Politik

Feuerwehrleute, Sanitäter und Polizisten werden immer öfter im Dienst angegriffen. (Foto: dpa)

08.02.2017

Angriffe auf Einsatzkräfte werden strenger geahndet

Ein neues Gesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) soll dafür sorgen, dass Angriffe auf Feuerwehrleute, Sanitäter und Polizisten leichter bestraft werden können. Der bayerische Gemeindetag applaudiert

Der Polizeilichen Kriminalstatistik zufolge waren 2015 fast 64 400 Attacken auf Polizisten registriert worden. Das Bundeskabinett hat daher heute eine Strafverschärfung bei Angriffen auf Polizisten und andere Einsatzkräfte beschossen. Nach dem Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) sollen solche Taten nun leichter bestraft werden können. In dem geplanten neuen Strafrechtsparagrafen 114 heißt es: "Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." Künftig sollen Angriffe demnach also auch bei allgemeinen "Diensthandlungen" wie Streifenfahrten oder Radarkontrollen besonders bestraft werden können. Bisher ging das nur, wenn ein Beamter bei einer "Vollstreckungshandlung" attackiert wurde, also etwa ein Polizist bei einer Festnahme. Die Höchststrafe bleibt aber bei fünf Jahren Haft.

Maas sagte, es sei inakzeptabel, dass Polizisten "alltäglich brutal attackiert" werden. "Daneben müssen wir auch dafür sorgen, dass Polizisten besser ausgestattet werden und das Personal verstärkt wird", fügte er hinzu. "Bei Polizei und Justiz ist im Zeitalter der Schuldenbremse in den Ländern deutlich zu viel gespart worden." Durch eine Änderung des Paragraphen 115 Abs. 3 StGB-E kommen die Änderungen zukünftig auch Hilfskräften der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste zu Gute.

Einsatzkräfte sind "Zielscheibe durchgeknallter Zeitgenossen, sensationslüsterner Gaffer oder unbelehrbarer Gegner"

Die Gemeinden in Bayern haben den Beschluss des Bundeskabinetts begrüßt. "Feuerwehrleute, Sanitäter und Polizisten werden immer mehr zur Zielscheibe durchgeknallter Zeitgenossen, sensationslüsterner Gaffer oder unbelehrbarer Gegner unseres Gemeinwesens", erklärte Gemeindetagspräsident Uwe Brandl. Wer von Berufs wegen oder ehrenamtlich Hilfe leiste, verdiene die uneingeschränkte Solidarität und Anerkennung der Gesellschaft.

"Von anderen beleidigt oder gar tätlich angegriffen zu werden ist nicht hinnehmbar", sagte Brandl weiter. Solchen Straftätern müsse der Rechtsstaat mit der vollen Härte des Gesetzes entgegentreten. Andernfalls leide die Motivation der Helfer massiv - und es werde der "allgemeinen Erosion des Rechtsbewusstseins" Vorschub geleistet.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat eine strengere Bestrafung gewaltsamer Attacken ebenfalls begrüßt und mahnt generell mehr Respekt für Staatsdiener an. Solche Angriffe seien "kein Kavaliersdelikt", sagte der Vorsitzende Rainer Wendt. Es sei richtig, dass der Gesetzgeber dies deutlich dokumentiere. Gebraucht werde außerdem auch mehr Personal, um schon durch eine größere Stärke vor Ort deeskalierend zu wirken.

Wendt forderte eine gesellschaftliche Diskussion darüber, "dass Menschen, die für unser Gemeinwohl arbeiten, es verdient haben, dass man ihnen Respekt zollt. Und dass man auf gar keinen Fall verbal oder gar tätlich sie angreift." (BSZ/dpa) Hinweis der Redaktion: Der Artikel wurde aktualisiert.

Kommentare (2)

  1. Martin Bechberger am 22.06.2017
    Hallo

    Auf meiner Website befasse ich mich mit diversen gesellschaftlichen Entwicklungen und deren Verbesserung. Ich würde mich freuen wenn ihr eure Gedanken und Ideen zum Thema "Gewalt gegenüber Einsatzkräften" einmal posten könntet. Danke.

    https://inspireants.com/m/inspiring/view/Für-euch-im-Einsatz-und-was-tut-ihr

    Viele Grüße
    Martin
  2. Sir Bartl am 09.02.2017
    Zeit wird's mit der Gesetzesänderung!!!

    Aber, wird das von unseren Gerichten dann auch so umgesetzt oder wird weiterhin der Kuschelkurs mit Bewährungsstrafen gefahren?! Man wird sehen, wie sich unsere Richter beim RECHT!sprechen so anstellen.....

    Mit freundlichen Grüßen

    Alexander P.
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