Landtag

Der Rechtsausschuss im bayerischen Landtag hat Horst Glanzers Petition abgelehnt. (Foto: dpa)

03.07.2014

"Wir sind nicht das Jüngste Gericht"

Trotz großen Mitgefühls der Abgeordneten: Der Rechtsausschuss des bayerischen Landtags lehnt die Petition des schwerkranken Horst Glanzer ab

Horst Glanzer ist ein durchsetzungswilliger Mann. Abgeordneten schickt er gerne Dutzende SMS in Folge und hat offenbar keine Scheu, seinen Anliegen wiederholt fernmündlichen Nachdruck zu verleihen. „Telefonator“ nenne sich dieser Herr Glanzer selbst, berichtete der Ausschussvorsitzende Franz Schindler (SPD), sichtlich beeindruckt. Dennoch kommt der Rechtsausschuss fast einhellig zu dem Schluss, dass dem Manne auf juristischem Wege nicht geholfen werden kann. Das liegt nicht daran, dass die Abgeordneten nicht mit Horst Glanzer fühlten, das betonen alle, die sich zu Wort melden.

Zwei Gesetzesänderungen hat Glanzer bewirkt


Glanzer hat eine schwere Krankheit mit chronischen Folgen hinter sich und ist der Meinung, dass seine beiden Krankenkassen ihm viel zu spät die Kostenübernahme für eine Spezialklinik in der Schweiz bestätigt haben. Deshalb hat er gegen die Sachbearbeiter der Krankenkassen Strafanzeige wegen Körperverletzung durch Unterlassung gestellt und auch versucht, zivilrechtlich gegen die Versicherungen vorzugehen. Alle möglichen juristischen Instanzen hat er dabei beschritten, indes kein einziges Verfahren gewonnen. Erfolgreicher war Glanzer mit seinen Anrufen bei Politikern, die zwei Gesetze mittlerweile geändert haben: Gutachter müssen vor Gericht mögliche Befangenheitsgründe vortragen; Versicherer müssen binnen zwei Wochen kundtun, ob sie Kosten für Spezialbehandlungen übernehmen. Glanzer selbst helfen diese Änderungen nichts, im Gegenteil: Prozesskosten und Krankheit bedrohen ihn heute in seiner Existenz.
Den Landtag hat er per Petition aufgefordert, das Strafverfahren gegen die Sachbearbeiter wieder aufzunehmen und in seinem Zivilprozess Revision beim Bundesgerichtshof zuzulassen. „Der Rechtsausschuss kann die Justiz nicht zwingen, die Verfahren wieder aufzunehmen“, sagte Schindler, „selbst wenn wir das wollten. Wir sind ein Landtag und nicht das Jüngste Gericht.“ Petra Guttenberger (CSU) betonte, die beiden Gesetzesänderungen ließen nicht den Schluss zu, dass Glanzers Prozesse heute anders ausgehen würden. Den Antrag der Grünen, die Staatsregierung erneut mit dem Fall Glanzer zu befassen, lehnten alle anderen Fraktionen ab. (Jan Dermietzel) Lesen sie hier, wie Horst Glanzer seit 11 Jahren gegen Justiz und Versicherer kämpft.

Kommentare (1)

  1. johannes am 24.10.2014
    Liebe Mitkämpfer!
    Mir ist das bekannt, was Herrn Glanzer widerfahren ist. Ich habe mehr als 8.000,-- € und mehr für andere Menschen ausgegeben und helfe weiter; deshalb bitte ich um Verständnis, wenn meinerseits keine Spendengelder überwiesen werden.
    Herr Glanzer ist im Besitz von ausführlichen Unterlagen, die er dem Verein ohne Einschränkung zur Verfügung stellen kann. Nun hätte ich gerne einnen Kontakt zu den Initiatoren dieser großartigen Sache, um einmal bzgl. der Justiz in Cham und Regensburg etwas zum Besten geben zu können.
    Gesetze und die Rechtsprechung der Bundes- und Obergerichte sind in Bayern und auch in anderen Ländern, über ddie Bundesgerichte, Bundesverfassungsgericht bis hin zum EMGR für obsolet erklärt.
    Frei nach dem Motto: "Mir - san mir!"
    Ener baldigen Antwort sehe ich gerne entgegen.
    Mit freundlichdn Grüßen
    Joachim Granow
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