Landtag

Der erste Vorsitzende Alexander König (CSU, l.) und sein Stellvertreter Franz Schindler (SPD) bei der konstituierenden Sitzung des vom Landtag einstimmig eingesetzten Untersuchungsausschusses. (Foto: dpa)

18.07.2014

"Schwerer Angriff auf die Demokratie"

Schottdorf-Untersuchungsausschuss: Augsburger Laborunternehmer versucht die Ermittlungen per Verfassungsbeschwerde zu verhindern

Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang, dem sich die Abgeordneten des Schottdorf-Untersuchungsausschusses ausgesetzt sehen. Es kommt nicht häufig vor, dass sich ein Betroffener juristisch gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wehrt, schon gar nicht mit derart schweren Geschützen. Nun aber hat der Augsburger Laborunternehmer Bernd Schottdorf über ein ganzes Konsortium an Anwälten – darunter der stellvertretende CSU-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler sowie der Regensburger Rechtsprofessor und frühere Senatsvizepräsident Ekkehard Schumann – Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er sieht durch die Arbeit des Parlamentsgremiums seine Persönlichkeitsrechte verletzt und fürchtet um ein faires Verfahren bei dem parallel gegen ihn laufenden Strafprozess vor dem Landgericht Augsburg. Seine Forderung: Alle ihn betreffenden Fragen müssen von der Tagesordnung des Untersuchungsausschusses genommen werden.
Die Abgeordneten sind von der Beschwerde Schottdorfs kalt erwischt worden. Nach einer Schrecksekunde sind sie aber entschlossen, sich gegen diesen „schweren Angriff auf die parlamentarische Demokratie“ zu wehren. Der Rechtsausschuss beschloss einstimmig, sich an dem Beschwerdeverfahren vor demBayerischen Verfassungsgerichtshofs (VGH) zu beteiligen und dabei die Vorwürfe Schottdorfs zurückzuweisen. Der Landtag will sich dabei vor Gericht von einem Rechtsexperten vertreten lassen. Mitte September endet die dem Landtag vom VGH gesetzte Frist zur Stellungnahme. Fraktionsübergreifend herrscht dabei die Ansicht, dass die Beschwerde Schottdorfs unbegründet ist. Das Verhalten des Arztes oder dessen juristische Würdigung durch Gerichte seien nicht Aufgabe des Untersuchungsausschusses. „Es geht uns um das mögliche Fehlverhalten politischer Kreise oder der Exekutive, wozu auch die Staatsanwaltschaften gehören“, betonte Ausschussvize Franz Schindler. Dass es – wie von Schottdorf beklagt – parallel zu einem Strafverfahren auch einen Untersuchungsausschuss gebe, sei nichts Neues. Schindler verwies auf die kürzlich verhandelten Fälle BayernLB und NSU.
Vorerst aber sind den Abgeordneten die Hände gebunden. Der Präsident des VGH, Karl Huber, hatte den Landtag gebeten, bis zur höchstrichterlichen Klärung der Beschwerdegründe von der Behandlung der Schottdorf betreffenden Fragen im Untersuchungsausschuss abzusehen. Man werde dieser Bitte „aus Respekt vor dem Gericht“ nachkommen, erklärte der Vorsitzende des Gremiums, Alexander König (CSU). Entsprechend wird sich der Ausschuss nach der Sommerpause zunächst mit Fragen der ärztlichen Gebührenordnung auseinandersetzen, um die darauf fußende Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft gegen Schottdorf besser beurteilen zu können.
Bis man dann zur Behandlung der Kernfragen kommt, könnte es bis ins nächste Jahr dauern. Konkret soll der Ausschuss klären, ob die Staatsanwaltschaften in Augsburg und München Schottdorf und mehrere Tausend mit ihm geschäftlich verbundene Ärzte geschont hatten, als sie deren umstrittenes Abrechnungssystem für Laborleistungen durchleuchtete. Schottdorf hatte die Ärzte mit einem Rabattsystem an sich gebunden. Sein Labor erbrachte Leistungen zu einem unter dem in der Gebührenordnung festgeschriebenen Satz, die Ärzte rechneten dann gegenüber ihren Patienten den vollen Satz als eigene Leistung ab. Schottdorf sicherte sich so einen großen Kundenstamm, die Ärzte sich ein Zusatzeinkommen. Insgesamt soll es um eine halbe Milliarde Euro gehen. Ob das Vorgehen strafbar war, ist juristisch umstritten. In jedem Fall stellten die Staatsanwälte bis auf einen Pilotfall alle Verfahren ein. Ob zu Recht und ob dahinter politische Einflussnahme durch die Staatsregierung steckte, soll der Untersuchungsausschuss klären. Verdachtsmomente für Ungereimtheiten ergeben sich aus den Aussagen zweier Kriminalpolizisten, die sich von der Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungsbemühungen massiv behindert fühlten und der Tatsache, dass Schottdorf Mitglied und Mäzen der CSU ist.
Im Rechtsausschuss, der unter Vorsitz Schindlers am letzten Arbeitstag vor der parlamentarischen Sommerpause zu einer Sondersitzung zusammengekommen war, machten die Abgeordneten dann mit dem Beschluss zur Beteiligung am Verfahren Nägel mit Köpfen. Schließlich, so Schindler, hätte ein Erfolg von Schottdorfs Beschwerde gravierende Auswirkungen auf die weitere Arbeit von Untersuchungsausschüssen. „Es ist deshalb unsere Pflicht, dagegenzuhalten“, sagte er. Florian Streibl (Freie Wähler) sah in der Verfassungsbeschwerde eine „Gefährung der parlamentarischen Demokratie“. Der Landtag dürfe sich von Schottdorf und seinen Anwälten „nicht einschüchtern lassen“. Für Streibl ist das Vorgehen eine Bestätigung für den Untersuchungsausschuss. „Die Beschwerde zeigt, wie groß die Not sein muss; sie spornt uns nur noch mehr an, genauer hinzuschauen.“
Sepp Dürr (Bündnis90/DIE GRÜNEN) nannte die Vorwürfe Schottdorfs „hanebüchen“. Wenn man sehe, welche Fragen Schottdorf verbieten lassen wolle, dann „langt man sich ans Hirn“. Schottdorf schrecke auch nicht davor zurück, „Tatsachen übel zu verdrehen“. Auch in der Sache versteht er dessen Argumentation nicht. Schließlich stehe ihm als Zeuge im Ausschuss, der sich gleichzeitig vor Gericht zu verantworten habe, ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht zu – so wie seinerzeit den Vorständen der BayernLB. Nach Einschätzung von Alexander König wird das Verfahren vor dem VGH die Aufklärungsarbeit des Landtags ohnehin „nur verzögern, aber nicht verhindern“. Es sei sein Anspruch, den beschlossenen Fragenkatalog „vollumfänglich abzuarbeiten“. (Jürgen Umlauft)

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