Politik

Ein geistlicher Würdenträger braucht eine Konfessionszugehörigkeit. Aber alle anderen, die für eine kirchliche Einrichtung arbeiten, müssen diese nicht zwingend vorweisen. (Foto: dpa)

17.04.2018

Caritas und Diakonie sehen keinen Handlungsbedarf

EuGH-Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht

Caritas und Diakonie in Bayern sehen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum kirchlichen Arbeitsrecht keinen Handlungsbedarf. Dem Urteil zufolge dürfen kirchliche Einrichtungen bei Einstellungen nicht zwingend eine Konfessionszugehörigkeit einfordern.

Es gebe eine Grundordnung, in der die Einstellungspraxis klar geregelt ist, sagte Landes-Caritasdirektor Bernhard Piendl am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Daraus gehe hervor, welche Stelle eine Zugehörigkeit zur katholischen Kirche erfordert und welche nicht. Das decke sich mit der nun erfolgten Rechtssprechung.

Praxis bestätigt


"Ich sehe grundsätzlich unsere Praxis bestätigt", sagte auch Bayerns Diakonie-Präsident Michael Bammessel. Man habe Kriterien, wonach mit bestimmten Begründungen auch nicht-christliche oder konfessionslose Mitarbeiter eingestellt werden können. Wichtig sei es, diese Kriterien transparent und überprüfbar zu machen. Das verlange das aktuelle Urteil: "Das finde ich akzeptabel."

Der EuGH hatte am Dienstag geurteilt, dass kirchliche Arbeitgeber nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern dürfen. Zur Bedingung darf die Zugehörigkeit zu einer Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit "objektiv geboten" ist. Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben (Rechtssache Nr. C-414/16).

Das Warum muss dargelegt werden


Bammessel sagte, das Urteil räume kirchlichen Trägern nach wie vor ein, bei einer bestimmten Begründung eine konfessionelle Zugehörigkeit zu verlangen. "Es muss dargelegt werden, warum das für uns wesentlich ist." In einem Altenheim unter christlicher Trägerschaft beispielsweise sei es durchaus wichtig, "dass eine Pflegekraft ein "Vater Unser" sprechen kann oder ein Segenswort", betonte der Diakonie-Präsident. Auch Piendl betonte, es müsse spürbar bleiben, dass eine Caritas-Einrichtung für den Sendungsauftrag der Kirche stehe.

Die Caritas hat in Bayern rund 90.000 hauptamtliche Mitarbeiter in 6000 Einrichtungen und Diensten - vom Pflegeheim bis zur Schuldnerberatung. Zum Diakonischen Werk in Bayern gehören knapp 3000 Einrichtungen und mehr als 55.000 Vollzeitstellen.
(Kathrin Zeilmann, dpa)

Kommentare (1)

  1. Raus mit der Sprache am 18.04.2018
    Wieviele der Beschäftigten sind denn anderer Konfession, konfessionslos oder gar Neubürger aus dem nahen Osten, denen man ja ausnahmslos helfen muss?!

    Bei Einstellungen wird selbstverständlich die Glaubenszugehörigkeit hinterfragt und spielt bei der Auswahl eine gehörige Rolle. Alles Andere ist Augenwischerei.

    Achtes Gebot: Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.

    Da sieht man mal wieder wie weit die von UNS weg sind, denn die "Nächsten" sind DIE selbst.
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