Landtag

Es war nicht das erste Mal, dass Bernhard Pohl mit einem Verkehrsdelikt aufgefallen ist. (Foto: dpa)

10.08.2015

Pohl droht Strafverfahren

Laut Gutachten saß der Freie-Wähler-Abgeordnete nach dem Sommerempfang des Landtags auf Schloss Schleißheim "absolut fahruntüchtig" hinter dem Steuer seines Wagens

Dem schwäbischen Freie Wähler-Politiker Bernhard Pohl droht nach einer Alkoholfahrt ein Strafverfahren. Laut Gutachten saß Pohl nach dem Sommerempfang des Landtags auf Schloss Schleißheim "absolut fahruntüchtig" hinter dem Steuer seines Wagens. Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I am Montag auf Anfrage.  

Blutalkoholwert lag über 1,1 Promille

"Absolut fahruntüchtig" bedeutet, dass der Blutalkoholwert Pohls über 1,1 Promille lag. Das zählt rechtlich als Straftat und nicht mehr als bloße Ordnungswidrigkeit. Den exakten Wert veröffentlicht die Staatsanwaltschaft nicht. Nach Paragraf 316 des Strafgesetzbuch könnte Pohl dafür sogar mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden, sofern er angeklagt und verurteilt werden sollte. Erschwerend für Pohl kommt hinzu, dass er in den vergangenen Jahren mehrfach mit Verkehrsdelikten aufgefallen ist. Pohl hat bereits seine zwei Ämter als Vizefraktionschef der FW-Landtagsfraktion und als schwäbischer Bezirksvorsitzender ruhen lassen. Parteichef Hubert Aiwanger teilte am Freitag mit, der FW-Landesvorstand sei "im Einvernehmen mit dem Bezirksvorstand Schwaben und Bernhard Pohl" zu diesem Ergebnis gekommen. Im kommenden Frühjahr soll es dann Neuwahlen geben.

Freie Wähler: Sondersitzung noch in der Sommerpause

Nach Angaben von Aiwanger ergab die Pohls Blutprobe einen Wert von 1,29 Promille. Über Pohls juristisches Schicksal entscheidet nun die Justiz. Über die politischen Folgen soll die Freie Wähler-Fraktion bei einer Sondersitzung im September diskutieren. Aiwanger will die Fraktion noch vor der Rückkehr des Landtags aus der Sommerpause zusammenrufen, um über den Fall zu beraten. "Derzeit sind viele Abgeordnete im Urlaub", sagte er. "Einen absoluten Entscheidungsdruck gibt es nicht, weil die Ämter ruhen."

Pohls Landtagsmandat kann ihm nach dem bayerischen Abgeordnetengesetz niemand entziehen, da er frei von der Bevölkerung gewählt ist und nicht von seiner Fraktion. Die Geschäftsordnung der FW-Fraktion ließe aber die Möglichkeit, ihm den derzeit nur ruhenden Vorstandsposten mit zwei-Drittel-Mehrheit endgültig zu entziehen. 

Möglich nach der Geschäftsordnung wäre auch ein Ausschluss aus der Fraktion. In der vergangenen Wahlperiode hatten die Freien Wähler die einstige CSU-Rebellin Gabriele Pauli aus der Fraktion ausgeschlossen, nachdem sie ihre eigene Partei gegründet hatte. (dpa)

Kommentare (1)

  1. Goofy am 18.08.2015
    Nun ja, Politiker sind eben auch nur Menschen. Allerdings muss auch für sie die Härte des Gesetztes gelten. Daher: Bestrafung, so wie es uns Bürgern passieren würde.
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.