Politik

Die Duldung dient ausschließlich dazu, dem Ausländer zu bescheinigen, dass er ausländerbehördlich registriert ist. Sie erlischt mit der Ausreise und berechtigt nicht zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland. (Foto: dpa)

16.10.2015

Bundesrat billigt schärferes Asylrecht

Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert das neue Asylgesetz als verfassungswidrig

Die schärferen Regeln im Asylrecht können am 1. November in Kraft treten. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat dem geplanten Gesetzespaket zu. Die Länderkammer billigte die im Eilverfahren zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen mit großer Mehrheit. Mit dem Gesetz wird der Bund-Länder-Kompromiss umgesetzt. Danach sollen Asylregeln verschärft, Verfahren beschleunigt und der zügige Bau von Unterkünften ermöglicht werden. Menschen, die langfristig in Deutschland bleiben dürfen, sollen besser integriert werden. Auch Albanien, Kosovo und Montenegro gelten fortan als sichere Herkunftsländer. Asylbewerber aus diesen Ländern können schneller abgeschoben werden. In Erstaufnahmeeinrichtungen werden Bargeldzahlungen so weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt. Wer aus wirtschaftlichen Gründen, aber nicht wegen politischer Verfolgung oder Krieg einreist, kann schneller abgeschoben werden. Die Verteilung minderjähriger, unbegleiteter Flüchtlinge orientiert sich künftig an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Diese werden nun gleichmäßig in Deutschland verteilt. Bislang mussten sie in der Stadt bleiben, in der sie eingereist waren. Bayerns Bundesratsminister Marcel Huber (CSU) betonte, das Maßnahmenpaket des Bundes zur Bewältigung der Flüchtlingskrise gehe zwar in die richtige Richtung, reiche aber nicht aus. Er forderte die konsequente Einhaltung des Dublin-Verfahrens, eine bessere Sicherung der Binnen- sowie der EU-Außengrenzen, die Einrichtung von Transitzonen für beschleunigte Asylverfahren sowie die Begrenzung des Familiennachzugs. Ein weiteres wichtiges Element des Asylpakets seien Finanzhilfen des Bundes: «Die enorm angestiegenen Flüchtlingszahlen haben eine finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen unerlässlich gemacht», so Huber.

 "Über Sozialleistungen die Migrationspolitik steuern zu wollen, geht nicht"

Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert das neue Asylgesetz des Bundes hingegen als verfassungswidrig. Mit dem Gesetz werde der Anspruch auf ein menschenwürdiges Minimum gekippt, sagte Sprecher Alexander Thal am Freitag. Der Flüchtlingsrat kritisiert insbesondere zwei Punkte: Asylbewerber in den Erstaufnahmeunterkünften sollen künftig ausschließlich Sachleistungen erhalten und kein Bargeld. Und abgelehnte Asylbewerber mit Duldungsstatus sollen nur noch eine Grundversorgung mit Ernährung, Unterkunft, Heizung und Gesundheitspflege erhalten. «Über Sozialleistungen die Migrationspolitik steuern zu wollen, geht nicht», sagte Thal dazu. Er verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012, dem zufolge Asylbewerber nicht wesentlich schlechter als Hartz IV-Empfänger versorgt werden dürfen. Unter den abgelehnten, aber geduldeten Asylbewerbern sind nach Thals Angaben viele Flüchtlinge aus dem Irak und Afghanistan, die zum Teil seit mehr als zehn Jahren in Deutschland seien. «Die werden mit voller Härte getroffen», sagte der Flüchtlingsrats-Sprecher. Viele Iraker seien vor Saddam Husseins Sturz geflohen und als Asylbewerber anerkannt worden. Nach Saddams Sturz seien diese Anerkennungen vielfach widerrufen und in Duldungen umgewandelt worden. «Der Bundesrat hat sich heute, auch mit Stimmen rot-grün regierter Länder, am offenen Verfassungsbruch beteiligt», kritisierte Thal. (dpa/BSZ)

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