Landtag

Wachdienste sollen für Sicherheit sorgen – und nicht Wachdienste sollen für Sicherheit sorgen – und nicht mit rechtsextremen Kontakten verunsichern. (Foto: DAPD)

20.07.2012

Wenn der Wachdienst überwacht werden muss

Schriftliche Anfrage: Es kommt Bewegung in die Causa Sascha Roßmüller – Behörden klären, ob NPD-Funktionär Gewerbeerlaubnis entzogen werden soll

Die unglaublichsten Drehbücher schreibt tatsächlich das Leben. Was eher an den Plot einer Tatort-Folge erinnert, ist im Freistaat bis dato Realität: Der bayerische NPD-Vorsitzende Sascha Roßmüller betreibt in Niederbayern einen Wachdienst, in dem er Personal beschäftigt, das teilweise ebenfalls Kontakte zur rechtsextremen Szene hat. Dass die Causa nun überprüft und Roßmüller möglicherweise die Lizenz für seinen Betrieb entzogen wird, das hat der Abgeordnete Florian Ritter (SPD) mit einer schriftlichen Anfrage bewirkt (wir berichteten).

"Im Sinne einer ganzheitlichen Bekämpfung des Rechtsextremismus"

In einer neuerlichen Korrespondenz zwischen Ritter und der Staatsregierung heißt es: „Im Sinne einer ganzheitlichen Bekämpfung des Rechtsextremismus wird die Kreisverwaltungsbehörde gebeten, hier insoweit eine gerichtliche Klärung (...) herbeizuführen“, teilt das Ressort von Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) mit. Demnach soll das zuständige Landratsamt in Straubing die Bewachungsverordnung (BewachV) überprüfen. In dieser heißt es unter anderem nämlich, dass die Angestellten eines Wachdienstes nicht Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Organisation sein oder früher angehört haben dürfen. Die Kreisverwaltungsbehörde soll nun klarstellen, ob diese Prämisse selbstredend nicht auch für den Betreiber eines Wachdienstes gelten muss. Indes ist das bislang Auslegungssache.
Denselben Aspekt soll auch das Bundeswirtschaftsministerium erörtern, „eine Bewertung vornehmen und für eine entsprechende Klarstellung im Gesetz sorgen“. Um diese Schritte habe man die Bundesbehörde schriftlich gebeten. Ritter begrüßt diesen Vorstoß des Ministeriums zwar, wundert sich aber, dass dies nicht schon längst geschehen ist. Damit hat er Recht. Den bayerischen Behörden liegen nämlich laut Angaben des Wirtschaftsministeriums seit Jahren über Roßmüller – er ist auch Schriftführer der Regensburger Sektion der Rockergang Bandidos – beunruhigende Informationen vor. Das Landesamt für Verfassungsschutz habe der Kreisverwaltungsbehörde am 13. Februar 2008 mitgeteilt, dass Roßmüller „seit 1992 als Anhänger der rechtsextremistischen Szene bekannt ist“. Unter anderem sei der derzeitige NPD-Funktionär in der Vergangenheit Mitglied des mittlerweile verbotenen „Nationalen Blocks“ sowie Bundesvorsitzender der NPD-Nachwuchsorganisation „Junge Nationaldemokraten“ gewesen. Auch die Polizeiinspektion Straubing sei daüber informiert worden.
Was genauso befremdet: Offensichtlich war Roßmüller in der Vergangenheit selber als Wachmann angestellt. Die notwendige Erlaubnis habe ihm das Landratsamt Regen 2003 erteilt. Zu dem Zeitpunkt stand er bereits seit über einem Jahrzehnt als Rechtsextremer im Visier des Verfassungsschutzes. Bei diesem habe die Regener Behörde seinerzeit keine Informationen eingeholt. Ob Folgendes ein Grund war? Der Bundeszentralregisterauszug über Roßmüller war ohne Einträge. Auch unter seinen Angestellten gibt es laut Ministerium vier Anhänger der rechtsextremen Szene. Wie und in welcher Funktion sie darin aktiv sind, ergibt sich aus dem Text nicht. Insgesamt acht Mitarbeiter des Nationalsozialisten hätten Verbindungen zu den Bandidos-Rockern.
Dafür, dass Roßmüller trotz dieses Hintergrunds eine Gewerbeerlaubnis bekommen hat, macht Ritter nicht allein die örtlichen Behörden verantwortlich. Es habe sich um eine komplizierte juristische Materie gehandelt. „Dabei hätten sie die Unterstützung durch das Innenministerium gebraucht.“ Dennoch hofft der SPD-Abgeordnete, dass das Straubinger Landratsamt dem NPD-Vorsitzenden nun die Lizenz für seinen Wachdienst entziehen. (Alexandra Kournioti)

Kommentare (4)

  1. gewissen am 07.03.2013
    Hat es in D-land nicht schon einmal Berufsverbote und Sippenhaftung gegeben? So also sieht Demokratie aus?
  2. Gerhard Kaiser am 26.07.2012
    DDR 2.0 lässt grüßen!!!!

    Auf Grund der politische Anschauung, darf man nicht zu Feuerwehr, bei der Bundeswehr wird man ausgegrenzt, sogar bei "Bauer sucht Frau" wird nach Parteipolitische Zugehörigkeit ausgesiebt.

    Geht Ihnen das nicht weit genug Frau Kournioti?

    jetzt muss auch noch bei der Gewerbeanmeldung die Weltanschauung des einzelnen durchleuchtet werden.

    Und so ein Land zeigt mit den Finger auf andere Länder und fordert dort Demokratie?

    So also sehen Diktaturen von innen aus.
  3. Daniel Franz am 26.07.2012
    Hier 2 Artikel aus dem GG, wenn es schon sowas gibt sollte man sich auch daran halten.

    Artikel 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Artikel 12
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
    (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

    Grüße
  4. ralle am 23.07.2012
    1. Ist Sascha Rossmüller nicht NPD-Landesvorsitzender, sondern Stellvertreter
    2. Sollte die Zeit der Berufsverbote eigentlich vorbei sein. Es geht hier immerhin um die berufliche Existenz eines Familienvaters.
    3. Die NPD ist nicht verboten. Deshalb muss sie behandelt werden wie jede andere Partei auch. Und die Mitgliedschaft in einer nichtverbotenen Partei darf keine Nachteile zur Folge haben.
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