Landtag

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Datenschützers Petri: die kommunale Videoüberwachung – zu oft noch werden Regeln missachtet. (Foto: dpa)

17.04.2015

Veraltete Technik und zu viel Sammelwut

Rechtsausschuss: Bericht des bayerischen Datenschutzbeauftragten Thomas Petri, der mahnt: „Es gibt noch viel zu tun.“

In seinem ersten Tätigkeitsbericht nach dem Aufdecken der NSA-Affäre um die massenhafte Ausspähung von Telekommunikationsinhalten durch ausländische Geheimdienste hat der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri von der Staatsregierung verstärkte Anstrengungen zur Datenverschlüsselung angemahnt. „Da ist noch viel zu tun“, erklärte Petri bei der Vorstellung seines Berichts im Rechtsausschuss. Während die Bemühungen auf Regierungsebene schon gute Fortschritte erzielt hätten, seien viele untergeordnete Verwaltungen „noch immer mit veralteten Verschlüsselungs-Algorithmen unterwegs“. Zudem müsse mit Unterstützung des Freistaats eine für alle Bürger einfach zu handhabende Verschlüsselungstechnik entwickelt werden, mit der auch privater Datenverkehr geschützt werden könne, so Petri.

Der Datenschützer lehnt Vorratsdatenspeicherung ab

Vor den Abgeordneten betonte der Datenschutzbeauftragte erneut seine skeptische Haltung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Diese führe zu einer massenhaften Speicherung der Verkehrs- und Verbindungsdaten Unbeteiligter und sei damit ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Zu den in dieser Woche von den Bundesministern Thomas de Maizière (Innen, CDU) und Heiko Maas (Justiz, SPD) vorgestellten Leitlinien für eine novellierte Vorratsdatenspeicherung konnte Petri „noch keine seriöse Einschätzung“ abgeben. „Es kommt jetzt auf die Detailausgestaltung im Gesetzentwurf an“, sagte er. Sein erster Eindruck sei, dass aus Sicht des Datenschutzes längst nicht alle Bedenken ausgeräumt seien.

Als einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit in den vergangenen beiden Jahren nannte Petri die kommunale Video-Überwachung. Hier gebe es in vielen Städten und Gemeinden noch immer viel Verunsicherung bezüglich der rechtlichen Vorgaben. Bei seinen Überprüfungen habe er feststellen müssen, dass vielfach die geforderten Transparenzregeln missachtet und die Speicherungshöchstgrenzen der Aufnahmen überschritten worden seien. Gemeinsam mit dem Innenministerium habe er deshalb einen Leitfaden für Kommunen entwickelt, der die Rechtslage einfach und verständlich darstelle. „Ich hoffe, dass dies bis zu meinem nächsten Bericht Früchte tragen wird“, meinte Petri. Die jüngste Debatte um Video-Überwachungen an Schulen hielt er für „überzogen“. Nach seiner Kenntnis werde diese bislang nur an vergleichsweise wenigen Schulen praktiziert.

Als besonders ärgerlich wertete Petri den Umstand, dass es nach wie vor viele Fälle der unberechtigten Datenspeicherung im Bereich der Polizei gebe. Seit Jahren weise er auf die einschlägigen Vorschriften und Fristen zur Datenlöschung hin, ohne dass dies erkennbar zu einer Änderung in der Praxis geführt habe. „Wir haben hier ein strukturelles Problem“, diagnostizierte Petri. So komme es weiterhin häufig vor, dass Beschuldigte nach Einstellung des gegen sie angestrengten Verfahrens und selbst nach erwiesener Unschuld in den Datenbanken der Polizei geführt würden – mit zum Teil gravierenden Folgen für die Betroffenen.

In einem Fall leitete die Polizei den Vermerk über eine vermeintliche Drogenkurierin an die Fahrerlaubnisbehörde weiter, obwohl da längst klar war, dass sie in dem Fall Opfer einer Adressfälschung gewesen war. Gemeinsam mit dem Innenministerium arbeite er an Vorschlägen, derartige Fälle künftig zu vermeiden, so Petri. Ein Grund für die Fälle sei die mangelhafte Kommunikation zwischen Staatsanwalt und Polizei, ein anderer die oft zu oberflächliche Aktenführung bei der Polizei. Petri schlug vor, in die Datensoftware automatische Überprüfungshinweise einzuarbeiten, um dem Vergessen von Löschvorschriften vorzubeugen. Insgesamt berichtete Petri von einer inzwischen höheren Sensibilität der Sicherheitsbehörden in Sachen Datenschutz. Das sei eine „äußerst positive Entwicklung“.

SPD: Allumfassende Überwachung ist Realität

Der Ausschussvorsitzende Franz Schindler (SPD) sah Petris Tätigkeitsbericht als Mahnung, sich gegen den Trend zur Einschränkung oder gar Abschaffung des Datenschutzes zu stemmen. Es zeige sich, „dass die allumfassende Überwachung leider Realität geworden ist“, sagte Schindler. Deshalb müsse dem weiteren Zugriff des Staates oder von Unternehmen auf Bürgerdaten Einhalt geboten werden. Verena Osgyan (Grüne) sprach davon, den Bürgern die „digitale Selbstverteidigung“ zu ermöglichen. Dazu gehöre eine für jeden zugängliche nutzerfreundliche Verschlüsselungstechnik, deren Entwicklung staatlich gefördert werden müsse. Die CSU-Abgeordnete Petra Guttenberger zeigte sich erfreut darüber, dass es inzwischen ein „kooperatives Miteinander“ von Datenschutzbeauftragtem und staatlichen Behörden gebe. Auch dass Petri gemeinsam mit den zuständigen Ministerien an Lösungen für noch vorhandene Probleme arbeite, wertete Guttenberger als positiv. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.