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Auch Michael „Bully“ Herbigs (Mitte) Kino-Hit „(T)Raumschiff Surprise“ mit Christian Tramitz (li.) und Rick Kavanian bekam Geld vom FFF (Foto: DAPD)

09.12.2011

Wirtschaftsmotor "Bully" Herbig

Medienminister Thomas Kreuzer (CSU) verteidigt Erfolgsdarlehen der bayerischen Filmförderung

Er gehört zu den erfolgreichsten Filmemachern Deutschlands. Über elf Millionen Zuschauer hat Michael Bully Herbig allein mit der Westernpersiflage Der Schuh des Manitu ins Kino gelockt. Möglich machte das auch der FilmFernsehFonds (FFF) Bayern, der Herbigs ersten Kinohit vor gut elf Jahren mit 2,8 Millionen Mark förderte. Und auch für die nächsten Filme des Münchners – (T)Raumschiff Surprise, Lizzy und der Wilde Kaiser, Wickie – kamen Millionenbeträge von der bayerischen Filmförderung.
Warum ausgerechnet einer der erfolgreichsten Produzenten auch nach seinem großen Durchbruch gefördert werden muss, war eine der Fragen, die der Haushaltsausschuss am Dienstag mit dem neuen Staatskanzlei-Chef und Medienminister Thomas Kreuzer (CSU) diskutierte. Denn Hauptgesellschafter des FFF Bayern ist der Freistaat Bayern (55 Prozent).
Es ging vor allem um die so genannten Erfolgsdarlehen. Die hatte der Bayerische Oberste Gerichtshof (ORH) in seinem Bericht kritisiert, Kreuzer verteidigte sie nun im Ausschuss. Ist ein geförderter Film wirtschaftlich erfolgreich, muss der Produzent die Fördersumme zwar an den FFF Bayern zurückzahlen, bekommt diese dann aber automatisch für sein nächstes Projekt zur Verfügung gestellt. Rund 1,4 Millionen Euro Fördergelder steckten deshalb wieder in Herbigs Streifen Wickie auf großer Fahrt, der heuer im Kino lief. Ein solches Erfolgsdarlehen wird ohne qualitative Prüfung und Zustimmung des unabhängigen Vergabeausschusses des FFF gewährt, eine Praxis, die der ORH deshalb als „nicht sinnvoll“ bewertete.
Thomas Kreuzer verteidigte das Verfahren, das es, wie er unterstrich, auch in allen anderen Ländern gäbe. Wolle man den Filmstandort Bayern konkurrenzfähig erhalten, dürfe man deshalb auf Erfolgsdarlehen „keinesfalls verzichten“. Denn gerade die erfolgreichen Produzenten würden mit diesem Instrument an den Standort gebunden. Zur Unterstützung hatte Kreuzer FFF-Geschäftsführer Klaus Schaefer in den Ausschuss mitgebracht. Auch er betonte: „Wir brauchen diese kontinuierliche Förderung.“ Denn auch ein Michael Bully Herbig stehe bei jedem neuen Film wieder vor einem Finanzierungsproblem. „Keine Bank gibt ihm Geld, nur weil er vorher bereits erfolgreiche Filme produziert hat.“
Kreuzer sprach im Zusammenhang mit der Filmförderung von einem Erfolgsmodell mit kultureller Bedeutung, aber vor allem auch einem großen wirtschaftlichen Nutzen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass 150 Prozent der Fördersumme in Bayern ausgegeben werden. Über 28 Millionen Euro schüttete der FFF Bayern im Jahr 2010 an Fördergeldern aus. Und tatsächlich war es im vergangenen Jahr der vierfache Wert, der in Bayern wieder ausgegeben wurde, also vier Euro pro Förder-Euro. Das schaffe auch Arbeitsplätze, so Kreuzer. Und Schaefer ergänzte: Das Instrument des Erfolgsdarlehens sei hierbei besonders effektiv, da man mit ihm kurzfristig und schnell Finanzierungslücken schließen und damit eine kontinuierliche Arbeit der Filmschaffenden gewährleisten könnte.
Wenn Filme mit dem Erfolgsdarlehen gefördert werden, ohne dass sie die normalen Qualitäts-Kriterien erfüllen müssen, „ist das, was wir hier machen, eine reine Wirtschaftsförderung“, monierte dagegen der Grünen-Abgeordnete Eike Hallitzky. Mit Kulturförderung habe das nichts mehr zu tun. Manfred Pointner (Freie Wähler) schlug in dieselbe Kerbe: Ginge es allein um einen wirtschaftlichen Effekt für Bayern, könne man so eine Förderung auf alle Zweige und jeden Handwerker anwenden. Hallitzkys Vorschlag einer Nachbesserung im Sinne des ORH-Berichts wurde aber mit den Stimmen der CSU- und FDP-Abgeordneten abgelehnt. „Jeder Film hat seine Berechtigung und ist auch Kulturgut“, sagte Schaefer am Ende. Und Kreuzer ergänzte: „Und er stärkt die kulturpolitische Rolle Bayerns über die Grenzen Deutschlands hinaus.“ (Angelika Kahl)

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