Landtag

Nach rund zwei Jahren Dauer und 41 Sitzungen ist der Untersuchungsausschuss Labor des Landtags zu Ende. (Foto: dpa)

26.10.2016

Schottdorf-Ausschuss am Ende

Abschließende Debatte heute Abend im Landtagsplenum

Nach rund zwei Jahren Dauer und 41 Sitzungen ist der Untersuchungsausschuss Labor des Landtags zu Ende. Für Mittwochabend war die abschließende Debatte über die Ergebnisse im Landtags-Planum geplant. Einige zentrale Fragen und Antworten:

Was sollte der Untersuchungsausschuss aufklären?
Im Fokus stand ein Abrechnungssystem des umstrittenen Augsburger Laborunternehmers Bernd Schottdorf - und die Frage, ob es vor der Einstellung umfangereicher Betrugsermittlungen gegen Schottdorf Anfang 2009 politische Einflussnahme auf die Justiz gegeben hatte.

Worum ging es bei diesen Ermittlungen?
Der Hintergrund ist folgender: Schottdorf gewährte damals Tausenden niedergelassenen Ärzten Rabatte auf Laboruntersuchungen bei Privatpatienten. Die Ärzte rechneten die Analyse der Laborproben dann unter eigenem Namen ab, Schottdorfs Rabatt verblieb ihnen als Zubrot. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelte damals intensiv wegen Betrugs - und strengte ein Pilotverfahren gegen einen Arzt an, der später auch verurteilt wurde. Alle anderen Verfahren wurden aber auf Initiative der Generalstaatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben - wo sie binnen weniger Wochen eingestellt wurden.

Woher kam der Vorwurf politischer Einflussnahme?
Der Vorwurf ging im Wesentlichen auf einen Ermittler des Landeskriminalamts (LKA) zurück. Der Polizist erklärte bei seiner Zeugenaussage im Untersuchungsausschuss, die groß angelegten Ermittlungen gegen Ärzte wegen Abrechnungsbetrugs seien nach der Entdeckung einer Parteispende Schottdorfs von höheren Stellen behindert worden. Einen Beleg dafür präsentierte er aber nicht.
Der ehemalige Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) teilte dem Ausschuss schriftlich mit, er könne sich an die Spende Schottdorfs und den dazugehörigen Brief nicht erinnern. Im Wahljahr 2005 habe es viele Briefe mit dem Wunsch nach einer Ablösung der rot-grünen Bundesregierung gegeben. Die Spende sei jedenfalls ordnungsgemäß verbucht und im Rechenschaftsbericht der CSU veröffentlicht worden.

Wer musste im Ausschuss aussagen?

Als Zeugen mussten eigentlich alle damals beteiligten Staatsanwälte erscheinen, dazu LKA-Ermittler und Ministeriumsbeamte. Und auch mehrere Minister mussten im Ausschuss aussagen, darunter Joachim Herrmann und Beate Merk - nicht aber Regierungschef Horst Seehofer (alle CSU).

Und was hat der Untersuchungsausschuss nun zu Tage gebracht?

Da gehen die Meinungen auseinander: Die CSU-Mehrheit im Ausschuss und auch die SPD sehen keine Hinweise auf eine politische Einflussnahme, Freie Wähler und Grüne dagegen schon. Ausschusschef Alexander König (CSU) argumentiert, die Angaben aller beteiligten Staatsanwälte seien überzeugend und nachvollziehbar gewesen - eine politische Einflussnahme habe es nicht gegeben. SPD-Mann Franz Schindler sagte, er sei zudem fest überzeugt, dass sich die beteiligten Staatsanwälte eine politische Einflussnahme verbeten hätten. Allerdings gab es seiner Einschätzung nach "subtile Versuche" Schottdorfs, Einfluss zu nehmen, etwa indem er einst die Anwaltskanzlei eines prominenten CSU-Politikers mit besten Beziehungen zur Staatskanzlei beauftragt habe. Diese Versuche hätten allerdings am Ende nicht gefruchtet.
Florian Streibl (Freie Wähler) und Sepp Dürr (Grüne) sprachen dagegen kürzlich von "massiver Einflussnahme". "Für uns steht fest, dass die Ermittlungen stark beeinflusst wurden - auch wenn es dafür keine schriftlichen Anweisungen gibt", sagte Streibl. Er sprach von einer Art "vorausstolperndem Gehorsam" einiger Staatsanwälte. Dürr klagte, die Generalstaatsanwaltschaft habe "den einzigen Staatsanwalt, der dieses Betrugssystem verfolgen wollte, behindert und eingebremst".

Was wurde aus den Ermittlungen gegen Schottdorf?
Im Januar 2016 wurde Schottdorf vom Landgericht Augsburg bereits zum zweiten Mal vom Vorwurf des Abrechnungsbetruges freigesprochen - es hätten sich keine Belege für strafbares Handeln ergeben. Dort ging es aber um andere Abrechnungsfälle als im Untersuchungsausschuss.
(Christoph Trost, dpa)

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