Landtag

Homosexuelle nehmen während der Inhaftierung in aller Regel Abstand von sexuellen Begegnungen, glaubt das Justizministerium. (Foto: dpa)

29.08.2014

Sex unter Gefangenen? Doch nicht in Bayern

Schriftliche Anfrage der Freien Wähler: 1,5 Prozent der Gefängnisinsassen im Freistaat sind mit HIV infiziert – Kondomautomaten lehnt das Justizministerium trotzdem ab

Kürzlich berichtete die Staatszeitung, dass der Freistaat zwar eine Kondompflicht für Freier erlassen hat. Wenn aber bayerische Gefängnisinsassen Präservative haben wollen, müssen sie beim ärztlichen Dienst einen Meldeschein mit ihrem Anliegen einreichen. „Häftlinge müssen sich also indirekt als schwul outen“, erklärt Martin Jautz von der Münchner Aids-Hilfe. Deshalb ist er nicht verwundert, dass zwischen 2005 und 2007 nur 43 Präservative an die bayernweit 13 000 Gefängnisinsassen ausgegeben wurden. Da es laut dem parlamentarischen Geschäftsführer der Freien Wähler, Florian Streibl, jährlich zu über 4000 sexuellen Kontakten in Haft kommt, wollte er jetzt von der Staatsregierung wissen, wie sie die geringe Anzahl der vergebenen Kondome bewertet.

Das Justizministerium schreibt in seiner Antwort, Gefangene würden gleich nach ihrer Inhaftierung mit Merkblättern und Aushängen über Infektionsrisiken informiert. „Ferner beraten die Anstaltsärzte bei Vorliegen einer gefährlichen übertragbaren Krankheit über die Auswirkungen auf ihre Gesundheit und ihre künftige Lebensführung.“ Nicht zuletzt würden die Gefangenen „nachdrücklich“ auf ihre Pflicht zu einem verantwortungsvollen Verhalten gegenüber anderen Personen und ihre Mitteilungspflichten gegenüber Ärzten hingewiesen.

Die HIV/Aids-Rate in Gefängnissen lag nach Angaben des Ressorts von Justizminister Winfried Bausback (CSU) im Zeitraum zwischen 2007 bis 2013 bei 0,2 Prozent. Auf Nachfrage der Staatszeitung räumte eine Sprecherin allerdings ein, dass zum Stichtag 31. Dezember 2013 knapp 1,0 Prozent der Frauen und 1,5 Prozent der Männer betroffen waren. Das bedeutet: In bayerischen Justizvollzugsanstalten sind 30 Mal so viele Männer mit HIV infiziert wie im Bundesdurchschnitt.

Die Untersuchung auf Hepatitis B war in 1,4 Prozent und auf Hepatitis C in 8,8 Prozent der Fälle positiv. Hinzu kommt: Ingesamt haben 1,0 Prozent der Gefangenen die Blutuntersuchung verweigert, obgleich sie gemäß Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet gewesen wären. In solchen Fällen geht das Justizministerium von einer Infektiosität aus: „Dies hat zur Folge, dass solche Gefangenen grundsätzlich in einem Einzelhaftraum unterzubringen sind.“ Sie dürften aber trotzdem arbeiten, Sport treiben, an Freizeitaktivitäten teilnehmen und die sanitären Gemeinschaftseinrichtungen benutzen.

Wie viele Kondome in den letzten Jahren ausgegeben wurden, kann das Justizministerium mangels Statistik nicht genau sagen. „Unter Hinweis auf internationale Studien zur Prävalenz sexueller Handlungen in Haft postuliert die Münchner Aids-Hilfe, dass sich in den teilnehmenden Anstalten rund 870 sexuell aktive Inhaftierte befinden“, teilt Bausbacks Sprecherin mit. Bei fünf sexuellen Kontakten pro Jahr würden demnach 4300 ungeschützt stattfinden. Diese Zahl hält das Ministerium allerdings für „völlig überzogen“. Es könnte ebenso sein, dass keine sexuellen Handlungen stattfänden und aus diesem Grund keine Kondome erfragt würden. „Gerade wenn Gefangene befürchten, als Homosexuelle geoutet zu werden, werden sie wohl in aller Regel auch von sexuellen Begegnungen während der Inhaftierung Abstand nehmen.“

