Landtag

Volle Hörsäle gehören auch ohne doppelten Abiturjahrgang zum Hochschul-Alltag. (Foto: DAPD)

06.05.2011

Vom Nachwuchs bis zum Emeritus

Anzahl der Wissenschaftler an Bayerns Hochschulen

Das Sommersemester hat an den bayerischen Hochschulen begonnen – mit von der Partie sind die ersten Absolventen des doppelten Abiturjahrgangs. Letztere machen sich an den Erstsemesterzahlen deutlich bemerkbar: Immatrikulieren sich sonst etwa 4000 Akademiker in spe, sind es diesmal schätzungsweise 10 000. Wie die Studienbedingungen ob des Massenandrangs für die Hochschüler insgesamt sein werden, lässt sich noch nicht abschätzen. Offen ist vor allen Dingen die Frage, ob das Hochschulpersonal für den Massenandrang ausreicht. Um diesen zu bewältigen, hat Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) den Hochschulen insgesamt 3000 weitere Stellen – vom Verwaltungspersonal bis zu den Professoren – zugesagt.
Bislang konnten allerdings nicht alle dieser Posten vergeben werden. „Vor allen Dingen wird es schwierig, die Professorenstellen zu besetzen“, sagt Ulrike Gote, hochschulpolitische Sprecherin der Grünen. Dass die jetzige Besetzung nicht ausreiche, habe unter anderem die Anhörung zum doppelten Abiturjahrgang gezeigt. Im Wintersemester, wenn noch mehr Absolventen des doppelten Abiturjahrgangs an die Uni strömen würden, „werden sie bestimmt auf überfüllte Hörsäle treffen“. Passend zur Frage nach ausreichendem Personal hat Gote eine Anfrage an das Wissenschaftsministerium gerichtet: Sie wollte wissen, wie viel hauptberufliche und wie viele nebenberufliche Wissenschaftler es an Bayerns Hochschulen gibt.
An den Universitäten sind es laut Ministerium insgesamt 34 343 haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter (siehe Infokasten). An den Kunsthochschulen beziffert die aktuelle Statistik aus dem Jahr 2009 insgesamt 1086 wissenschaftlich Tätige; an den Fachhochschulen sind es 42 602 Angestellte.
Gote hatte ebenfalls erfahren wollen, wie viele Beschäftigungsverhältnisse an den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften Bayerns einen befristeten Vertrag haben. Eine konkrete Frage kann das Ressort von Minister Heubisch nach eigener Aussage nicht geben: „Der Grund hierfür besteht vor allem darin, dass die Universitäten die Daten zu befristeten Dienst- und Arbeitsverhältnissen nach unterschiedlichen Gesichtspunkten und in unterschiedlichen DV-gestützten Verfahren erfassen und aufbewahren.“ Mehrere Universitäten speicherten die Befristungsgründe nicht, „erst recht nicht über Jahre hinweg“. Bei anderen Einrichtungen werde nicht die Zahl der Bediensteten, sondern die der befristeten Beschäftigungsverhältnisse ermittelt. Diese seien allerdings mehr als die Zahl der Bediensteten.
Generell sei im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) geregelt, wann es zu Befristungen kommen kann respektive welchen Zweck sie erfüllen sollen: zum einen die Weiterqualifizierung der betreffenden Beschäftigten durch Promotion und Habilitation; wenn die Beschäftigungsverhältnisse aus befristet zur Verfügung stehenden Ressourcen – insbesondere aus Drittmitteln – finanziert werden.
„An den meisten Hochschulen kann eine Häufung von Beschäftigungsverhältnissen, die nach dem WissZeitVG befristet sind, nicht mit bestimmten Fächern oder Fächergruppen in Verbindung gebracht werden“, heißt es aus dem Ministerium. Generell gelte allerdings: Der Anteil von Personal, das aus Drittmitteln befristet beschäftigt wird, ist in so genannten drittmittelstarken Fächern tendenziell höher als in anderen Disziplinen. Die häufigsten Gründe für Befristung seien Vertretungen für Beurlaubungen und Aufgaben von begrenzter Dauer.
Zur Geschlechterfrage: Die weiblichen Beschäftigten sind an den staatlichen Hochschulen unterrepräsentiert: 14 567 Frauen stehen 28 035 Männern gegenüber. Ernüchternd das Verhältnis unter den Professoren: 4437 Männer treffen auf nur 714 Frauen. In allen Berufsgruppen des Hochschulpersonals sind die Frauen in der Minderheit. (Alexandra Kournioti)

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