Politik

Mit der insolventen Abendzeitung könnte bald eine der letzten sozial-liberalen Stimmen Süddeutschlands verstummen. (Foto. dpa)

28.03.2014

Chancen in der Medienkrise

Zeitungssterben: Gemeinnützige Redaktionen könnten Lücken schließen – doch dazu wäre eine Gesetzesänderung nötig

Angeblich 70 Millionen Euro Verlust seit 2001, allein zehn Millionen im vergangenen Jahr: Die Zahlen, die zur Insolvenz-Anmeldung bei der Münchner Abendzeitung führten, zeigen einmal mehr, wie wackelig das Geschäftsmodell Journalismus geworden ist. Die Frankfurter Rundschau, die Financial Times Deutschland, die Westfälische Rundschau oder die Nachrichtenagentur dapd sind weitere Beispiele. Zuletzt meldete der Verlag DuMont Schauberg riesige Verluste.
Mit gutem Lokaljournalismus, mit Auslandsberichterstattung und investigativen Recherchen lässt sich kaum Geld verdienen. Teurer Journalismus war schon immer gemeinnützig, lange Zeit gesponsert von großzügigen Verlegern wie zuletzt offenbar die Abendzeitung von der Familie Friedmann. Früher kam es bei 20, 30 oder 40 Prozent Rendite auf ein paar Millionen Euro im Jahr nicht an. Seit die Kassen leer sind, hat sich das geändert. Eine Möglichkeit, die sich auftuenden Lücken in der Berichterstattung zu schließen, ist gemeinnütziger Journalismus. Um diesen möglich zu machen, würde schon ein kleine Anpassung des Paragraf 52 der Abgabenordnung reichen.
In Paragraf 52 wird beschrieben, wer in Deutschland gemeinnützig werden kann. Das sind all diejenigen, die eine Tätigkeit ausüben, die „darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“. Investigative Recherchen, die gesellschaftliche Veränderungen bringen, wären ein perfektes Beispiel dafür. Das Problem: Journalismus ist bislang nicht offiziell als gemeinnützig aufgeführt.
Dabei gibt es viele Gründe für die Gemeinnützigkeit: Journalisten werden nicht abhängig, wenn sie aus Spenden finanziert werden. Eher werden sie unabhängiger. Sie sind nicht mehr auf Anzeigenkunden angewiesen, müssen nicht zwingend die größtmögliche Auflage mit den kompatibelsten Themen produzieren. Wenn sich einige hundert Spender dafür finden, können Journalisten Nischenthemen besetzen oder langfristige Recherchen finanzieren.

Umweg Vereinsgründung: Spenden für die Redaktion

Gemeinnütziger Journalismus darf keine Profite produzieren und reinvestiert seine Einnahmen zurück in Recherche. Das wiederum kommt der Allgemeinheit zugute. Die Gemeinnützigkeit würde nicht guten von schlechtem Journalismus trennen. Es wäre nur ein weiteres Modell, um den Journalismus aufrechtzuerhalten. Wer Gewinne erzielen will, kann das weiterhin tun, er bekommt aber keine Gemeinnützigkeit. Ein Missbrauch ist somit kaum möglich.
Gemeinnützigkeit hängt nicht davon ab, welchen ideologischen oder politischen Standpunkt man vertritt. Niemand muss sich um den Status der Gemeinnützigkeit wie um ein Stipendium oder eine Arbeitsstelle bewerben.
Ein Blick in die USA zeigt, wie sehr der Journalismus von gemeinnützigen Büros profitieren kann. Dort gibt es mittlerweile Dutzende gemeinnützige Redaktionen, die lokale und nationale Skandale aufdecken. Die neuen Redaktionen arbeiten in Bereichen, aus denen der klassisch finanzierte Journalismus sich oft zurückgezogen hat.
Büros wie ProPublica in New York oder das Center for Investigative Reporting in Kalifornien gehören zu den innovativsten und am häufigsten ausgezeichneten Redaktionen des Landes. Sie werden von Großspendern, Stiftungen und normalen Bürgern finanziert, sind unabhängig von Verlagsinteressen und Profitdruck, beweglich und transparent.
In Deutschland gibt es vereinzelt Lokalblogs, Journalistenbüros und kleine Redaktionen, die versuchen, sich unabhängig zu finanzieren. Oft gründen sie Vereine, über die sie Spenden sammeln. Seit 2008 gibt es beispielsweise die unabhängige Online-Zeitung regensburg-digital.de, die Skandale aufspürt und sich Themen widmet, die in der Lokalpresse kaum stattfinden. Zum Großteil wird die Zeitung durch den „Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt“ finanziert. Dieser Verein ist jedoch nicht gemeinnützig.
Andere Projekte wie die KONTEXT: Wochenzeitung in Stuttgart sind sehr wohl gemeinnützig. Das ist jedoch aufwändig. Kontext zum Beispiel wird unter dem Label Bildung geführt, um unter den geltenden Paragraf 52 zu fallen. Das ist eine Hilfskonstruktionen, die Ressourcen frisst. Außerdem sind solche Verrenkungen wackelig, solange Journalismus nicht offiziell als gemeinnützig gilt. Steuerrechtler glauben, dass das möglich ist.
Wie wichtig und logisch es wäre, Paragraf 52 der Abgabenordnung anzupassen, zeigt sich am Beispiel der Akademie der Bayerischen Presse in München. Die ist eine gemeinnützige Einrichtung zur Weiterbildung von Journalisten. Das ist in Ordnung. Die Akademie ist nicht nur steuerbefreit, sie bekommt auch öffentliche Fördermittel – fast eine halbe Million Euro im Jahr. Sie bietet fast 200 Weiterbildungskurse im Jahr an.
Dem Magazin Cicero zufolge fällt jedoch fast ein Viertel aller angebotenen Kurse nicht unter die Rubrik Journalismus, sondern unter Public Relations. Siemens, Telekom, Allianz oder die Energie-Unternehmen E.on und Vattenfall sollen laut Cicero Kunden gewesen sein. Martin Kunz als Direktor der Akademie versicherte dem Cicero, seine Akademie halte sich stets „sehr streng an die Vorgaben“. Der Journalisten-Anteil an den Kursen betrage 100 Prozent.
Was bleibt: Um dem schwankenden Qualitätsjournalismus zu helfen, sollte der Paragraf 52 der Abgabenordnung angepasst werden. Es wäre nur ein einziger Satz, aber er könnte der Zukunft des Journalismus in Deutschland einen großen Schub verpassen. (Daniel Drepper)

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