Politik

Im Landkreis Erding soll die Mietpreisbremse nur in der Stadt Erding gelten, alle anderen 25 Kommunen gehen leer aus. (Foto: dpa)

14.07.2015

Ab August gilt die Mietpreisbremse

Die Verordnung betrifft allerdings nur 144 Kommunen im Freistaat

Die Staatsregierung hat heute die so genannte Mietpreisbremseverordnung verabschiedet. Sie gilt ab 1. August 2015 in 144 bayerischen Städten und Gemeinden. Durch die Mietpreisbremse werden Preissprünge bei Wiedervermietungen vermieden. Die Miete darf dort künftig bei Neuabschluss eines Mietvertrages höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen davon sind Neubauten und die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Damit die Mietpreisbremse auf einem rechtssicheren Fundament steht, sei bei der Umsetzung laut Justizministerium sehr "gründlich und sorgfältig" vorgegangen worden. Der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Andreas Lotte verwies allerdings auf Berlin, wo die Verordnung bereits seit Juni gilt. Er sprach von einer "Mietpreisbremse light" und empfiehlt, die Auswahl noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls weitere Orte hinzuzufügen. "Die Kriterien, nach denen die Städte und Gemeinden für die Geltung der Mietpreisbremse ausgewählt wurden, sind zum Teil nicht nachvollziehbar." "Wir haben frühzeitig die erforderlichen statistischen Erhebungen durchführen lassen, um eine stabile Datenbasis für die Mietpreisbremse zu bekommen", betonte hingegen Justizminister Winfried Bausback (CSU). Außerdem seien die Städte und Gemeinden in den Prozess mit eingebunden gewesen.

Grüne: Vermieter und Makler hatten zu viel Zeit, sich vorzubereiten

Jürgen Mistol (Grüne) kritisiert ebenfalls, dass viel Zeit "vertrödelt" wurden. "Derweil konnten sich die Vermieter im Verbund mit den Maklern auf das kommende Gesetz vorbereiten und es gab zahlreiche prospektive Mieterhöhungen gerade auf den umkämpften Mietmärkten in den Ballungszentren." Ebenso kritikwürdig sei, dass die Mietpreisbremse in gerade einmal 144 bayerischen Kommunen gelten soll. Als großes Problem könnte sich daher noch das Fehlen von Mietpreisspiegeln in vielen bayerischen Kommunen herausstellen. "Die CSU-Regierung ist aufgefordert, die Städte und Gemeinden bei deren Erstellung finanziell zu unterstützen, weil erst so eine rechtssichere Grundlage für die Mietpreisbremse geschaffen wird", betonte Mistol. Die Freien Wähler forderten zusätzlich zur Mietpreisbremse mehr Wohnraum. "Die staatlichen Wohnraumfördermittel müssen wieder deutlich erhöht werden", erklärte der stellvertretende Vorsitzende und baupolitische Sprecher Thorsten Glauber. Diese seien seit den 90er Jahren in Bayern auf ein Drittel gesunken, was zu einer Verschärfung der Wohnraumsituation geführt habe. (BSZ)
Die Städte und Gemeinden, in denen bei Wiedervermietungen ab 1. August 2015 die Mietpreisbremse gilt, sind einsehbar unter http://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/gemeinden_-_mietpreisbremseverordnung.pdf

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.