Landtag

Für das Überleben von Stammzellen essentiell: der korrekte Transport. (Foto: DAPD)

02.11.2012

Transport-Standards von Stammzellen entscheidend

Nachgehakt - Abgeordnete fragen, Ministerien antworten

Stammzellen sind Zellen, die sich durch Teilung selbst erneuern und in einzelne oder mehrere Zelltypen ausreifen können. Man unterscheidet zwischen embryonalen und postembryonalen Stammzellen. Letztere werden vor allen Dingen zur Therapie von Bluterkrankungen eingesetzt. Spendern werden sie beispielsweise aus dem Knochenmark entnommen. Wichtig ist, dass sie adäquat zum Empfänger transportiert werden. Was geschehen kann, wenn dies nicht der Fall ist, hat Otto Bertermann (FDP) beim Gesundheitsministerium nachgefragt.

Die korrekte Temperatur muss beim Transport von Stammzellen eingehalten werden

Antwort aus dem Ressort von Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU): „Durch einen nicht standardgerechten Transport kann die Qualität von Stammzellen negativ beeinflusst werden. Zum Beispiel Vitalitätsverlust, Entstehung von Zellabbauprodukten.“ Das kann beispielsweise passieren, wenn nicht die erforderliche Temperatur herrscht.
Kommt es zu solchen Störungen, erhalte der Patient entsprechend weniger oder gar keine lebenden Stammzellen. Und: „Dies kann im schlimmsten Fall zu einem Transplantatversagen führen“, stellt das Ministerium fest.
„Wie hoch sind die Schäden, die durch einen fehlerhaften Transport zu beschädigten Stammzellen führt?“, hatte Bertermann wissen wollen. Doch dazu liegen dem Ministerium nach eigener Aussage keine Zahlen vor. Ebenfalls gebe es keine Informationen zu gesundheitlichen Schäden, die fehlerhaften Transporten von Stammzellen geschuldet sind.
Einrichtungen, in denen Stammzellen durch Knochenmarkentnahme, periphere Blutstammzellspende oder aus Nabelschnurblut gewonnen werden, benötigen laut Huber-Ressort ebenso wie jene Einrichtungen, in denen die Zellen aufbereitet werden, eine Erlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz. „Üblicherweise werden die Stammzellen bis zur Abgabe an die anwendende Klinik im Weiterverarbeitungsbetrieb gelagert“, steht in der schriftlichen Antwort des Ministeriums.
Die Schnittstellen zwischen Entnahmeeinrichtungen, Verarbeitungsbetrieben und anwendenden Kliniken müssten vertraglich festgelegt werden.
Bertermanns Frage, ob die Staatsregierung die aktuellen Standards für den Stammzellen-Transport als ausreichend einschätzt, wird nicht eindeutig mit Ja beantwortet. Stattdessen heißt es unter anderem: „Diese Standards stellen ein hohes Maß an Qualität und Sicherheit (...) bei dem Transport sicher. (Alexandra Kournioti)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.