Politik

Protest am Münchner Flughafen: seit Ende vergangenen Jahres wurden 107 abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan zurückgeflogen. (Foto:dpa)

25.04.2017

Abschiebung in ein kriegszerissenes Land

Die umstrittene Praxis, abgelehnte afghanische Asylbewerber zurückzuschicken, geht weiter. Wieder wurden 14 Menschen aus Deutschland nach Kabul geflogen

Zum fünften Mal seit Dezember hat es eine Sammelabschiebung aus Deutschland nach Afghanistan gegeben. Ein Flug aus München mit 14 Migranten an Bord landete am Dienstagmorgen (Ortszeit) in der afghanischen Hauptstadt Kabul. Damit sind seit Ende vergangenen Jahres 107 abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan zurückgeflogen worden.

Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums kamen sieben der Abgeschobenen aus Nordrhein-Westfalen, drei aus Bayern und je einer aus Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Dazu zählte ein Mann namens Obaidullah Disan aus der unruhigen östlichen Provinz Kunar, der nach eigenen Angaben sieben Jahre lang in Deutschland gelebt hatte. Nach seiner Ankunft in Kabul sagte er der Deutschen Presse-Agentur, er sei bei der Arbeit in einem Fast-Food-Lokal in München festgenommen worden und habe drei Tage in Abschiebehaft verbracht. Seine Familie sei erst in der Nacht zum Dienstag über seine Rückkehr informiert worden.

Nuri (32): "Das Leben in einem Land, in dem Krieg herrscht, ist mir nicht vertraut"

Der 32-jährige Dschawid Nuri sagte, es sei nach 2009 das zweite Mal, dass er aus Deutschland abgeschoben worden sei. Er sei als Baby erstmals nach Deutschland gekommen. Auch diesmal wolle er versuchen, dorthin zurückzukehren. "Das Leben in einem Land, in dem Krieg herrscht, ist mir nicht vertraut", sagte Nuri. Für seine Situation gab er Afghanistans Präsidenten Aschraf Ghani die Schuld, weil der sich bereit erklärt hatte, abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen. "Er hat uns hierher geholt - jetzt muss er uns sagen, was wir tun sollen."

Die afghanische Regierung hatte zugesagt, Afghanen unkompliziert zurückzunehmen, die wegen eines abgelehnten Asylantrags ausgewiesen werden. Nach deutschem Recht darf niemand abgeschoben werden, wenn in der Heimat sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner "Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung" bedroht sind oder ihn Folter oder die Todesstrafe erwarten. Laut Bundesregierung ist das jedoch nicht in allen Regionen Afghanistans der Fall.

Die Abschiebungen sind umstritten, weil sich in Afghanistan der Konflikt zwischen Regierung und radikalislamistischen Taliban verschärft und es landesweit Gefechte und Anschläge gibt. Die Organisation Pro Asyl hatte eine Absage der Sammelabschiebung gefordert, da Afghanistan keineswegs sicher sei. Das zeige der jüngste Angriff der Taliban auf eine Militärbasis im Norden des Landes mit mindestens 140 Toten und 160 Verletzten. Etwa 60 Menschen hatten am Montag im Flughafen München protestiert.

Der jüngste Angriff der Taliban kostete 140 Menschen das Leben

Bei den bisherigen Sammelabschiebungen hatte es sich nach Angaben des bayerischen Innenministeriums "ausnahmslos um alleinstehende Männer" gehandelt, von denen einige in Deutschland straffällig geworden seien. Es war zunächst unklar, ob das auch im jüngsten Fall galt.

Die Abschiebepraxis ist innerhalb der SPD umstritten. Als einziges Bundesland hat Schleswig-Holstein einen mehrmonatigen Abschiebestopp für afghanische Flüchtlinge beschlossen. Knapp zwei Wochen vor der Landtagswahl im Norden distanzierte sich Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) in der Frage des Abschiebestopps von Ministerpräsident Torsten Albig (SPD). Die Haltung der Regierung Albig sei zwar ein Ausdruck "großer Mitmenschlichkeit", sagte Gabriel den "Kieler Nachrichten". Er betonte aber: "Wenn wir das als einzige in Europa machen, dann werden wir erleben, dass nur noch bei uns Asyl beantragt wird." Zudem beklage die afghanische Regierung, dass vor allem die Bessergebildeten und etwas Wohlhabenderen das Land verließen.

Nach Angaben des afghanischen Innenministeriums leben rund 11 900 Afghanen in Deutschland, deren Asylanträge abgelehnt worden sind. Davon dürfen demnach etwa 10 300 aufgrund einer Duldung bleiben. (dpa)

Kommentare (1)

  1. Werner Rudi am 25.04.2017
    In vielen Staaten der Welt, auch bei uns, ist der dauerhafte Verbleib eines Migranten dann möglich, wenn ein Staatsbürger für dessen laufende Kosten und evtl. verursachte Schäden bürgt. All jene, die gerade empört fordern, dass jeder in Deutschland sich aufhaltende Afghane bleiben darf, könnten das also umgehend möglich machen, wenn ihnen so viel an diesen jungen Herren liegt. Warum soll die übrige Bevölkerung, die für sich keinerlei Vorteile aus dem Verbleib dieser Personen zieht, ebenfalls dafür zahlen?
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