Landtag

In Zukunft werden alle Helfer im Einsatz wie die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren behandelt. (Foto: dpa)

09.06.2016

Rettungskräfte werden gleichgestellt

Was lange währt: Alle ehrenamtlichen Rettungskräfte in Bayern haben künftig bei Einsätzen dieselben Rechte


Alle ehrenamtlichen Rettungskräfte in Bayern haben künftig bei Einsätzen dieselben Rechte. Dabei geht es um den Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz, die Fortzahlung des Gehalts und die Erstattung von einsatzbedingten Kosten. Der SPD-Katastrophenschutzexperte Paul Wengert hat sich mit seinem entsprechenden Antrag am Donnerstag im Landtag – gegen den ursprünglichen Widerstand der CSU – durchgesetzt.

„Eigentlich ist die Rettungshelfergleichstellung aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit und längst überfällig“, betont Wengert, der auch Vizepräsident des Bayerischen Roten Kreuzes ist. „Aber die CSU-Fraktion im Landtag hat unsere Forderung über ein Jahr lang blockiert: Sie wollte die Ansprüche der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer von der jeweiligen Haushaltslage abhängig machen." Erst jetzt nach der jüngsten Hochwasserkatastrophe habe sie sich dem Vorschlag angeschlossen.

Die Staatsregierung erarbeitet jetzt einen Gesetzentwurf

Bislang lautet die gesetzliche Regelung, dass Rettungskräfte nur dann Ansprüche haben, wenn sie direkt von der Leitstelle angefordert wurden. In Zukunft werden alle Helfer im Einsatz wie die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren behandelt. Wengert freut sich über diesen Erfolg für die Rettungshelfer: „Es lohnt sich, hartnäckig zu bleiben. Die Retter leisten einen so wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, dass sie unsere Unterstützung mehr als verdienen.“

Dem beschlossenen Antrag zufolge muss nun die Staatsregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Helfergleichstellung umsetzt. Wengert mahnt: „Ich erwarte, dass dies schnellstmöglich geschieht. Die Rettungskräfte in Bayern haben ein Anrecht auf eine gerechte Behandlung.“ (BSZ)

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