Landtag

Foto: DPA

15.11.2013

Whistleblower Snowden dürfte nach Bayern einreisen

Nachgehakt: Abgeordnete fragen, Ministerien antworten

Die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden zu den Spionagtätigkeiten des US-Geheimdiensts National Security Agency (NSA) in Deutschland werfen viele Fragen auf. „Hunderte von Millionen Datenverbindungen werden ausspioniert und für viele Jahre gespeichert“, erklärt Christine Kamm (Grüne). Sie wollte daher in einem 24-seitigen Fragenkatalog von der Staatsregierung wissen, wie das Abschöpfen, Speichern und Auswerten von Daten aus Telefon- sowie E-Mailverbindungen in Bayern gestoppt werden kann.

Das Innenministerium verweist in seiner Antwort auf die vielen Anstrengungen zum Schutz der Bürger und Unternehmen. So seien in der Vergangenheit internationale Vereinbarungen zur Wahrung der informationellen Selbstbestimmung getroffen worden. Jetzt böten insbesondere die Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA die Chance, den Datenschutz weiter zu verbessern.

Die an den Abhöranlagen Gablingen und Bad Aibling gesammelten Daten dürfe das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) außerdem nur übermitteln, wenn dies zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen von zwischen- oder überstaatlichen Stellen erforderlich ist. Über die Weitergabe entscheide das Bundesamt für Verfassungsschutz, das regelmäßig mit den ausländischen Nachrichtendiensten in Kontakt stehe. Wie viele Bürger im Freistaat insgesamt von in- oder ausländischen Geheimdiensten überwacht werden, kann das Ministerium nicht sagen.

Um Wettbewerbsnachteile bayerischer Unternehmer durch Wirtschaftsspionage zu vermeiden, sei darüber hinaus im Juni dieses Jahres beim BayLfV ein Cyber-Allianz-Zentrum eingerichtet worden. Dieses solle Firmen bei der Prävention und Abwehr von Bedrohungen aus dem Netz unterstützen. „Spionagetätigkeiten durch amerikanische oder britische Nachrichtendienste konnten dabei bisher nicht nachgewiesen werden“, so das Ressort von Joachim Herrmann (CSU).

Kamms Frage, ob Snowden bei einer Zeugenaussage in Bayern ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden könnte, kann das Innenministerium nicht beantworten: Die Prüfung könnte nur im Rahmen eines konkreten Verfahrens erfolgen, welches jedoch vom Freistaat aktuell nicht geführt werde. Grundsätzlich dürfte Snowden als amerikanischer Staatsbürger aber visafrei für drei Monate nach Bayern einreisen, „soweit nicht seitens des Bundes von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, ihn an der Grenze wegen einer Gefahr für die internationalen Beziehungen zurückzuweisen“. (David Lohmann)

Kommentare (1)

  1. Alexander am 15.11.2013
    Das Fachwissen von Herrn Snowden ist Gold wert!
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