Landtag

Von wegen auf gleicher Höhe: In den bayerischen Verwaltungen übernehmen noch viel zu selten Frauen echte Führungspositionen. (Foto: dpa)

15.02.2013

Trippelschritte in Richtung Gleichberechtigung

Gesetzentwurf: Landtags-SPD und Spitzenkandidat Christian Ude wollen das bayerische Gleichstellungsgesetz reformieren und eine 50-Prozent-Quote festschreiben

Manchmal reicht es einfach schon, anwesend zu sein. Nein, dieser Satz bezieht sich natürlich nicht auf SPD-Spitzenkandidat Christian Ude. Der war schließlich im Maximilianeum, um zu schildern, wie vorbildlich es in dem von ihm regierten München um die Gleichstellung der Frau im öffentlichen Dienst bestellt sei. Das tat er dann auch. Bei 44,8 Prozent liege der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Landeshauptstadt – und damit weit höher als im Freistaat (siehe Infokasten). Und Ude erklärte dabei auch: Manchmal hätte schon die pure Präsenz einer Vertreterin der Gleichstellungsstelle bei einem Bewerbungsgespräch gereicht. „Bestimmte dämliche Fragen wurden dann erst gar nicht mehr gestellt.“


„Wirkungsloser Papiertiger“


Natürlich hängt aber echte Chancengleichheit von Frauen in bayerischen Ämtern und Behörden nicht nur von den Fragen der Personaler ab. Deshalb hat Ude  gemeinsam mit Simone Strohmayr, der frauenpolitischen Sprecherin der Landtags-SPD, im bayerischen Landtag einen Gesetzentwurf für ein neues bayerisches Gleichstellungsgesetz vorgestellt. Strohmayr kritisierte das seit 16 Jahren bestehende Gleichstellungsgesetz als  „wirkungslosen Papiertiger“. Es gehe allenfalls „in Trippelschritten voran und teilweise wieder zurück“, sagte sie. Denn die Akzeptanz des Gleichstellungsgesetzes hätte in den vergangenen Jahren stark abgenommen. Die verfehlte Frauenpolitik der schwarz-gelben Staatsregierung ließe sich auch in den Ministerien ablesen, so Strohmayr. „Im Durchschnitt liegt der Frauenanteil unter den Abteilungsleitern der bayerischen Ministerien bei mageren 18 Prozent, bei den Referatsleitern bei 22 Prozent.“
Mit ihrer Novelle zum Gleichstellungsgesetz möchte die SPD-Fraktion eine 50-Prozent-Quote festschreiben. Und das Gesetz soll nicht nur für den öffentlichen Dienst gelten, sondern auch auf öffentliche Unternehmen ausgeweitet werden. Für Sparkassen und Stadtwerke beispielsweise würde dann ebenfalls eine Quote gelten. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Sanktionsmöglichkeiten und die Einrichtung einer Schiedsstelle im Staatsministerium für Finanzen vor. Ferner sind eine Ausweitung der Fortbildung samt kostenloser Kinderbetreuung für die Fortbildungszeit sowie der Ausbau der Teilzeit- und Telearbeitsangebote vorgesehen.
Auch Ude betonte, wie wichtig es sei, für mehr Akzeptanz für Teilzeitstellen zu werben. In München seien 16,6 Prozent der Frauen in Führungspositionen in Teilzeit tätig. Hier sehe er durchaus Ausbaubedarf. Allerdings fügte er überraschend hinzu, dass er bei einer Arbeitszeit von weniger als 80 Prozent Schwierigkeiten sehe. Und auch seine schöne Statistik relativierte Ude am Ende sogar: „Man darf Führungsposition nicht mit Führungsposition gleichsetzen“, gab er zu. Denn  auch in München gelte immer noch: „Je besser der Job, desto geringer der Frauenanteil.“
Insgesamt sind 57 Prozent der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in der Landeshauptstadt Frauen. Das liege vor allem auch an der hohen Zahl an Erzieherinnen, Lehrerinnen sowie Kranken- und Altenpflegerinnen, erklärte Ude. Und auch wenn sich der Frauenanteil in der Führungsebene sehen lassen könne, „bei den absoluten Spitzenpositionen sieht es anders aus“, so Ude. „Hier haben wir selbst noch etwas zu tun.“ Denn noch immer gilt: „Je höher die Position, desto dünner die Luft für die Gleichstellungspolitik“, sagt Ude und ergänzte: „Auch deshalb ist so ein Gesetz nicht zu restriktiv, sondern notwendig.“ Mit frommen Wünschen allein jedenfalls sei nichts zu erreichen. (Angelika Kahl)
INFO Gleichstellung: Gesetz, Kritik und Wirklichkeit 16 Jahre ist das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG) alt, im Juli 1996 ist es in Kraft getreten. Seine Regelungen beziehen sich auf den öffentlichen Dienst, sollten aber auch für die Privatwirtschaft Signalwirkung haben. Ziel des Gesetzes ist es, „die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu fördern“.
Bereits vor 16 Jahren kam von der SPD Kritik an dem Gesetz. Die damalige Abgeordnete Monica Lochner-Fischer (SPD) monierte: „Aus dem hartnäckigen Nein der CSU zu einem Bayerischen Gleichstellungsgesetz wurde ein ,Na, wenn es denn sein muss‘. So sieht das Ergebnis auch aus: (...) Ein Gesetzestext, der klare Gebote scheut und nur an sehr wenigen Punkten griffig wird; ein zahnloses Tigerbaby.
Einen „wirkungslosen Papiertiger“nennt Simone Strohmayr, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion das Gesetz heute. Zwar waren im Jahr 2009 von den Bediensteten des Freistaates Bayern 50 Prozent weiblich, im höheren Dienst aber betrug der Frauenanteil nur 39 Prozent. Und je höher der Status, um so geringer der Frauenanteil: In Führungs- und Leistungsfunktionen betrug die Quote laut Sozialministerium im Jahr 2007 knapp 29 Prozent. Letztere lag bei Inkrafttreten des BayGIG allerdings noch bei 15,1 Prozent. Damit hat sie sich innerhalb von zehn Jahren fast verdoppelt. Insgesamt betrug 1996 der Anteil weiblicher Staatsbediensteter 44,5 und der im höheren Dienst 26,7 Prozent.

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