Landtag

In Bayern waren im Juni rund 14.400 Flüchtlinge arbeitslos gemeldet. (Foto: dpa)

18.08.2016

Vorrangprüfung für Flüchtlinge ausgesetzt

Bayerische Firmen müssen bei der Einstellung von Flüchtlingen nicht mehr prüfen, ob sich ein Deutscher oder ein anderer EU-Bürger für die Stelle findet

Die so genannte Vorrangprüfung untersagt es Arbeitgebern, Flüchtlinge anzustellen, solange nicht geprüft ist, ob sich ein Deutscher oder ein anderer EU-Bürger für die Stelle findet. Die Prüfung dauert in der Regel vier Wochen, weshalb für viele Unternehmen die Einstellung von Asylbewerbern uninteressant ist. Da Integration nach Meinung von Christine Kamm (Grüne) auch die Integration in den Arbeitsmarkt erfordert, fragte sie die Staatsregierung, inwiefern in Bayern noch an der Vorrangprüfung festgehalten wird.

Nach drei Jahren sollen die Regelungen wieder rückgängig gemacht werden

Das Arbeitsministerium antwortete, bei Ausländern mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung werde entsprechend bundesrechtlicher Vorschriften für einen Zeitraum von drei Jahren auf die Vorrangprüfung verzichtet – vorausgesetzt, die Arbeitslosenquote liegt unterhalb des bayerischen Durchschnitts. Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 1 der Verordnung zum Bundesintegrationsgesetz. Nach drei Jahren sollen die Regelungen wieder rückgängig gemacht werden. In Bayern betrifft dies aktuell rund 14 400 Flüchtlinge, die in den Arbeitsagenturen und Jobcentern arbeitslos gemeldet sind. Die meisten kommen aus Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia.

Damit können Unternehmen Flüchtlinge ab sofort ohne großen bürokratischen Aufwand einstellen, freut sich Grünen-Frau Kamm. „Es war insbesondere angesichts des boomenden Arbeitsmarkts mit 100 000 offenen Stellen in Bayern unsinnig, Menschen das Arbeiten zu verbieten, die dann auf Sozialhilfe angewiesen sind.“ Arbeit sei der wichtigste Schlüssel zur Integration und für viele eine wichtige Chance, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Als nächsten Schritt fordert sie die Abschaffung der Arbeitsverbotsregelung für Asylbewerber aus den so genannten sichere Herkunftsstaaten. Davon sind neben den Menschen aus den Balkanstaaten auch über 3000 Senegalesen und Ghanaer betroffen. (David Lohmann)

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