Landtag

Vom Netz ins Netz: Mit einem Klick wird der Zander in die Wohnung geliefert. Doch nicht in allen Fällen kommt der Fisch gekühlt an. (Screenshot: BSZ)

08.09.2017

Zander mit Zimmertemperatur

Jedes zweite Produkt von Online-Lebensmittelhändlern kommt zu warm an – die Zuständigkeiten bei ausländischen E-Food-Shops sind unklar

Gemüse, Käse oder T-Bone-Steak: Der Online-Lebensmittelhandel boomt. Momentan liegt der Anteil am Gesamtumsatz des Lebensmitteleinzelhandels zwar erst bei einem Prozent. Mit einem Umsatz von 736 Millionen Euro im Jahr 2015 erzielte die Online-Sparte im Vergleich zum Vorjahr allerdings ein Plus von 19 Prozent – Tendenz steigend. Laut einer Bitkom-Umfrage können sich 38 Prozent der Deutschen vorstellen, ihre Lebensmittel zukünftig online einzukaufen. In Berlin und München hat der Internetgigant Amazon einen Service eingerichtet, mit dem sich „Prime“-Kunden jetzt innerhalb kürzester Zeit Lebensmittel nach Hause liefern lassen können. Doch die Verbraucherzentralen warnen vor Gefahren.

Bei einer Untersuchung wurden bei 32 deutschen Online-Lebensmittelhändlern mit frischen Produkten Bestellungen aufgegeben (siehe Infokasten). Das größte Problem bei den Testkäufen war neben falschen Gewichtsangaben, fehlenden Informationen zu den Produkten und unreifem Obst beziehungsweise Gemüse die Einhaltung der Kühlkette. Mehr als die Hälfte der Produkte war deutlich zu warm. Ein Fisch hatte statt der vorgeschriebenen sieben Grad eine Temperatur von 25,4 Grad. „Es bedarf gut funktionierender Lebensmittelkontrollen, um Gefahren für die bayerische Bevölkerung zu minimieren“, fordert SPD-Verbraucherschützer Florian von Brunn. Er wollte daher von der Staatsregierung wissen, wie Bürger geschützt werden.

Beanstandungsquote von E-Food-Shops in Bayern: 37 Prozent

Das Verbraucherschutzministerium antwortet, bei Online-Lebensmittelhändlern träten die gleichen Probleme wie bei herkömmlichen Lebensmittelunternehmern auf. Hinzu kommen laut Ressort von Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf (CSU) bei Online-Händlern Mängel wie ein fehlendes Impressum, falsche Anschrift oder die Betriebstätigkeit in einer Privatwohnung. „Im Fall von Beanstandungen werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden die jeweils nach Sach- und Rechtslage gebotenen Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel getroffen“, heißt es in der Antwort.

Wie häufig E-Food-Händler kontrolliert werden, wird anhand der Risikokategorie entschieden. Diese hängt von den angebotenen Produkten ab, also Lebensmittel, tierische Nebenprodukte, Futtermittel, Wein oder Tabak. 2016 wurden 31 Händler untersucht, die Beanstandungsquote lag bei stolzen 37 Prozent. Bei der sogenannten Onlineprobenentnahme wird geprüft, ob die Hygienevorschriften, die Rückverfolgbarkeit und die Kühlkette eingehalten wurden. Ob der vom Kunden bevorzugte E-Shop kontrolliert wurde, lässt sich nicht herausfinden: „Die amtliche Lebensmittelüberwachung überprüft stichprobenartig und risikoorientiert.“

Wenn es Produktbeanstandungen von Shops außerhalb Bayerns gibt, werden die Informationen an die zuständigen Landesbehörden weitergeleitet. Sitzt der Händler im Ausland, wird nach Angaben des Scharf-Ressorts die Zentralstelle der Länder G@ZIELT beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) benachrichtigt. Auf Nachfrage der Staatszeitung zeigt man sich dort irritiert: „Das ist so nicht der Regelfall“, sagt ein BVL-Sprecher. Vielmehr habe seine Behörde seit 2014 rund 3200 Warnungen bezüglich Händlern vom europäischen Schnellwarnsystem an die Länder weitergeleitet.

Nicht nur die unklaren Zuständigkeiten lassen den Abgeordneten von Brunn an der Sicherheit zweifeln. „Für die Verbraucher, die den hygienischen Zustand vor dem Kauf nicht beurteilen können, ist es besonders wichtig, dass hier scharf kontrolliert wird“, sagt er der BSZ. Insbesondere die Einhaltung der Kühlkette müsse gewährleistet sein. „Ich frage mich allerdings ernsthaft, ob es dafür wirklich genug Personal in Bayern gibt!“ (David Lohmann)

INFO: E-Food-Shops
Laut den Verbraucherzentralen in Deutschland bestellten bereits elf Prozent der Deutschen ihre Lebensmittel online.


Anzahl: Im deutschsprachigen Raum gibt es 822 E-Food-Shops – davon haben 91 Prozent ihren Sitz in Deutschland. 44 Prozent bieten frische Produkte an.

Onlinehändlertypen: Es gibt sechs Supermärkte, elf Mischhändler, 19 Biohändler, 37 Spezialitätenhändler und 106 Fachhändler.

Waren: 64 Prozent versenden Fleisch und Wurst, 54 Prozent Käse und Milchprodukte, 27 Prozent Fisch, 20 Prozent Obst und 19 Prozent Gemüse.

Versand: 59 Prozent bieten nur Standardversand, 26 Standard- und Expressversand und 15 Prozent ausschließlich Expressversand an.

Bei der Untersuchung der Verbraucherzentralen wurden bei 32 Online-Lebensmittelhändlern Bestellungen aufgegeben und insgesamt 134 Produkte geliefert.

Kennzeichnungspflicht: Knapp ein Viertel der Produkte waren trotz Kennzeichnungspflicht nicht gekennzeichnet.

Lieferzeit: Ein Viertel der Pakete kam einen Tag, ein weiteres Viertel sogar mindestens zwei Tage zu spät an.

Gewicht: Bei 16 von 134 gelieferten Produkten wich die Gewichtsangabe nach unten ab.

Frische: Mehr als die Hälfte aller Produkte lag unmittelbar nach der Lieferung teils deutlich über den empfohlenen Norm-Temperaturen. Bei zwei von 25 Lieferungen war der Kühl-Akku defekt. (loh)

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