Landtag

Häufig diskutiert: ob Rockergruppen Verbindungen ins rechte und kriminelle Milieu haben. (Foto: dapd)

29.06.2012

Zwischen NPD und Bandidos

Schriftliche Anfrage: Funktionär aus der rechten Szene betreibt Sicherheitsdienst und ist in der Rockerszene aktiv

Es geht um die Verbindung des Inhabers einer Sicherheitsfirma zur hiesigen rechtsextremistische Szene sowie zur Motorrad-gang Bandidos. Letztere wird nicht erst seit Kurzem in den Medien mit kriminellen Taten in Verbindung gebracht: Mit den Initialen S.R. bezeichnet der Abgeordnete Florian Ritter (SPD) den Mann in seiner schriftlichen Anfrage. Darin erkundigt er sich unter anderem über das Geschäftsgebaren des Firmeninhabers aus Niederbayern.

Mitarbeiter der Firma besitzen Waffenscheine

Dieser ist kein Unbekannter: Es handelt sich, wie aus der Anfrage ersichtlich wird, um den stellvertretenden Vorsitzenden der bayerischen NPD Sascha Roßmüller. Zudem firmiert er als Gründungsmitglied des inzwischen verbotenen Nationalen Blocks und war Bundesvorsitzender der Jungen Nationaldemokraten (JN). Sein Betrieb wiederum ist laut Innenministerium ein „Bewachungsgewerbe gemäß Paragraf 34 a der Gewerbeordnung. Nach einer Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit unterhält die Firma T. auch einen Versand- und Internethandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren. Die Firma T. besitzt eine Erlaubnis (...) zur umfassenden Bewachungstätigkeit ohne Einschränkungen“.
Ritter hat das Ressort von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) unter anderem gefragt: „Besitzt nach Ansicht der Staatsregierung S.R. die für eine derartige Gewerbetätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit?“ Die Antwort des Ministeriums ist zwar diplomatisch, nichtsdestotrotz vielsagend: Der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde hätten bei ihrer Entscheidung „Erkenntnisse über Bezüge von S.R. zum Rechtsextremismus vorgelegen“. Diese hätten nicht ausgereicht, um die erforderliche Erlaubnis auszuschlagen. Dennoch habe das bayerische Wirtschaftsministerium die zuständige Behörde um eine „nochmalige aktuelle Überprüfung der Zuverlässigkeit von Herrn S.R. gebeten“. Die sei bislang noch nicht abgeschlossen.
Die Frage Ritters, ob auf den Namen besagter Firma eine Waffenbesitzkarte ausgestellt worden ist, verneint das Ministerium. Und: „Der Sicherheitsdienst hat keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition.“
Einzelne Angestellte besäßen jedoch Waffenscheine: Zwei Mitarbeiter verfügten über einen so genannten kleinen Waffenschein, der zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt. „Zu diesen beiden Personen liegen keine relevanten Erkenntnisse der Polizei und des Verfassungsschutzes vor.“
Anders verhält es sich im Fall eines weiteren Beschäftigten der Firma T., der seit mehreren Jahren über „waffenrechtliche Erlaubnisse für mehrere Schießsportwaffen als Sportschütze – elf Lang- und zwei Kurzwaffen – verfügt“. Aus der schriftlichen Antwort: „Zu dieser Person ist aktuell aufgrund sicherheitsbehördlicher Erkenntnisse ein verwaltungsgerichtliches Verfahren zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit anhängig.“ Nicht nur der Chef ist ein Begriff in der rechten Szene: Laut dem Innenressort liegen auch zu einzelnen Beschäftigten von dessen Firma „Erkenntnisse über Bezüge zur rechtsextremistischen Szene beziehungsweise zur NPD“ vor.
Ritter hat ebenfalls interessiert, ob die Staatsregierung dafür sorge, dass besagter Firma keine öffentlichen Aufträge erteilt werden. Der Antwort des Innenministeriums lässt sich nicht entnehmen, ob Entsprechendes in die Wege geleitet worden ist.
Erst recht ist ihr nicht zu entnehmen, ob Roßmüller in der Vergangenheit schon mal Aufträge aus der öffentlichen Hand erhalten hat. Stattdessen heißt es so wortreich wie vage: „Ob ein Bewerber um einen öffentlichen Auftrag über die zu dessen erfolgreicher Durchführung erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) verfügt, ist im Einzelfall im Zuge des Vergabeverfahrens zu prüfen und vom jeweiligen öffentlichen Auftraggeber zu beurteilen.“ Überdies dürften als Nachweis nur solche Angaben gefordert werden, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt seien. Außerdem: Von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag können unter anderem solche Bewerber ausgeschlossen werden, die eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt.

Enge Kontakte zur Rockergruppe Bandidos

Abgesehen von seinem Wirken in der neonazistischen Szene ist Roßmüller laut Ministerium auch in der Rockergruppe Bandidos organisiert. Seit 2009 sei er Mitglied des Bandidos MC Regensburg und dort momentan als Schriftführer tätig. Einer seiner Mitarbeiter firmiere seit November 2011 als Präsident des Bandidos MC Regensburg. Ein weiterer seiner Angestellten sei seit Frühjahr 2010 der Präsident der Münchner Sektion dieses Motorradclubs. Außerdem: „Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Beschäftigten der Firma T. über den Firmengesellschafter S.R. und dessen Beziehung zum Bandidos  MC mit der Rockergruppierung Kontakt haben.“ (Alexandra Kournioti)

Kommentare (2)

  1. h-d am 03.07.2012
    Na interessant sind solche Erkenntnisse schon - wie sich die Feinde der Republik verquicken ist schon bedeutsam.
    Allerdings besteht zwischen dem festgestellten "kleinen Waffenschein" (Gas/Schreckschuss) und dem Waffenschein ("scharfe") aus der Überschrift ein so himmelweiter Unterschied, dass das fast schon als reißerisch, jedenfalls aber als unscharf durchgeht ;-)
  2. Fragezeichen am 02.07.2012
    Ja und? Müssen diese Leute nun gelbe Sterne tragen? Finanzkrise, Massenarbeitslosigkeit, Staatsverschuldung u.s.w. scheinen bei solch hochwichtigen Erkenntnissen unwichtig zu sein.
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.