Politik

Dem ehemaligen Abgeordneten und Staatssekretär Georg Schmid wird vorgeworfen, seine Ehefrau rund 22 Jahre lang als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben. (Foto: dpa)

16.03.2015

Anklage will Bewährung für Schmid

Verteidigung fordert Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen Ex-CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid eine zweijährige Haftstrafe für den 61-Jährigen gefordert. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Staatsanwalt Karl Pobuda heute im Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht. Außerdem solle Schmid 150 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Schmids Verteidiger verlangte dagegen einen Freispruch.
Dem ehemaligen Abgeordneten und Staatssekretär wird vorgeworfen, seine Ehefrau rund 22 Jahre lang als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben. Schmid soll Sozialabgaben und Lohnsteuer in Höhe von fast einer halben Million Euro hinterzogen haben.
Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, Gertrud Schmid habe keinerlei unternehmerisches Risiko gehabt. Auch sei ihr Schreibbüro im eigenen Wohnhaus im nordschwäbischen Donauwörth nicht von außen erkennbar gewesen. "Wieso versteckt sich der Büroservice im Keller und keiner wusste davon?" Der Ankläger warf Georg Schmid auch vor, dass er kein Geständnis abgelegt habe. Es habe nur vorgefertigte Erklärungen seines Anwalts gegeben.
Verteidiger Nikolaus Fackler verwies hingegen darauf, dass Gertrud Schmid ein eigenes Büro mit separatem Zugang im heimischen Haus gehabt habe. Zudem habe sie eine Mitarbeiterin beschäftigt und für diese selbst Sozialabgaben gezahlt. Deswegen gehe er davon aus, dass Gertrud Schmid tatsächlich selbstständig war und keine Straftat vorliege. Das Gericht will das Urteil am Mittwochvormittag verkünden.
(Ulf Vogler, dpa)

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