Landtag

Unverheiratete verbeamtete Väter werden im Vergleich zu ihren verheirateten Kollegen in Sachen Urlaub diskriminiert, finden die Grünen. (Foto: Bilderbox)

09.09.2011

Wenn Papa keinen Trauschein hat

Grüne wollen Urlaubsverordnung für Beamte ändern – Unverheiratete und verheiratete Väter sollen gleichgestellt werden

Dass er bei der Geburt seines Kindes dabei sein würde, stand für Marco L. lange vor dem Entbindungstermin seiner langjährigen Lebensgefährtin fest. Das hatte das Paar gemeinsam so beschlossen. Tatsächlich hat der verbeamtete Berufsschullehrer für „das bislang größte Erlebnis meines Lebens“ einen Tag von seinem Jahresurlaub genommen. „Ein paar Monate vor mir ist ein Kollege Vater geworden. Allerdings hat der im Gegensatz zu mir einen Tag extra für die Geburt seiner Tochter freibekommen – weil er verheiratet ist und ich nicht.“


Grüne: Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz


In der Tat regelt Paragraf 16der „Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter“, dass Ehemänner sowie Lebenspartnerinnen im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes bei der Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin einen Tag Urlaub zusätzlich zum regulären bekommen. Für unverheiratete Väter gilt das nicht: „Das ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, der im öffentlichen Dienst eine große Rolle spielt“, findet Marco L.
Mit seiner Meinung steht er nicht alleine da: Zwei unverheiratete werdende Väter hatten sich mit Petitionen an den zuständigen Ausschuss für den öffentlichen Dienst gewandt. Ihr Anliegen: Auch Väter ohne Trauschein sollte ein Tag Urlaub für die Geburt ihres Kindes zustehen. Obwohl ihr Gesuch mit den Stimmen der regierenden Fraktionen und der Freien Wähler abgewiesen worden ist, wird es im Landtag ein Nachspiel geben: „Es ist völlig unzeitgemäß, die Urlaubsregelung für bayerische Beamte davon abhängig zu machen, ob die werdenden Väter mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind oder nicht“, erklärt Adi Sprinkart, Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag.
Die erwähnte Verordnung geht aus seiner Sicht völlig an der Lebensrealität der Menschen in Bayern vorbei. Aus diesem Grund werde seine Fraktion in nächster Zeit einen Antrag stellen, damit das Regelwerk künftig auch werdende unverheiratete Väter berücksichtigt. „Schließlich geht es hier um das Wohl des Kindes und nicht darum, ob Vater und Mutter einen ordnungsgemäßen Trauschein vorweisen können.“


CSU: Populistische Schaumschlägerei


Diese Begründung lässt Ingrid Heckner (CSU), Vorsitzende des Ausschusses für den öffentlichen Dienst im bayerischen Landtag, nicht gelten: „So zu tun, als gebe es Urlaub nur für Ehemänner, ist populistische Schaumschlägerei. Das Wohl des Kindes hängt nämlich nicht von einem Tag ab.“ In Wirklichkeit gehe es den Grünen um einen zusätzlichen Tag bezahlten Urlaubs. „Ich aber finde, wenn ein unverheirateter Vater bei der Geburt seines Kindes dabei sein möchte, dann sollte ihm das einen Tag seines regulären Urlaubs wert sein.“
Überdies gebe es zum jetzigen Zeitpunkt Schwierigkeiten juristischer Natur geben: „Ein unverheirateter Vater muss nach heutiger Gesetzeslage nachweisen, dass er tatsächlich der Vater ist und dass er mit der Mutter des Kindes zusammenlebt“, sagt Heckner. Auch Peter Meyer (Freie Wähler) findet, dass das Wohl des Kindes nicht tangiert wird. Und: „Wer alle Vorteile des Verheiratetsein genießen will, der sollte auch heiraten.“
Für Sprinkart sind das „Argumente aus dem vergangenen Jahrhundert“. Auch Stefan Schuster (SPD), stellvertretender Vorsitzender des Öffentlichen-Dienst-Ausschusse, fordert die Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Vätern: „Warum sollte den einen nicht dasselbe zustehen wie den anderen?“, fragt er. (Alexandra Kournioti)

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