Politik

Einst waren sie Freunde, Geschäftsfreunde zumindest. Jetzt sahen sich Max Strauß (rechts) und Karlheinz Schreiber vor Gericht wieder. (Foto: ddp)

26.02.2010

Blick zurück im Zorn

Im Prozess gegen den Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber belasten Ex-Rüstungsstaatssekretär Holger Pfahls und Franz Georg Strauß den Angeklagten

Gut möglich, dass er Karlheinz Schreiber jahrelang verwünscht hat. Immerhin war der ehemalige Rüstungslobbyist letzten Endes verantwortlich dafür, dass Max Strauß, Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten, 1995 der Steuerhinterziehung im großen Stil verdächtigt, später angeklagt, dann verurteilt und schließlich, 2007, vom Bundesgerichtshof freigesprochen wurde. Da war Strauß junior bereits ein kranker Mann, der seinen Beruf aufgeben und wegen schwerer Depressionen behandelt werden musste. Dass dem heute 50-Jährigen Geld von ausländischen Tarnkonten Schreibers zustand, konnte nie bewiesen werden. Jetzt steht Schreiber wegen dieser Konten selbst vor Gericht, es geht um Bestechung und Steuerhinterziehung, um Beihilfe zur Untreue und zum Betrug. Und Max Strauß trifft nun am Landgericht Augsburg das erste Mal seit Jahren auf den einstigen Freund der Familie und Geschäftspartner. Er straft den 75-jährigen Angeklagten mit offensichtlicher Nichtbeachtung, wirkt ansonsten gelöst, fröhlich sogar und plaudert munter mit den Journalisten – so angeregt, dass sein Bruder Franz Georg mitunter versucht, den redseligen Bruder zu disziplinieren. Dem Gericht kann Max Strauß indes nichts Erhellendes mitteilen – über das Tarnkontengeflecht Karlheinz Schreibers habe er keine Kenntnis, so Strauß. Er selbst habe nie Geld von Schreiber bekommen, und über Zahlungen Schreibers an seinen Vater wisse er nichts, er schließe sie aber aus. Sollte er Hassgefühle hegen gegen den Verursacher seiner jahrelangen Leidenszeit, lässt sich Max Strauß das zumindest nicht anmerken; Belastendes gegen den Angeklagten äußert er nicht. Anders sein Bruder. Franz Georg Strauß (48) bringt Schreiber mit seiner Aussage durchaus in Bedrängnis – so wie bereits der Zeuge Ludwig-Holger Pfahls zwei Tage zuvor. Es geht um das ominöse Rubrikkonto „MaxCo“, geführt bei der VP Bank in Liechtenstein, das zuvor von Schreiber bei einer Schweizer Bank mit der Bezeichnung „Master“ und „Maxwell“ geführt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte beim ersten Prozess gegen Max Strauß im Jahr 2004 angenommen, die Gelder auf dem Rubrikkonto Master/Maxwell stünden Franz Josef Strauß beziehungsweise, nach dessen Tod, seinem Sohn Max zu. Auf dem Konto lagen zuletzt 3,2 Millionen US-Dollar. Er habe 2004 Entlastendes für seinen angeklagten Bruder Max gesucht und eine Bankunterlage gefunden, die belege, dass Barbara Schreiber Inhaberin und Karlheinz Schreiber Bevollmächtigter des in Liechtenstein neu angelegten „MaxCo“-Kontos gewesen seien, sagte Franz Georg Strauß dem Gericht. Das Gericht versucht nachzuweisen, dass Karlheinz Schreiber für ein Firmengeflecht, das die mit verschiedenen Tarnnamen versehenen Konten speiste, der wirtschaftlich Berechtigte und damit steuerpflichtig war – was der beharrlich schweigende Schreiber von seinen Anwälten bestreiten lässt. Könnten die 3,2 Millionen US-Dollar Karlheinz Schreiber zugeordnet werden, würde sich damit seine vom Gericht auf rund 11 Millionen Euro taxierte Steuerschuld weiter erhöhen. Franz Georg Strauß war vor Gericht erst nach einigen Kapriolen damit herausgerückt, wer ihm die entsprechende Bankunterlage – eine Selbstauskunft zum „MaxCo“-Konto – 2004 zur Verfügung gestellt habe: ein Wirtschaftsprüfer namens Johann Milleder, der umfängliche Unterlagen des im Zuge der Schreiber-Ermittlungen ebenfalls angeklagten Thyssen-Managers Jürgen Maßmann