Landtag

Beamte sollen mehr Zeit für die Betreuung von Angehörigen haben. (Foto: dpa)

12.06.2015

Sabbatical für Staatsdiener

Ausschuss öffentlicher Dienst: Ein neues Gesetz soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern

Kinder, die Pflege von Angehörigen oder finanzielle Engpässe durch deren Betreuung sollen ab August kein Karrierehindernis für Mitarbeiter des öffentlichen Diensts mehr sein. Die Forderung der Opposition, Wohnraum- und Telearbeitsplätze ebenfalls in das Gesetz mit aufzunehmen, lehnte die CSU unter Verweis auf bestehende Regelungen ab.

Was früher in erster Linie Professoren für ihre Forschung genutzt haben, sollen zukünftig auch Beamten für Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen: ein Sabbatjahr. Das sieht zumindest der Gesetzentwurf der Staatsregierung „zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern“ vor. „Wegen des demografischen Wandels ist es äußerst wichtig, dass der öffentliche Dienst seine Vorbildfunktion für familienfreundliche Arbeitsbedingungen ausbaut“, erklärte Thomas Huber (CSU) im Ausschuss öffentlicher Dienst im Maximilianeum.

Damit Kinder oder die Pflege Angehöriger kein Karrierehindernis mehr sind, müssen mehrere Gesetze geändert werden. So soll das Beamtengesetz zukünftig erlauben, die Altersteilzeit im Blockmodell mit dem Antragsruhestand zu kombinieren. Beamte müssten dadurch zwar einen Rentenabschlag in Kauf nehmen, könnten sich dafür im Gegenzug bereits mit 62,5 Jahren freistellen lassen. „Das wird häufig genutzt, um sich um die Familie zu kümmern“, versicherte Huber. Ein gesetzlicher Anspruch besteht allerdings nicht.

Der Gesetzesinitiative sieht außerdem vor, sich zur Pflege von Angehörigen zwei Jahre lang beurlauben zu lassen – selbst wenn die Höchstbeurlaubungsdauer von 15 Jahren beispielsweise für die Kinderbetreuung bereits ausgeschöpft worden ist. Darüber hinaus soll die Option auf einen Gehaltsvorschuss geschaffen werden, wenn es aufgrund der Pflege von Angehörigen zu finanziellen Engpässen der Beamten kommt. Durch eine Änderung des Richtergesetzes sollen nicht zuletzt Pflegezeiten als Arbeitszeit im Sinne des Leistungslaufbahngesetzes angerechnet werden.

Die Opposition begrüßte den Gesetzentwurf. „Der Staat kann den Wettbewerb mit der Privatwirtschaft niemals über das Gehalt gewinnen“, begründete Peter Meyer (Freie Wähler) seine Zustimmung. Juristen im Staatsdienst würden beispielsweise bei Weitem nicht das Gehalt wie in Kanzleien verdienen. „Daher muss der Dienstherr eine Vorbildfunktion einnehmen.“ Allerdings forderte er, ebenso die Wohnraum- und Telearbeit im neuen Gesetz festzuschreiben.

Markus Ganserer (Grüne) unterstützte die Gesetzesinitiative ebenfalls. Durch den demografischen Wandel hätten immer mehr Sechzigjährige pflegebedürftige Eltern. Allerdings dürften Teilzeitarbeit oder Freistellungen nicht zulasten anderer Kollegen gehen. Die Entwicklung müsste daher genau beobachtet werden. Der Forderung der Freien Wähler nach mehr Telearbeitsplätzen schloss er sich an. „Durch Telearbeit gibt es die Möglichkeit, ohne Einkommensverzichte Angehörige zu Hause zu pflegen“, gab er zu denken. Die SPD würde das Feld Telearbeit ebenfalls gern ausweiten. „Das gilt natürlich zum Beispiel nicht für Polizisten“, ergänzte Stefan Schuster.

Die Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner (CSU) betonte zwar den Stellenwert von Telearbeit, lehnte aber eine gesetzliche Festschreibung ab. „Dadurch werden die Rechte der Personalvertretung beschnitten“, konkretisiert Huber. Des Weiteren könnten durch ein Gesetz die Gegebenheiten bei sämtlichen Dienstherren nicht mehr berücksichtigt werden. Die CSU lehnte die Forderung der Opposition daher ab. „Wir wollen fortschrittlich sein und werden jetzt kleinlich“, kommentierte Schuster die Entscheidung.

Die gesetzlichen Neuerungen sollen zum 1. August und damit lehrerfreundlich noch vor Beginn des neuen Schuljahrs in Kraft treten. (David Lohmann)

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