Landtag

Beim Münchner „Slutwalk“ demonstrierten die Teilnehmerinnen gegen den Vorwurf, sexuelle Übergriffe durch ihre Kleidung zu provozieren. (Foto: dpa)

20.06.2014

Vom Partner zum Peiniger

Schriftliche Anfrage der Grünen: Zahlen zu den Opfern sexueller Gewalt in Bayern – vor allem die häusliche Brutalität steigt rapide an

Jede dritte Frau wird in ihrem Leben einmal vergewaltigt, geschlagen, zum Sex gezwungen oder auf andere Weise misshandelt. Das berichtete die United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women (UN Frauen). „Häusliche Gewalt ist gemäß einer vom Europarat zitierten Statistik auch die Hauptursache für den Tod oder die Gesundheitsschädigung bei Frauen zwischen 16 und 44 Jahren und rangiert damit noch vor Krebs oder Verkehrsunfällen“, erklärt Verena Osgyan (Grüne) in ihrer Anfrage. Da eheliche und partnerschaftliche Gewalt von Land zu Land stark variiere, wollte die Abgeordnete wissen, welche Daten zum Thema sexueller Missbrauch der Staatsregierung vorliegen.

Das Innenministerium schreibt in seiner Antwort, letztes Jahr wurden 891 Frauen im Freistaat Opfer von Vergewaltigung und sexueller Nötigung – darunter 173 Ausländerinnen. Die am meisten betroffene Altersgruppe waren die 21- bis 40-Jährigen. In den letzten drei Jahren lässt sich zudem ein leichter Anstieg der Zahlen feststellen: Im Jahr 2010 gab es „nur“ 854 vergleichbare Fälle. In der Auswertung wurden neben der eigenen Wohnung Tatorte wie Parkhaus, Tiefgarage, Parkanlagen und Wälder berücksichtigt. „Dabei ist jedoch festzustellen, dass sich an diesen Tatörtlichenkeiten nur eine minimale Anzahl von Fällen ereignen, obwohl sie in der öffentlichen Wahrnehmung bei Sexualdelikten eine besondere Rolle spielen“, berichtet das Ministerium.

Die Misshandlungen von Schutzbefohlenen stiegen im Zeitraum 2010 bis 2013 ebenfalls leicht von 185 auf 188. Hier waren die meisten Opfer jünger als 14, ein Teil allerdings auch weit über 50 Jahre. „Da die überwiegende Anzahl der Opfer in diesen Deliktbereichen weiblich ist, wurde auf die zusätzliche Darstellung der männlichen Opfer verzichtet“, erläutert das Ressort von Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Eine repräsentative Dunkelziffer zu Gewalthandlungen liege seinem Haus nicht vor.

Erhöht haben sich nach Angaben der bayerischen Polizei ebenso die Fälle häuslicher Gewalt. Wurden 2005 bayernweit noch 12 760 Fälle registriert, wuchs die Zahl kontinuierlich auf 19 438 Fälle im Jahr 2013. Erschreckend ausgeprägt scheint häusliche Gewalt vor allem in Mittelfranken zu sein. Dort wurden letztes Jahr mit 3155 Fällen fast so viel wie in München und damit doppelt so viel wie in anderen Regionen Bayerns registriert. „Dabei ist davon auszugehen, dass die stetig steigenden Fallzahlen auf eine Aufhellung des Dunkelfelds zurückzuführen sind“, verteidigt ein Fachsprecher den Anstieg. Dies sei auf eine gewachsene Sensibilität der Polizei und auf eine erhöhte Anzeigenbereitschaft der Betroffenen zurückzuführen.

Reformbedarf für das Gewaltschutzgesetz (siehe Infokasten) sieht das Herrmann-Ministerium aus diesem Grund nicht: „Aus polizeilicher und justizieller Sicht wurde mit dem Gesetz ein wesentlicher Schritt getan, um die öffentliche Sensibilität für diesen Deliktsbereich zu erhöhen.“ Allerdings habe die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder eine Beschlussfassung an die Konferenz der Justizminister übersandt. Ziel: Die konsequente Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen gerichtliche Anordnungen.

Osgyan überzeugt die Antwort nicht. „Es wird allerhöchste Zeit, Frauen und Kindern unbürokratischer und schneller Hilfe zuteil werden zu lassen, doch es fehlt an allen Ecken und Enden an psychologischer und finanzieller Unterstützung“, schimpft sie. Die Abgeordnete fordert daher mehr Planungssicherheit für Frauenhäuser und standardisierte Gewaltscreenings in Krankenhäusern. „Anstatt zahlloser Arbeitsgruppen in den Ministerien würde das endlich ein wirksames Zeichen setzen für ein gewaltfreies, gleichberechtigtes und wertschätzendes Verhältnis von Frauen und Männern.“ (David Lohmann)
INFO Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Ziel war es, wie bereits in Österreich die zivilrechtlichen Abwehr- und Unterlassungsansprüche der Opfer von Gewalttaten zu verbessern. Damit sollten insbesondere Frauen und Kinder vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Damit wurde Gewalt in der Partnerschaft zum Offizialdelikt.

Bis zur Verabschiedung fehlte eine Rechtsgrundlage bei Gewalt in häuslichen Gemeinschaften. Jetzt gilt das Prinzip „Wer schlägt, muss gehen“. Nach Paragrafen 1 und 2 kann die Polizei bei Körperverletzung oder massiver Bedrohung ein Betretungsverbot der gemeinsamen Wohnung aussprechen. Dadurch müssen die Opfer nicht mehr den Haushalt verlassen, in einem Frauenhaus Zuflucht suchen oder zu Obdachlosen werden.

Weitere Verbesserungen gab es bei Belästigungen wie Telefonterror und Nachstellungen („Stalking“). Zivilgerichte können es den Tätern jetzt leichter und schneller verbieten, Betroffene anzurufen, zu belästigen oder sich ihrer Wohnung zu nähern. Dies gilt auch, wenn keine Partnerschaft zwischen Täter und Opfer besteht.

Kritiker wie die Initiative gegen Gewalt an Frauen (BIG) monieren allerdings, dass viele gerichtlichen Vereinbarungen nicht vollstreckbar seien, Anträge zu langsam entschieden würden, Familiengerichte beim Sorgerecht zu unsensibel seinen, mutmaßliche Täter nicht ausreichend gehört würden, Migranten wegen sprachlicher Barrieren kaum von dem Gesetz profitierten und Polizei und Justiz zu wenig zusammenarbeiteten. (LOH)

Kommentare (1)

  1. Super Horsti am 24.06.2014
    Es ist die Frage was man unter dem Begriff "Gewalt" zusammenfaßt. Wenn in Bayern wirklich jede dritte Frau vergewaltigt oder mißhandelt würde, dann wäre Alarmstufe Rot angesagt.
    So gewalttätig sind die bayerischen Männer aber eigentlich nicht.
    Es kann schon sein, daß einem Oberländler Provinzbierdimpfl mal die Hand ausrutscht, aber dann ist es "a Watschn". Wenn das einmalig ist, dann sollte man sich nicht so anstellen. Kinder bekommen ja auch Watschn und auf den Hintern. Aber wenn das mehrmals vorkommt oder gar zur Regel wird oder es Mißhandlungen gibt dann muß eingeschritten werden. Dies kann die Frau auch machen. Sie kann die Polizei rufen, dann darf der Mann mehrere Tage lang nicht in die Wohnung.
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