besessen habe. Auf die Fährte des Wirtschaftsprüfers habe ihn der frühere Münchner CSU-Stadtrat Curt Niklas gelockt, berichtete Franz Georg Strauß dem Gericht nach anfänglichem Sträuben. Strauß hatte zunächst vergeblich versucht, ein Zeugnisverweigerungsrecht geltend zu machen, das er als Ex-Fernsehmoderator und Inhaber eines Lokalsenders beanspruchte. Dem Gericht liegen bereits seit dem ersten Verfahren gegen Max Strauß diverse Kontounterlagen aus der Schweiz und aus Liechtenstein vor; sie wurden im Wege von Rechtshilfeersuchen zur Verfügung gestellt. Darunter sind auch Unterlagen über das „MaxCo“-Konto, die sogar Aufschluss über Kontobewegungen geben. Das Problem: Der so genannte Spezialitätsvorbehalt schränkt deren Verwendung als Beweismittel ein. Die Unterlagen dürfen nur für genau festgelegte Anklagepunkte herangezogen werden. Ob die Kontounterlagen jetzt verwendet werden dürfen, ist strittig; Schreibers Verteidiger wollen das verhindern. Bereits am Montag hatte der frühere Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls den angeklagten Schreiber mit seiner Zeugenaussage belastet. Pfahls, 2005 nach jahrelanger Flucht rund um den Globus zu einer Haftstrafe von 27 Monaten verurteilt, erklärte dem Gericht, Schreiber habe in der Schweiz diverse Tarnkonten unterhalten. Vom auf ihn, Pfahls, lautenden „Holgart“-Konto habe er Anfang der 90er Jahre insgesamt 873 000 Mark in bar erhalten. Weitere 3 Millionen Mark habe ihm Schreiber zwar zugesichert, er habe sie aber nie erhalten, sagte Pfahls. Versteuern muss Pfahls übrigens die volle Summe, will dagegen aber jetzt gerichtlich vorgehen. Pfahls’ Anwalt Volker Hoffmann sagte der Staatszeitung, sein Mandant habe Revision gegen den entsprechenden Steuerbescheid beim Bundesfinanzhof eingelegt. Brisant ist Pfahls jetzige Zeugenaussage deshalb, weil sie einer früheren Erklärung Schreibers widerspricht: Denn vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags in Kanada hatte Schreiber vor seiner Auslieferung erklärt, Pfahls habe von ihm kein Geld bekommen. Jetzt steht der Verdacht der Falschaussage Schreibers im Raum, weshalb dessen Anwälte Jan Olaf Leisner und Jens Bosbach hektisch bemüht waren, die Glaubwürdigkeit des Zeugen Pfahls in Zweifel zu ziehen. Glimpflich für Schreiber war zuvor die Zeugenvernehmung des einstigen Thyssen-Managers Winfried Haastert verlaufen. Der hatte am Montag erklärt, von Schreiber insgesamt 1,5 Millionen Mark bekommen zu haben – und zwar abenteuerlicherweise „ohne Gegenleistung“. Der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell bemerkte daraufhin, es wundere ihn nicht, dass gegen Haastert bereits ein Verfahren wegen Falschaussage laufe. Wegen Untreue und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Lieferung von Fuchs-Spürpanzern an Saudi-Arabien ist Haastert bereits rechtskräftig verurteilt. Schreibers Anwälte haben unterdessen schwere Vorwürfe gegen das Gericht erhoben: Der Vorsitzende Richter Weigell sei parteiisch, sagte Jan Olaf Leisner der Staatszeitung: „Ich kann nicht sehen, dass das Gericht bereit ist, gleichermaßen Be- als auch Entlastendes zu sehen.“ Der Richter versuche zudem immer wieder, Zeugen einzuschüchtern. Die Anwälte erbost insbesondere, dass das Gericht sich bislang weigert, den zentralen Belastungszeugen im Schreiber-Verfahren, dessen früheren Geschäftspartner Giorgio Pelossi, als Zeugen zu laden. Zwar soll sich der in der Schweiz lebende Pelossi weigern, nach München zu kommen; doch könnte das Gericht zu einer Befragung auch in die Schweiz reisen. Für den Fall, dass der Richter die Befragung Pelossis weiter ablehnt, hat Leisner schon mal Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt. (Waltraud Taschner)

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