Landtag

Martin Güll (SPD), Vorsitzender des Bildungsausschusses, hält die Stressfaktoren für Grundschüler zu groß. (Foto: dpa)

24.04.2017

Übertrittszeugnis in der Kritik

Statt Noten soll künftig der Elternwille entscheischen, fordert die SPD

Ob Bayerns Viertklässler im Herbst in die Hauptschule, Realschule oder auf ein Gymnasium gehen dürfen, entscheidet sich am 2. Mai, wenn die Übertrittszeugnisse ausgehändigt werden und der darin aufgeführte Notendurchschnitt reicht. Das will die bayerische SPD ändern: Statt Noten sollen künftig allein die Eltern entscheiden, fordert die SPD in einem Gesetzentwurf. Eine unverbindliche Empfehlung der Schule sowie ein Beratungssystem sollen sie dabei unterstützen.

"Noten sind ein schlechter Wert. Und die Stressfaktoren für Grundschulkinder sind groß geworden. Das wollen wir ändern", sagte Martin Güll, Bildungsexperte der SPD-Landtagsfraktion. Zudem sei "die Basis für Noten nicht valide", sagte Güll und verwies dabei auf ein Gutachten des Bildungs- und Verfassungsrechtlers Wolfram Cremer.

Darin beschreibt Cremer die mangelnde Objektivität bei der Notengebung - und wertet die bisherige verbindliche Übertrittsempfehlung als verfassungswidrig. So sei das Verfahren zu oft abhängig von der sozialen Herkunft und dem Geldbeutel der Eltern. "Die Grundschule hat einen pädagogischen Auftrag, keinen Sortierauftrag", sagte Güll laut Mittelung der SPD. "Die Lernfreude muss im Vordergrund stehen und nicht der Notenstress."

In fast allen Bundesländern entscheiden Eltern eigenverantwortlich

Die SPD-Landtagsfraktion fordert schon seit Jahren, die verbindlichen Übertrittsempfehlungen der Grundschulen auf Basis von Noten durch unverbindliche Empfehlungen zu ersetzen und Eltern eigenverantwortlich entscheiden zu lassen. Letzteres System sei bereits Standard in fast allen Bundesländern, sagte Güll, der auch den Bildungsausschuss im Landtag leitet.

Das bayerische Kultusministerium betonte in einer Stellungnahme, dass das Übertrittsverfahren verfassungskonform sei. Das habe der Bayerische Verfassungsgerichtshof 2014 festgestellt. Die von der SPD wiederholt vorgeschlagene Änderung verbessert aus der Sicht des Ministeriums die bisherige Praxis nicht "und kann leicht zu einer möglichen Überforderung der Kinder führen". Man habe den Elternwillen ohnehin bereits gestärkt. Denn die Entscheidung für den Übertritt des Kindes an Gymnasium oder Realschule liege bei ihnen, sofern die Kinder im Probeunterricht an der angestrebten Schule in den Fächern Mathematik und Deutsch jeweils die Note 4 erreicht haben. Zuvor mussten die Schüler zumindest in einem der beiden Fächer die Note 3 erreichen. (dpa)

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