübergreifende Konzepte der Personalentwicklung sollte entstehen. Schließlich werde eine derartige staatliche Anlaufstelle „im Kampf aller Dienstherren und Arbeitgeber um die besten Köpfe“ zunehmend wichtig.
Diese Aufgabenbeschreibung steht wortgenau so im Jahresbericht 2012, den die LPA-Vorsitzende Sigrid Schütz-Heckl jüngst dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgelegt hat. Knapp anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes scheint die Geschäftsstelle des LPA die neue Rolle nicht nur angenommen zu haben, sondern auch auszufüllen (siehe Infokasten). Hinweise auf eine solche Emanzipation sind zwei Handlungsempfehlungen an die Staatsregierung: Die eine legt die Stärkung der interkulturellen Kompetenz in der Verwaltun nahe; mit der anderen wird die Einführung von eignungsdiagnostischen Verfahren für angehende Lehramtsstudenten befürwortet.
Für Schütz-Heckl und ihre Mitarbeiter steht fest: „Für die öffentliche Verwaltung ist heute in vielen Bereichen die Fähigkeit wichtig, mit Menschen mit einem anderen kulturellen Hintergrund umzugehen und erfolgreich zusammenzuwirken. Auch die Verwaltung muss also über interkulturelle Kompetenz verfügen.“ Diese Schlussfolgerung legten Zahlen nahe, die sich aus dem Zensus 2011 ergeben: Demnach seien 18,6 Prozent – fast jeder Fünfte – der in Bayern Lebenden Migranten. In den größeren Städten liegt dieser Durchschnitt noch höher: München (33,2 Prozent), Nürnberg (36,2 Prozent) und Augsburg (36 Prozent). In Ingolstadt haben sogar 38,1 Prozent einen sogenannten Migrationshintergrund. Den haben Ausländer oder Deutsche, die nach dem Jahr 1955 nach Deutschland zugewandert sind. Als Migranten gelten nach der Zensus-Definition außerdem Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, von denen mindestens ein Elternteil nach 1955 zugewandert ist.
Vor diesem Hintergrund erachte der LPA es als „sachdienlich, die interkulturelle Kompetenz in der Ausbildung sowie in der Fort- und Weiterbildung zu stärken“, sagte Schütz-Heckl. Deshalb sollten „einschlägige Posten“ beispielsweise im Einwohnermeldeamt verstärkt an Bewerber vergeben werden, die über interkulturelle Kompetenz verfügen. Allerdings dürften die interkulturell Kompetenten nicht per se bevorzugt werden, sondern nur dann, wenn sie in weiteren Gebieten genauso gut qualifiziert sind wie andere Bewerber.
Außerdem empfiehlt der LPA, flächendeckend eignungsdiagnostische Tests für angehende Lehrer einzuführen. Zu diesem Zweck solle „unverzüglich eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, dass Universitäten, die dies wünschen, in einem Modellversuch alle angehenden Lehramtsstudierenden zur Teilnahme verpflichten können“. Anlass für den Vorstoß war ein an der Passauer Universität durchgeführtes Testverfahren, an dem Lehramtsstudierende freiwillig teilnehmen konnten. Ergebnis: Rund 20 Prozent der Teilnehmer wurde vom Lehrerberuf abgeraten.
Für Schütz-Heckls Bericht hat es fraktionsübergreifend Lob gegeben – und Anregungen: Die Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner (CSU) fände es sinnvoll, wenn auch für die Rekrutierung von Führungskräften verstärkt Assessment Center angewandt würden. Ihr Stellvertreter Stefan Schuster (SPD) empfahl, die Nachwuchsgewinnung „noch stärker im Auge zu behalten“. Günther Felbinger (Freie Wähler) und Thomas Gehring (Grüne) begrüßten die Stärkung der interkulturellen Kompetenz. Georg Barfuß (FDP) äußerte zum wiederholten Mal folgende Sorge: „Dass wir nicht genügend Ingenieure für den öffentlichen Dienst rekrutieren können, weil sie bislang zu niedrig eingruppiert werden.“ (Alexandra Kournioti)

Info Landespersonalausschuss (LPA) in Zahlen

Als unabhängige Stelle ist es die Aufgabe des Landespersonalausschusses (LPA), „auf die einheitliche Durchführung der beamtenrechtlichen Vorschriften hinzuwirken“. So steht es im Jahresbericht 2012 der LPA-Vorsitzenden Sigrid Schütz-Heckl. In der Praxis sieht es so aus, dass der LPA im vergangenen Jahr sowohl Einzelfälle (370) als auch Fälle, „die über den Einzelfall hinausgehen“ (60), beraten hat. Zudem sei man „in annähernd 200, zum Teil sehr komplexen und umfangreichen Fällen in laufbahnrechtlichen Fragen beratend tätig geworden“, ist zu lesen.
Am 1. Januar 2011 ist das neue Dienstrecht in Kraft getreten. Seitdem habe sich gezeigt, dass insbesondere bei kommunalen Dienstherren zu dem Regelwerk weiterhin erheblicher Beratungsbedarf bestehe. Seine Entscheidungen trifft der LPA in zwei Besetzungen: in der sogenannten allgemeinen oder in der Besetzung für Angelegenheiten der Richter und Staatsanwälte. „Die weitaus meisten Entscheidungen erfolgen in der allgemeinen Besetzung“, sagte Schütz-Heckl.
Wegen erhöhten Personalbedarfs sind im vergangenen Jahr mehr Anwärter in den öffentlichen Dienst Bayerns übernommen worden, als dies im Vorjahr der Fall gewesen ist: 1030 (2011 waren es 776) wurden in der zweiten Qualifikationsebene eingestellt; 1125 Nachwuchskräfte kamen in die dritte Qualifikationsebene.
Um mit der privaten Wirtschaft konkurrieren zu können, sei es wichtig, qualifizierte neue Mitarbeiter zu gewinnen. Deshalb wolle man auf Messen für den öffentlichen Dienst insbesondere Schüler anwerben. (AKI)

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