Leben in Bayern

Das Landgericht München II schmetterte eine Klage gegen die Erzdiözese München und Freising ab, mit der sich Claudia Schwarz gegen ihren Auszug aus dem aufgelösten Kloster Altomünster bei Dachau wehrte. (Foto: dpa)

12.03.2018

Hausbesetzung im Kloster

Um Gottes Willen: Eine 39-Jährige in Oberbayern zieht juristisch alle Register, um sich gegen ihren Auszug aus dem aufgelösten Kloster Altomünster bei Dachau zu wehren

Claudia Schwarz will Nonne werden - und beschäftigt damit unterschiedlichste Gerichte. Am Montag war einmal mehr das Landgericht München II an der Reihe. Es schmetterte eine Klage gegen die Erzdiözese München und Freising ab, mit der sich die 39-Jährige gegen ihren Auszug aus dem aufgelösten Kloster Altomünster bei Dachau wehrte. Das Erzbistum kann nun ein Zwangsgeld beantragen, um Schwarz zum Ausziehen zu zwingen. Die Höhe legt das Gericht fest, laut Gesetz sind bis zu 250 000 Euro möglich. Bei der Erzdiözese hieß es zunächst nur: «Wir prüfen die nächsten Schritte.» Schwarz lebte seit 2015 in dem einzigen deutschen Kloster des alten Birgitten-Ordens, um dort Novizin zu werden. Doch der Vatikan löste das Kloster mangels Nachwuchs auf. Seit die letzte Nonne Apollonia sich vor einem Jahr fügte und in eine Wohnung in Vilseck in der Oberpfalz auszog, wohnt sie allein in dem jahrhundertealten Gemäuer - und kämpft dafür, bleiben zu können. Es sei Gottes Wille, dass sie in Altomünster Nonne werde, sagt sie. Deshalb wird sie auch jetzt nicht klein beigeben - sondern in Berufung gehen. Wie viel Geld sie schon in Prozesse gesteckt hat, kann sie nicht sagen. Wenn ihr das Geld ausgehe, werde Gott sich auch darum kümmern. «Gott wird dafür sorgen. Ich bin sein Kind. Ich bin seine Braut.» Für Apollonia formulierte sie einen Widerspruch beim Vatikan gegen die Kloster-Auflösung. Auch direkt an den Papst wandte sie sich im Namen Apollonias. «Papst Franziskus kann Ihren Schmerz verstehen, der mit der drohenden Aufgabe Ihres Klosters verbunden ist, in dem Generationen von Ordensfrauen gebetet und gearbeitet und so fruchtbar in die Welt hinausgewirkt haben», hieß es in einer Antwort aus Rom. «Er ist Ihnen geistlich nahe und begleitet Ihr Anliegen gerne mit seinem Gebet» - damit die dafür Verantwortlichen die richtigen Entscheidungen treffen mögen. Keine Chefsache also.

Schwarz legte Unterschriften von Frauen vor, die angeblich in Altomünster Nonne werden wollen

Demnächst wird dem Vernehmen nach eine endgültige Entscheidung der Apostolischen Signatur erwartet, immerhin das höchste Gericht der römischen Kurie. Auch weltliche Gerichte befassten sich mit dem Fall. Vor dem Verwaltungsgericht München hatte Schwarz Mitte Februar durchgesetzt, trotz teils mangelhaften Brandschutzes bleiben zu können. Sie zog dazu in eine andere Zelle. Vor dem Amtsgericht Dachau erkämpfte sie zuvor gegen die Erzdiözese, dass ihr Aufenthalt nicht gestört werden dürfe. Bereits 2017 hatte Schwarz in einem ersten Verfahren vor dem Landgericht München II mit der Erzdiözese einen Vergleich geschlossen, dass sie bis zur Entscheidung Roms über den Widerspruch zur Ordensauflösung im Kloster wohnen kann. Welche Entscheidung aus Rom gemeint war - eine vorläufige oder endgültige - darum ging es nun im zweiten Landgerichts-Verfahren. Über Stunden hörte Richter Marcus Preißinger dazu Zeugen. Sogar der Richter aus dem Vorverfahren trat in den Zeugenstand. «Frau Schwarz, Sie sind überhaupt nicht dran», ermahnte Preißinger zwischendurch immer wieder die redegewandte Juristin, die sich dem zurückgezogenen Ordensleben mit weitgehender Kontemplation unterwerfen will. «Frau Schwarz, wir sind hier nicht im Diskutierclub.» Besorgt äußerte sich der Vorstand der Deutschen Ordensoberenkonferenz (DOK), Dachverband der Ordensgemeinschaften in Deutschland: «Der Weg, den die vermeintliche Ordensanwärterin gehen will, steht im Widerspruch zu dem, wie sich ein gelingendes geistliches Leben in einer Ordensgemeinschaft gemeinhin entfalten sollte.» Es fehle jedwede geistliche Ausbildung als Voraussetzung für den «langen spirituellen Weg» bis zum Eintritt in einen Orden. Schwarz hingegen sagt, sie halte den Klosterablauf ein. Ihr Tag beginne um 5.00 Uhr und sei geprägt von Gebeten. Und von wegen Nachwuchs: Schwarz legte nun Unterschriften von vier Frauen vor, die angeblich in Altomünster Nonne werden wollen. (Sabine Dobel, dpa)

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