Politik

12.04.2013

Brave Nervensäge

Ex-Bundespräsident Wulff findet, er verdient einen gerichtlichen Freispruch - warum ist er eigentlich zurückgetreten?

Seltsam, wie Staatsanwälte sich irren können. Ein Rattenschwanz an Verdachtsmomenten, der immerhin einen Bundespräsidenten zu Fall brachte, scheint sich in Wohlgefallen aufgelöst zu haben. Doch auch die wenigen Vorwürfe, die noch erhoben werden und offenbar einen einstigen Hotelaufenthalt in München betreffen, will der zurückgetretene Christian Wulff (CDU) nicht auf sich sitzen lassen. Standhaft wie selten lehnt er den Deal mit der Staatsanwaltschaft ab. Deren Angebot lautete, die Ermittlungen gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Wulff will den Strafprozess, das Urteil, den Freispruch, den kompletten Nachweis seiner Unschuld. Aber warum ist er dann zurückgetreten, bei so viel reinem Gewissen?
Gewiss, schon bei seiner Abschiedsvorstellung auf Schloss Bellevue hat Wulff versichert, dass eine rechtliche Klärung zu seiner „vollständigen Entlastung“ führen werde. Das Problem war und ist, dass so schöne Worte wie die von Wulff damals abgelesenen auch jemand findet, der tatsächlich Dreck am Stecken hat. Auch ein solcher würde seine Redenschreiber um freundliche Unterstützung bitten und mit Madonnenblick vor die Kameras treten. Andrerseits muss selbst der ehrlichste Bundespräsident wissen, dass höchste Würdenträger schon gelogen haben und dies dem breiten Publikum nicht verborgen geblieben ist.

Mitleidheischendes Madonnengesicht


Was aber, wenn das Landgericht Hannover Wulff von der Anklage der Bestechlichkeit unmissverständlich freispricht? Auch dann wäre es ein Segen, dass er sich Anfang vorigen Jahres zurückgezogen hat. Die deutsche Bevölkerung braucht als obersten Repräsentanten keine Unschuld vom Lande, auch keine vom Land Niedersachsen. Sie braucht eine Persönlichkeit, die es als Vorteil ansieht, wenn irgendwelche Gegner so dumm sein sollten, Verleumdungen aufzutischen. Die nicht nur dann eine gute Figur macht, wenn um sie herum nichts los ist. Die sich Vertrauen schnell erwirbt und nicht darauf wartet, dass es ihr als Morgengabe entgegengebracht werde.
Sollte die berühmte Unschuldsvermutung tatsächlich von Christian Wulff selbst gehegt worden sein, hätte er eine glänzende Gelegenheit gehabt, sich als Bundespräsident zu profilieren. Die „Wirkungsmöglichkeiten“, deren angebliche Beeinträchtigung er so stark bedauerte, wären größer geworden, wenn sich da ein Mannsbild hingestellt hätte, das aus seinen Fehlern, aus seinen zum Glück gerade noch gesetzeskonformen Dummheiten, für seine Amtsführung gelernt hat. Korruption ist im derzeitigen Europa nun wirklich ein Riesenthema, das Wulff, eine kleine Narbe im Gesicht, mit beherzter Rhetorik hätte aufgreifen können.
Leider aber wollte und will er den braven Bubi spielen, einen so harmlosen, dass es fast schon egal ist, ob er nun demnächst gerichtlich verurteilt oder freigesprochen wird.
(Roswin Finkenzeller)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.