Leben in Bayern

Über zehn Prozent der getesteten Lebkuchen haben den empfohlenen Richtwert überschritten. (Foto: dpa)

16.02.2017

Lebkuchen-Warnung im Februar

Acrylamid steht im Verdacht krebserregend zu sein. Das bayerische Landesamt sprach aber erst jetzt und damit weit nach Weihnachten eine Warnung aus

Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat seit November 2016 bekannte Überschreitungen des Richtwerts für Acrylamid in Lebkuchen erst im Februar veröffentlicht. Das ist für den SPD-Abgeordneten Florian von Brunn skandalös: "Acrylamid steht im Verdacht krebserregend und erbgutschädigend zu sein, trotzdem verschweigt das LGL nachgewiesene Belastungen bis lange nach Weihnachten." Und das, obwohl über zehn Prozent der getesteten Produkte den empfohlenen Richtwert überschritten hätten. "Staatsregierung und LGL schützen offensichtlich lieber die Hersteller als die Verbraucher", schimpft er. Das LGL hat die späte Veröffentlichung von Acrylamid-Werten in Lebkuchen mit rechtlichen Vorgaben begründet. Bei der Veröffentlichung von Messergebnissen mit Herstellernamen müssten die Firmen vorher angehört werden, sagte am Donnerstag eine Sprecherin der Behörde in Erlangen. Dafür gebe es Fristen. Erst am vergangenen Montag seien die Bescheide an die Hersteller "bestandskräftig" geworden. Am Mittwoch hatte das LGL die Ergebnisse im Internet veröffentlicht.

Alle Lebkuchen sind inzwischen gegessen

Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat ebenfalls kritisiert, dass die Ergebnisse erst jetzt veröffentlicht wurden - sieben Wochen nach Weihnachten. Alle Lebkuchen seien inzwischen gegessen. Bei einer Untersuchung im November hatte das LGL in mehreren Lebkuchen höhere Mengen Acrylamid festgestellt. In etwa jeder zehnten der 132 untersuchten Proben war der Richtwert von einem Milligramm Acrylamid pro Kilogramm überschritten worden. Von Brunn kritisiert auch, dass nur ein kleiner Teil der Produkt- und Herstellernamen veröffentlicht worden sei: "Für die vollständige Liste wollte die Behörde 5.000 Euro Gebühren. Transparenz für Verbraucher gibt es in Bayern, wenn überhaupt, offensichtlich nur gegen Cash. Das zeigt, dass die CSU-Staatsregierung auch nach Bayern-Ei nichts dazugelernt hat!" Dabei, so von Brunn, warne das LGL selbst vor dem Stoff auf seiner Website. Dort heißt es wörtlich: "In Tierversuchen wirkte Acrylamid krebserregend und erbgutverändernd. Für den Menschen konnte dies bisher nicht zweifelsfrei belegt werden. Auf Grund der Ergebnisse dieser Tierstudien wird jedoch davon ausgegangen, dass die ernährungsbedingte Aufnahme von Acrylamid das Krebsrisiko möglicherweise erhöhen kann."

Acrylamid steht im Verdacht, das Krebsrisiko zu erhöhen. Einen gesetzlichen Grenzwert gibt es nicht. Die Behörden orientieren sich daher an Richtwerten der EU-Kommission. Acrylamid entsteht beim starken Erhitzen in zahlreichen kohlenhydratreichen Lebensmitteln wie Backwaren oder Pommes frites.

Von Brunn kündigte an, das Thema im Landtag auf die Tagesordnung zu setzen. (BSZ/dpa)

Kommentare (1)

  1. Gesundes Essen am 17.02.2017
    Eine staatliche Bayerische Behörde,das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (abgekürzt LGL), die durch unsere Steuergelder voll finanziert wird und sich im Jahre 2002 als Ziel gesetzt hat vorbeugend Verbraucherschutz zu betreiben, veröffentlicht den Verdacht auf vorliegende Gesundheitsschäden beim Verzehr von bayerischen Lebkuchen viel zu spät. Was bei mir zu noch größerer Enttäuschung führt ist, dass jetzt nach Rücksprache mit allen betroffenen Herstellern die konsolidierte und abgesicherte Liste vorliegt, aber nicht vollständig kostenfrei im Internet von der LGL veröffentlicht wird. Es kann nicht sein, dass ich als Bürger dieses Staates zweimal, einmal mit meiner Steuer und jetzt nocheinmal 5000,-€ für eine für mich überlebenswichtige Information bezahlen muss.
    Bitte im Interesse aller Deutschen, dass die bayerische Staatsregierung Ihre untergeordnete Behörde umgehend anweist die vollständige Liste im Internet und in der Presse zu veröffentlichen und sich für das hier offensichtliche Fehlverhalten zu entschuldigen.
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.