Landtag

Werden Polizistinnen diskriminiert und deshalb schlechter bewertet als ihre männlichen Kollegen? (Foto: DAPD)

14.12.2012

Polizistinnen - deine Freundinnen und Helferinnen

Schriftliche Anfrage: Christine Kamm und Susanna Tausendfreund (Grüne) hinterfragen die Geschlechtergleichheit bei den bayerischen Ordnungshütern

Klara Blum in Konstanz, Charlotte Lindholm in Niedersachsen und Lena Odenthal in Ludwigshafen: Niemand würde die Leistung dieser Tatort-Kommissarinnen anzweifeln. Oder ihnen ein schlechteres Zeugnis ausstellen als ihren männlichen Kollegen. Aber was über den heimischen Fernsehschirm flimmert, hat selten etwas mit der Realität zu tun.

Testfall: Führungsposition in Teilzeitarbeit

Beispielsweise bei der bayerischen Polizei gibt es laut den Abgeordneten Christine Kamm und Susanna Tausendfreund (beide Grüne) „Defizite im Bereich der Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen. Bei dienstlichen Beurteilungen zeigte sich, dass Frauen bei den späteren Beurteilungen – mit Ausnahme der Eingangsbeurteilung – im Durchschnitt schlechter bewertet wurden als die Männer“. Dies sei 2009 für alle Besoldungsgruppen festgestellt worden. Außerdem wären Teilzeitkräfte damals schlechter bewertet worden als Vollzeitbeschäftigte. „Gerade Frauen arbeiten überproportional in Teilzeitstellen“, merken Kamm und Tausendfreund an. Und: „Es darf nicht sein, dass eine Unterbrechung des Vollzeiteinsatzes von zwei, drei Jahren wegen einer Babypause diese Frauen auf Dauer von Aufstiegschancen ausschließt.“ Das schreiben die beiden in einer schriftlichen Anfrage an das Innenministerium, in der sie den Status quo für das Jahr 2012 abfragen.
Eine ähnliche Problematik haben die Grünen in der Vergangenheit auch unter Lehrern ausgemacht: Ihnen zufolge erhalten weibliche Lehrende schlechtere Noten als männliche – insbesondere dann, wenn sie Teilzeit arbeiten. Auf diese Weise würden Aufstiegschancen verbaut.
Tatsächlich bekommen auch bei der Polizei und dem Verfassungsschutz des Freistaats Teilzeitbeschäftigte schlechtere Zensuren als Vollzeitkräfte. Beispielsweise haben zum 31. Mai 2012 exakt 33,43 Prozent der Beschäftigten in der Besoldungsgruppe A 10 die Bewertung 13 erhalten. Bei den Teilzeitbeschäftigten erreichten lediglich 14,04 Prozent diese Marke. In derselben Besoldungsgruppe erreichten 3,06 Prozent der Vollzeitbeschäftigten 15 Punkte (die Bestnote liegt bei 16 Punkten). Bei den Teilzeitbeschäftigten hat niemand diese sehr gute Bewertung bekommen.
Dies bestätigt Kamms und Tausendfreunds Annahme, dass Teilzeitbeschäftigte schlechter bewertet werden als diejenigen, die eine ganze Stelle haben. Wie hoch der weibliche Anteil an den Teilzeitbeschäftigten ist, geht aus der Antwort des Ressorts von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) allerdings nicht hervor.
„Welche Gründe liegen der schlechteren Bewertung von Frauen im Polizeidienst zugrunde?“, wollten die zwei Abgeordnete unabhängig von der Stundenzahl und der Besoldungsgruppe wissen. Antwort des Ministeriums: „Aus den vorliegenden Daten ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dass eine generelle sachfremde Über-/Unterbewertung bestimmter persönlicher Eigenschaften zu Bewertungsunterschieden führen würde.“ Signifikante Unterschiede zwischen Männern und Frauen bestünden nicht.
Andererseits räumt das Ministerium ein, dass im Besoldungsamt A 10 „geschlechterbezogene Differenzen erkennbar“ sind. Eine Erklärung hierfür hat das Herrmann-Ressort indes: „Die Frauen, die innerhalb dieser Vergleichsgruppen beurteilt wurden, gehören in besonders hohem Maße – über 80 Prozent – dem Polizeivollzugsdienst an.“ Dass Frauen erst seit 1990 im uniformierten Vollzugsdienst ausgebildet wurden, erkläre unter anderem ihre noch relativ geringe Zahl in den Spitzenämtern dieser Fachlaufbahn.
Was aber unternimmt das Ministerium, um einer möglichen schlechteren Beurteilung von Frauen und Teilzeitkräften vorzubeugen? Jedes Jahr weise man die Polizeiverbände an, „dass Frauen und Teilzeitkräfte bei der Beurteilung nicht benachteiligt werden dürfen und dass bei Auffälligkeiten den Ursachen nachzugehen ist“.
Eine interessante Frage, die Kamm und Tausendfreund aufgeworfen haben, ist indes diese: „Ist die Staatsregierung bereit, Führungsstellen zumindest in Modellversuchen auch von zwei Teilzeitbeamtinnen/beamten im Team besetzen zu lassen?“ In den Genderstudies wird so eine Aufteilung als probates Mittel angesehen, Frauen in Führungspositionen zu bringen. Grundsätzlich sei dies möglich, lautet die Antwort des Innenressorts. Gleichwohl müssten Aspekte wie Teilbarkeit von Verantwortung und Führungskompetenz berücksichtigt werden. Gleiches gelte für den erhöhten Abstimmungsbedarf zwischen den Teilzeitpartnern.
Demnächst wird das Ministerium so eine Konstellation testen: „Unter Berücksichtigung der genannten Punkte wurde einer Beamtin die Führungserprobung als Polizeiinspektionsleiterin in Teilzeit bewilligt“, steht in der schriftlichen Antwort. (Alexandra Kournioti)

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