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Das bayerische Berufsanerkennungsgesetz (BayBQFG) sollte die Anerkennung ausländischer Pflegeberufsabschlüsse eigentlich beschleunigen. (Foto: dpa)

30.05.2014

Schleppende Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen

Schriftliche Anfrage von Joachim Unterländer (CSU)

Deutschland mangelt es an Fachkräften im Gesundheitswesen. Dabei soll das bayerische Berufsanerkennungsgesetz (BayBQFG) die Anerkennung ausländischer Pflegeberufsabschlüsse eigentlich beschleunigen. Der Vorsitzende des Arbeitsausschusses, Joachim Unterländer (CSU), wollte daher in seiner Anfrage von seinen Parteikollegen erfahren, von welcher Verfahrensdauer bis zur Anerkennung auszugehen ist und wie „die immer wieder von Betroffenen und Verbänden geäußerte Kritik eines langwierigen bürokratischen Verfahrens“ einzuordnen sei.

Das Pflegeministerium antwortet, für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wären in Bayern die Bezirksregierungen zuständig. Innerhalb dieser Regierungen variiere die Verfahrensdauer zwischen zwei Monaten und zwei Jahren. „In der Praxis sind die eingereichten Antragsunterlagen häufig unvollständig“, glaubt das Ministerium. Oftmals müssten Antragssteller daher noch Unterlagen aus den jeweiligen Herkunftsländern einholen und für die Behörden übersetzen lassen.

Anschließend werden laut eines Fachsprechers die Dokumente im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der ausländischen mit der deutschen Ausbildung bewertet. Sollten wesentliche Unterschiede festgestellt werden, muss der Antragssteller vor einer Urkundenausstellung einen so genannten Anpassungslehrgang beziehungsweise eine Eignungsprüfung ablegen. „Von dem gesetzlich vorgeschriebenen Ablauf des Anerkennungsverfahrens kann nicht abgewichen werden“, betont das Pflegeministerium.

Kritik weist das Ressort von Melanie Huml (CSU) aus diesem Grund zurück: Die vorgegebenen Verfahrensschritte nähmen zwangsläufig eine gewisse Zeit in Anspruch. „Dies mag von Betroffenen und Verbänden als bürokratischer Aufwand empfunden werden, ist aber in den sensiblen Bereichen der Pflege- und Gesundheitsberufe unerlässlich.“

Allerdings ist die Personaldecke der zuständigen Stellen auch nicht besonders dick: In der Regierung von Niederbayern sind für die Anerkennungsbehörden 2,8 und in der Regierung von Oberbayern 1,7 Stellen eingeplant. In Oberfranken sind es 1,1, in Unterfranken 0,9, in Schwaben 0,5 und in Mittelfranken nur 0,4 Stellen. So nennt selbst das Huml-Ministerium als Faktoren, die eine zügige Bearbeiten der Fälle beeinträchtigen können: „stetig steigende Antragszahl bei gleichbleibender Personalausstattung.“ (David Lohmann)

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