Das Aufstellen von Kondomautomaten lehnt das Ministerium ab. Wenn Gefangene offen nach Sexualpartnern suchten, seien sie auch in der Lage, gegenüber dem zur Verschwiegenheit verpflichteten Anstaltsarzt nach Präservativen zu fragen. Außerdem könnten Automaten die Anonymität der Gefangenen nicht vollständig gewährleisten. „Vor allem aber können solche Automaten selbstverständlich nicht die gebotene Aufklärung durch medizinisches Personal ersetzen.“ Ein entsprechender „Kondomerlass“ (siehe Info) wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen sei daher nicht beabsichtigt. (David Lohmann)


INFO: Kondomerlass in Nordrhein-Westfalen

Bereits im Jahr 1998 wurde in Nordrhein-Westfalen die Ausgabe von Präservativen vom Justizministerium durch den so genannten Kondomerlass geregelt. Darin heißt es:

Kostenlose Kondomausgabe: „Angesichts der durch Erprobungsvorhaben gewonnenen Erkenntnisse sowie des Hinweises der Arbeitsgruppe zur Drogenproblematik im Justizvollzug [...], bitte ich zur Infektionsverhütung, allen Gefangenen im geschlossenen Männervollzug (einschließlich Jugendvollzug) Kondome und wasserlösliche Gleitmittel zu Lasten des Justizhaushaltes zur Verfügung zu stellen.“

Aufstellen von Kondomautomaten: „Ich bitte, darauf hinzuwirken, dass die Kondome und Gleitmittel an geeigneten Stellen der Anstalten, an denen ein unbemerkter Zugriff gewährleistet ist, zur Entnahme ausgelegt werden. Es empfiehlt sich, den Kondomen und Gleitmitteln Informationsblätter zur Benutzung beizufügen, die bei der örtlichen AIDS-Hilfe bezogen werden können.“

Zusätzliche Aufklärungsmaßnahmen: „Nach Möglichkeit sollte die Ausgabe [...] zum Anlass genommen werden, für Gefangene und Bedienstete eine begleitende Information und Aufklärung durchzuführen, in die das örtliche Gesundheitsamt und die AIDS-Hilfen und Drogenberatungsstellen einbezogen werden sollten. Die Zurverfügungstellung von Kondomen und Gleitmitteln darf aber nicht von der Durchführung derartiger Informations- und Aufklärungsmaßnahmen abhängig gemacht werden.“ (LOH)

Kommentare (4)

  1. Fräulein Groß am 03.09.2014
    @super Horsti: schonmal darüber nachgedacht, daß sexuelle Handlungen in Haft vielleicht nicht immer freiwillig stattfinden? Möglicherweise?
  2. Bernauer am 02.09.2014
    Herr Bausback, Herr Seehofer und Super Horst verstehen es einfach nicht.
    Sex und Drogenkonsum finden auch in Bayern in Haftanstalten statt.
    Realitäten hinter Gittern anzuerkennen kann der Gesellschaft viel Kosten und betroffenen Menschen viel Leid sparen! Prävention ist notwendig. Kondomvergabe, die bewusst nicht erfolgt oder bewusst nur über hohe Hürden erfolgt ist eine Schande.
    Haft ist in aller Regel endlich. Straftäter haben im Namen des Deutschen Volkes den Verlust der Freiheit abzusitzen. Von darüber hinaus gehenden Abstrichen des Menschseins ist nicht die Rede! Wenn sich jemand in Haft durch ungeschützten Sex mit Krankheiten infiziert, sind das eine Tragödie für die betroffenen und ein hoher Schaden für die Gesellschaft.
    Warum geht es anderswo, wie zum Beispiel in NRW seit bereits 16 Jahren?
    Wie sagt die CSU: Nahe am Menschen. Das gelingt aber nur wenn man anerkennt wie Menschen sind.
  3. Super Horsti am 02.09.2014
    Es ist nicht zu fassen, ernsthaft darüber nachzudenken an Strafgefangene Präservative auszugeben. Ein Aufenthalt im Gefängnis beinhaltet nun einmal kein erfülltes Liebesleben. Männer auf Montage, an der Front oder mit Ehefrauen, die schwanger oder gesundheitlich nicht in der Lage sind Verkehr zu haben, müssen dies auch aushalten. Zudem würde man mit diesem Schritt die Homosexualität noch fördern.
  4. Knorr am 01.09.2014
    Laut Statistischen Bundesamt sind 37,2 % der Gefangenen zwischen 14-29 Jahren und 49,2 % zwischen 30-49 Jahren (Zahlen gelten für Deutschland). Das Justizministerium hält für diese Altersgruppen 5 sexuelle Kontakte im Jahr für völlig überzogen, das muss man wohl nicht weiter kommentieren...
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