Landtag

Gerade für die Opposition ist das Instrument, schriftliche Anfragen an die Staatsregierung zu stellen, von zentraler Bedeutung. (Foto: dpa)

19.08.2016

Zahl der schriftlichen Anfragen um 600 Prozent gestiegen

Schriftliche Anfrage von Ludwig Hartmann (Grüne)

Grünen-Chef Ludwig Hartmann ist sauer. Gerade für die Opposition sei das Instrument, schriftliche Anfragen an die Staatsregierung zu stellen, von zentraler Bedeutung. „Diese Art der parlamentarischen Kontrolle wird aus meiner Sicht jedoch längst nicht mehr zeitgemäß beantwortet“, schimpft er. Zum einen würden durch den langwierigen postalischen Schriftverkehr wichtige Ressourcen in den Staatsministerien vergeudet. Zum anderen sei die durchschnittliche Antwortzeit bei seinen Anfragen von 32 Werktagen im Jahr 2014 auf 46 Werktage im Jahr 2015 gestiegen. Dadurch konnte nur in den seltensten Fällen die in der Geschäftsordnung für den bayerischen Landtag geregelte Vier-Wochen-Frist eingehalten werden. „Zudem wurden 71,4 Prozent meiner 2015 eingereichten Anfragen zumindest einmal fristverlängert“, klagt Hartmann. Der Abgeordnete wollte daher wissen, ob seitens der Staatsregierung Reformen beim Fragerecht geplant sind.

Häufiger mal googeln, empfiehlt die Staatskanzlei den Abgeordneten

Die Staatskanzlei betont in ihrer Antwort, die Staatsregierung lege höchste Priorität auf eine „sorgfältige, genaue und zeitnahe Beantwortung“ parlamentarischer Anfragen. Allerdings: „Der Vergleich zwischen der 14. und der laufenden 17. Legislaturperiode zeigt, hochgerechnet auf das Ende der laufenden Legislatur, eine Steigerung um mehr als 600 Prozent.“ Zudem sei eine Tendenz zu immer umfangreicheren Anfragen erkennbar, die immer häufiger sehr aufwendige Recherchen über mehrere Ressorts hinweg bis in die unteren Verwaltungsebenen erfordere. „Das konterkariert oftmals die eigenen Vorgaben des Landtags zur Gestaltung schriftlicher Anfragen.“ Des Weiteren steige auch die Zahl der Anfragen, die öffentlich frei verfügbar und „durch einfache Internetrecherche“ abrufbar seien. Die Staatskanzlei empfiehlt aus diesem Grund: Lieber informell bei den Landtagsbeauftragten von Staatskanzlei und Ressorts nachfragen.

Im Übrigen ist laut Staatskanzlei die Frist zur Beantwortung schriftlicher Anfragen nicht in der bayerischen Verfassung, sondern lediglich in der Geschäftsordnung des Landtags verankert. „Diese kann die Staatsregierung als reines Binnenrecht des Landtags aber nicht binden.“ Eine Antwort sei daher als fristgerecht anzusehen, wenn sie „dem Zweck des parlamentarischen Fragerechts unter Berücksichtigung konkurrierender Aufgaben der Regierung und ihrer personell-organisatorischen Möglichkeiten“ gerecht wird.

Grundsätzlich unterstütze die Staatsregierung jedoch alle Bemühungen, Verbesserungen im notwendigen Austausch zwischen Landtag und Staatsregierung zu erziehlen. „Es liegt daher nahe, die Zusammenarbeit stärker zu digitalisieren und dadurch Verwaltungsvorgänge effizienter zu gestalten“, heißt es in der Antwort. Die Staatsregierung biete daher an, auf entsprechende Initiative des zuständigen Landtagsamts bestehende Strukturen und Abläufe zu evaluieren – beispielsweise in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe. (David Lohmann)

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