Landtag

Landtagspräsidentin Stamm will die Arbeitsbedingungen für Abgeordnete weiter verbessern. (Foto: DPA)

07.02.2014

Spendenfrage ist noch offen

Beschluss der Fraktionen: Abgeordnetenrecht wird erneut verschärft

Die Landtagsfraktionen haben einvernehmlich weitere Konsequenzen aus der Verwandtenaffäre gezogen. Präsidium und Ältestenrat des Parlaments verabschiedeten dazu eine Neufassung der Richtlinien über die Aufwandsentschädigung für Mitarbeiter von Abgeordneten.

Schon seit vergangenem Jahr ist die Beschäftigung von Verwandten bis zum vierten Grad verboten, zudem werden die Arbeitsverträge über die Landtagsverwaltung abgewickelt. Mit der nun vereinbarten Ergänzung sollen insbesondere die erstattungsfähigen Nebenleistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie die Ausschlussgründe für die Erstattung von Leistungen noch klarer geregelt und sinnvoll modifiziert werden, wie es hieß.

Rentenversicherung soll eingeschaltet werden

Werk- und Dienstleistungsverträge bleiben zulässig, sie müssen aber künftig der Clearingstelle der Rentenversicherer vorgelegt werden, um eine Scheinselbstständigkeit auszuschließen. Die Beschlussfassung erfolgte weitgehend einstimmig. Die Grünen sprachen sich lediglich gegen die weitere Zulassung von Dienstleistungs- und Werkverträgen aus. Dies könne eine „Grauzone“ öffnen, meinte Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote.

Wesentlichste Einschränkung ist das Verbot, dass Abgeordnete Mitarbeiter beschäftigen oder Verträge mit Firmen schließen, die dem Parlamentarier, dessen engen Verwandten oder einem anderen Mitglied des Landtags ganz oder teilweise gehören. Diese Regelung greift, sobald die Beteiligung über 25 Prozent liegt. Das hat zur Folge, dass die Abgeordneten künftig auch „wesentliche Beteiligungen“ an Unternehmen oder Gesellschaften offenlegen müssen.

Ausgeschlossen ist damit zudem, dass Abgeordnete, die neben ihrer Parlamentstätigkeit eine Anwalts- oder Steuerkanzlei führen, dort beschäftigte Mitarbeiter für die Unterstützung ihrer Mandatsausübung heranziehen.
Klarer geregelt werden auch Doppelbeschäftigungen von Mitarbeitern in Partei- und Abgeordnetenbüros. Hier soll es künftig zur Vermeidung einer verdeckten Parteienfinazierung eine Aufteilung durch eindeutig getrennte Arbeitsverträge geben. Die tariflich festgelegte Wochenarbeitszeit darf dabei in der Summe nicht überschritten werden.

Stamm wünscht sich einen wissenschaftlichen Dienst

Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU), die sich bereits im Vorfeld für das Schließen möglichst aller Schlupflöcher stark gemacht hatte, begrüßte die einvernehmliche Regelung. „Es war mir sehr wichtig, dass diese Richtlinien in den Fraktionen diskutiert und gemeinsam getragen werden“, sagte sie. Die Abgeordnetenaffäre sei damit beendet. „Was akut abzuarbeiten war, ist abgearbeitet“, so Stamm.

In dieser Formulierung steckt aber auch schon der Ansatz für die nächsten Reformschritte. Stamm selbst nannte Zusammensetzung und Aufgaben der neuen Diätenkommission sowie das Abgeordnetengesetz und die damit verbundenen Verhaltensregeln für Parlamentarier. Umstritten ist dabei zum Beispiel die Annahme von Spenden und geldwerten Vorteilen durch Abgeordnete. Während sich die Grünen für ein generelles Verbot aussprechen, wird in den anderen Fraktionen über Obergrenzen diskutiert.

Stamm will zudem die Arbeitsbedingungen für die Abgeordneten verbessern und regt die Schaffung eines wissenschaftlichen Dienstes im Landtag an, wie es ihn im Bundestag gibt. (Jürgen Umlauft)

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