Landtag

Nicht alles, aber vieles ist neu für bayerische Beamte. (Foto: Bilderbox)

21.06.2013

Viel Licht, wenig Schatten

Öffentlicher-Dienst-Ausschuss: Finanzministerium legt Evaluation des neuen Dienstrechts vor

Er sei der Vater des neuen Dienstrechts, findet Ingrid Heckner (CSU), Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, und meint damit Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel vom Finanzministerium. Dieser konnte sich wiederum freuen, dass sich das Regelwerk bislang offenbar nicht als Sorgenkind entpuppt: Nachdem er den Evaluationsbericht über die neuen Regelungen vorgestellt hatte, gab es nur Kritik zu bestimmten Passagen von einzelnen Ausschussmitgliedern. Als Ganzes ist das Konvolut indes nicht in Frage gestellt worden. Immerhin handelt es sich um das größte Gesetzgebungsverfahren, das in der laufenden Legislaturperiode vom Landtag verabschiedet worden ist.

Assessment Center werden künftig größere Rolle spielen

Die Fakten zu den inzwischen nicht mehr ganz so neuen Normen: Zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten, stellt der Gesetzgeber im neuen bayerischen Dienstrecht das Leistungsprinzip stärker in den Vordergrund, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Die modulare Qualifikation stellt dabei den Dreh- und Angelpunkt dar. Außerdem: 240 Millionen Euro seien für das Gesetzesvorhaben im Vorfeld veranschlagt worden. Laut Heckner sind bis dato 226 Millionen Euro in seine Realisierung geflossen. Jetzt schlug sie vor, die restliche Summe im nächsten Doppelhaushalt für die weitere Umsetzung des neuen Dienstrechts bereitzustellen. Heckner: „Schließlich tut es der Politik gut, wenn sie ihre Zusagen auch einhält.“
Darüber hinaus wurden die Bestimmungen – sie betreffen das Leistungslaufbahn-, Besoldungs-, Versorgungs- und Personalvertretungsrecht – insgesamt entschlackt: Mittlerweile gibt es lediglich eine Leistungslaufbahn statt der früher vier Leistungslaufbahnen; zuvor wurde zwischen einfachem, mittlerem, gehobenem und höherem Dienst differenziert. Die Fachlaufbahnen – ehedem sage und schreibe 300 – sind auf sechs reduziert worden. Diese Konzentration wird in den Ressorts laut Hüllmantel mehrheitlich positiv bewertet. „Beispielsweise gelingt die Übernahme und Weiterbeschäftigung von Personal flexibler, ohne dass der Landespersonalausschuss vermitteln muss“, sagte er. Insgesamt zeige sich, „dass die beruflichen Fortkommensmöglichkeiten gestärkt worden sind“.
Ein Novum auf Bundesebene, auf das die Ausschussmitglieder unisono stolz zu sein scheinen: Nur in Bayern gibt es für die Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen funktionslose Beförderungsämter. Auf diese Weise wird laut Hüllmantel der Aufstieg erleichtert. Ebenfalls positiv für die berufliche Perspektive würden die meisten Ministerien und Spitzenverbände Folgendes bewerten: Statt des bisherigen Gesprächs beim Landespersonalausschuss fände nun in den meisten Fällen eine „angemessene Prüfung“ statt.
Wer Hüllmantels Berichte vor dem Ausschuss kennt, weiß, dass er nicht nur Positives hervorhebt, sondern auch Kritikpunkte thematisiert. So auch diesmal: „Das wird weiter zu beobachten sein“, sagte er zu mehreren Aspekten, die unter Beamten kritisch gesehen werden. Dazu zählt beispielsweise, dass Ingenieure bis dato in die Entgeltgruppe A 10 eingruppiert werden. Der Zentralverband dieser Profession fordert – schon seit Jahren – einen Start in A 12. Dies sei der Ingenieurausbildung angemessen.
Die einheitliche Probezeit von zwei Jahren für Beschäftigte beim Staat sei allgemein akzeptiert, „nur im Kultusministerium ist man anderer Meinung“, sagte der Ministerialdirigent. Dort werde ein längerer Zeitraum befürwortet. Im Landwirtschaftsministerium wird bemängelt, dass das Prüfungsmodul für den Aufstieg in die Entgeltgruppe A 14 erst in A 13 vorgesehen ist. Hüllmantel: „Man hätte es sich schon in A 12 gewünscht.“
Die meisten „Anfangsschwierigkeiten“ gebe es allerdings bei der Stufenfestsetzung der einzelnen Staatsbediensteten im Bereich des Besoldungsgesetzes. Diese dauere zu lange, habe der Oberste Rechnungshof (ORH) moniert. „Wir wollen dafür sorgen, dass das künftig zeitnah geschieht“, erklärte der Vertreter des Finanzministeriums. Einen weiteren Kritikpunkt äußerte der stellvertretende Ausschussvorsitzende Stefan Schuster (SPD): Während in allen anderen Bereichen die modulare Qualifikation forciert werde, würden Polizisten der Entgeltgruppen A 5 bis A 11 weiterhin ohne dieses Instrument befördert. „Das kann ich nicht nachvollziehen und werde es auch künftig nicht nachvollziehen können“, sagte Schuster. In diesem Punkt gab sich Hüllmantel diplomatisch: „Man wird mit der Polizei darüber diskutieren müssen.“
Winfried Bausback (CSU) machte eine Anregung in Richtung Finanzministerium, der sich sämtliche Abgeordnete anschlossen: Man solle das Dienstrecht in naher Zukunft erneut evaluieren, wenn sich die Regeln in der Praxis besser eingespielt hätten und insgesamt mehr Ergebnisse vorlägen. Einig waren sich die Volksvertreter auch, dass das Regelwerk mitnichten abgeschlossen ist. Man beabsichtige, es im Auge zu behalten und bei Bedarf weiterzuentwickeln.
Als wollten sie ihren Worten Taten folgen lassen, verabschiedete das Gremium in einer zweiten Sitzung nach der Evaluation tatsächlich einige Anpassungen. So soll im Personalvertretungsgesetz die Vertretungsvollmacht auf den Vorsitzenden nicht wie früher auf unbestimmte Zeit – im Extremfall für eine gesamte Amtsperiode – übertragen werden können. So eine Befugnis ist ab sofort nur in Ausnahmefällen möglich.
Im Text des Leistungslaufbahngesetzes wird nun die verstärkte Anwendung von Auswahlverfahren wie Assessment Center nahegelegt. Bausback: „Es gilt künftig nicht nur die dienstliche Beurteilung.“ Darüber dürfte sich mancher Beamte, der mit seinem Chef nicht gut zurecht kommt, freuen. (Alexandra Kournioti)

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