Politik

20.07.2012

Arme Reiche, reiche Arme

Ein Kommentar von Roswin Finkenzeller

Die bayerische Regierung verlangt von den Studenten Studiengebühren. Der Berliner Senat verlangt keine und bildet sich viel darauf ein. Vielleicht aber würde auch er das Geld eintreiben, verfügte er nicht über die milliardenschweren Pflichtgeschenke aus dem Länderfinanzausgleich. An Beispielen dafür, dass angeblich arme Bundesländer jene Spendierhosen anziehen, die von den angeblich reichen abgelegt werden, herrscht auch sonst kein Mangel.
Schon deshalb hat Seehofer recht, wenn er plant, demnächst das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Kaum war das angekündigt, meldete sich allenthalben der Idealismus zu Wort. Die gute alte Solidarität. Die Verpflichtung, füreinander einzustehen. Die Annehmlichkeit, geben zu dürfen und nicht nehmen zu müssen. Stimmt ja auch alles irgendwie. Ebenso aber stimmt, dass die Bereitschaft, Situationen auszunützen und sich am Nachbarn schadlos zu halten, weit verbreitet ist. Wie es auch stimmt, dass Hilfen ohne Verfallsdatum die Eingeninitiative des Empfängers lähmen.

Politiker mit Nehmerqualitäten

Die Schrulle des Berliner Musternehmers, arm, aber sexy zu sein und bloß keine Großindustrie zu haben, lässt sich ja wohl nicht ewig mit der deutschen Teilung rechtfertigen. Die liegt in immer fernerer Vergangenheit, wie übrigens auch die Epoche, in der ausgerechnet Bayern zu den Nehmerländern zählte.
Die drei anderen heutigen Geber, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg, gucken abwartend zu, wie Bayern (Jahresbeitrag 3,7 Milliarden) sich juristisch abstrampelt. Die Chancen sind unklar. Politiker mit Nehmerqualitäten zitieren aus dem Grundgesetz gern die Forderung nach „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“. Weniger gern kommen sie auf das im gleichen Atemzug erhobene Gebot zurück, eine „Überbelastung der Steuerpflichtigen zu vermeiden“. Immerhin haben die verehrten Zuschauer klar erkannt, dass auch eine Ankündigung Politik sein kann. Dabei denken sie aber immer nur an die bayerischen Wähler und nicht an den zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, der in diesen Wochen über Europas Schulden- und Haftungsunion grübelt. Er hat sicher schon von der Rechtsauffassung gehört, der deutsche Länderfinanzausgleich sei ein Vorbild im Kleinen. Bayern widerspricht da.

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