Landtag

Günther Felbinger hatte eingeräumt, über Werkverträge seine Mitarbeiterpauschale als Landtagsabgeordneter regelwidrig eingesetzt zu haben. (Foto: dpa)

26.09.2016

Verdacht auf Betrug

Die Aufhebung der Immunität von Günther Felbinger (Freie Wähler) steht bevor

Gegen den Landtagsabgeordneten Günther Felbinger (Freie Wähler) könnte demnächst Anklage erhoben werden. Wie es in Landtagskreisen heißt, steht die Aufhebung der Immunität des unterfränkischen Abgeordneten kurz bevor. Bereits am Donnerstag will der Rechtsausschuss des Landtags in München eine entsprechende Empfehlung für das Parlament beschließen, sagte ein mit den Vorgängen betrauter Parlamentarier.

Verschiedene Medien hatten zuvor berichtet, dass die Münchner Staatsanwaltschaft Felbinger wegen Betruges anklagen will. In einem Brief an den Landtag hätten die Staatsanwälte einen "hinreichenden Tatverdacht" dafür gesehen, dass Felbinger mit fingierten Werkverträgen den Staat um insgesamt rund 55 000 Euro gebracht habe, hieß es in der "Main-Post" und der "Augsburger Allgemeinen".

Anklage wegen Betrugs?

Die Staatsanwaltschaft München I wollte die Berichte auf Anfrage nicht kommentieren. Eine Sprecherin bestätigte aber, dass man die Aufhebung von Felbingers Immunität beim Landtag beantragt habe. Aufheben kann die Immunität nur das Parlament selbst. Dabei richtet es sich in der Regel nach den Empfehlungen des Rechtsausschusses. Da in der kommenden Woche keine Landtagssitzung stattfindet, kann der Beschluss frühestens am 13. Oktober erfolgen.

Felbinger hatte im November eingeräumt, über Werkverträge seine Mitarbeiterpauschale als Landtagsabgeordneter regelwidrig eingesetzt zu haben. Auf Druck von Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) und dem Landtagsamt hatte er sich selbst angezeigt und 65 000 Euro an die Staatskasse überwiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Verfahren eingeleitet und Privaträume und das Bürgerbüro Felbingers im unterfränkischen Karlstadt (Landkreis Main-Spessart) durchsucht. (dpa)

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