Landtag

Haben einen hohen Suchtfaktor: Spielautomaten. (Foto: DAPD)

15.06.2012

Sperrzeit ist von 3 bis 6 Uhr

Wirtschaftsausschuss: Glücksspielstaatsvertrag abgeschlossen – Norm tritt zum 1. Juli in Kraft

Der Landtag hat in zweiter Lesung den neuen Glücksspielstaatsvertrag verabschiedet. Damit können zum 1. Juli spürbare Verschärfungen bei der Zulassung und dem Betrieb privater Spielhallen in Kraft treten. Über den Staatsvertrag hinausgehende, noch strengere bayerische Regelungen wird es aber nicht geben. Entsprechende Forderungen aus der Opposition lehnte der Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von CSU und FDP ab. Nicht durchsetzen konnte sich auch die CSU mit ihrem Wunsch, die Sperrzeiten für Spielhallen deutlich zu verlängern. Dies scheiterte am Widerstand der FDP. Über das bayerische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag entscheidet der Landtag abschließend in der kommenden Woche.

Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zwischen zwei Spielhallen

Mit der Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag sind künftig Mehrfachkonzessionen für einen Betreiber verboten. Damit sollen riesige Spielhallenkomplexe verhindert werden. Für eine Entzerrung soll zudem sorgen, dass zwischen zwei Spielhallen ein Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie gewahrt sein muss. Die Mindestsperrzeit für den Betrieb einer Spielhalle wird von derzeit einer auf drei Stunden pro Tag erhöht. Zwischen 3 und 6 Uhr morgens müssen Spielhallen künftig geschlossen haben. Den Gemeinden wird außerdem die Möglichkeit gewährt, die Sperrzeit aufgrund örtlicher Verhältnisse noch weiter zu verlängern.
Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich gegen diese Kompetenzübertragung gewandt und eine bayernweit einheitlich längere Sperrzeit gefordert. Dem wollte die CSU-Fraktion mit einem Änderungsantrag zum bayerischen Ausführungsgesetz nachkommen. Berichterstatter Martin Schöffel erklärte, die CSU könne sich eine Sperrzeit von 2 bis 9 Uhr vorstellen. Dafür hatte aus Sicherheitsgründen auch Innenminister Joachim Herrmann (CSU) plädiert. Dagegen wandte sich die FDP, die sich nach Aussagen ihrer Abgeordneten Julika Sandt statt weiterer Einschränkungen zusätzliche Liberalisierungen gewünscht hätte. Nun bleibt es bei der ursprünglich vorgesehenen Sperrzeit von 3 bis 6 Uhr mit der Öffnungsklausel für Kommunen. Christine Kamm (Grüne) erklärte dazu, die Staatsregierung sei nicht willens, ihre Handlungsspielräume für mehr Suchtprävention sowie mehr Jugend- und Spielerschutz zu nutzen.

Glücksspielrechtliche Erlaubnis für neue Spielhallen erforderlich

Nach dem neuen Staatsvertrag benötigen Betreiber neuer Spielhallen künftig eine glücksspielrechtliche Erlaubnis, für die äußere Gestaltung der Einrichtungen und die Werbung für sie gibt es strengere Vorschriften. Für bereits bestehende Spielhallen gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. In dieser Zeit müssen sie ihren Betrieb an die neuen Bestimmungen angepasst haben. Für Sportwetten tritt eine vorsichtige Liberalisierung in Kraft. Während einer siebenjährigen „Experimentierphase“ wird die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet auf Basis eines Konzessionsmodells zugelassen. Inhaber der Konzessionen dürfen auch stationäre Wettbüros einrichten. Deren Gesamtzahl wird für ganz Bayern auf 400 begrenzt.
Nach Einschätzung der CSU-Abgeordneten Petra Guttenberger bringen die neuen Regelungen eine wesentliche Verbesserung. Sie begrüßte zudem, dass das Lotto-Monopol in staatlicher Hand bleibe. Innenminister Herrmann sprach von einem „großen Schritt zur Bekämpfung der Spielsucht“. Die Einschränkungen bei Zulassung und Betrieb von Spielhallen hätten positive Auswirkungen auf das Ortsbild von Städten und Gemeinden. Auch Horst Arnold (SPD) begrüßte die neuen Regelungen. Er bedauerte jedoch, dass CSU und FDP nicht bereit seien, vor dem Hintergrund einer wachsenden Zahl an Spielsüchtigen und hoch verschuldeter Zocker noch strengere Vorschriften zu erlassen. Bernhard Pohl (Freie Wähler) bezweifelte den Sinn des Mindestabstandes bei der Zulassung neuer Spielhallen. Dies werde aus seiner Sicht dazu führen, dass sich die Einrichtungen über ganze Orte verteilen werden, anstatt sich auf einem begrenzten Raum zu ballen. Besser wäre es laut Pohl gewesen, den Kommunen über neue Kompetenzen in der Bauleitplanung Regelungsmöglichkeiten zu geben. Zudem forderte er eine Gleichbehandlung privater Spielhallen und staatlicher Casinos.(Jürgen Umlauft)

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