Politik

In Deutschland darf eine Frau innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen abtreiben lassen, wenn sie dem Arzt einen Beratungsschein - zum Beispiel von der Organisation pro familia vorlegt. (Foto: dpa)

10.03.2015

CSU gegen leichteren Zugang zur Abtreibung

Das Europäische Parlament fordert ein Menschenrecht auf Abtreibung. Die Zahl der Schwangerschaftsabrüche geht bundesweit zurück - in Bayern allerdings steigt sie

Das Europäische Parlament hat heute einen Bericht zur Gleichstellung von Männern und Frauen verabschiedet, der unter anderem auch einen leichteren Zugang zur Abtreibung fordert. "Abtreibung ist kein europäisches Thema, sondern Sache der Mitgliedstaaten", kritisiert die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler in der heutigen Plenardebatte zu dem Gleichstellungsbericht. "Ich lehne einen leichteren Zugang zur Abtreibung ab; wir müssen das ungeborene Leben schützen." Die CSU-Europagruppe hat den Bericht aus diesen Gründen abgelehnt.
"Es gibt in Sachen Gleichstellung in den Mitgliedstaaten noch viel zu tun", so Niebler: Gewalt gegen Frauen, Zwangsprostitution, Altersarmut, die bestehende Lohnlücke zwischen den Gehältern von Männern und Frauen oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wichtige Themen. "Aber Lebensfragen und Abtreibung fallen ausschließlich in die Kompetenz der Mitgliedstaaten", so Niebler.  Der deutsche Gesetzgeber habe sich nach Jahren der Debatte und Diskussion für ein Abtreibungsrecht in wenigen Ausnahmefällen entschieden und den Schutz des ungeborenen Lebens und das Recht von Frauen auf ihre körperliche Unversehrtheit sorgfältig gegeneinander abgewogen.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, unter bestimmten Bedingungen aber nicht strafbar. Dem Paragrafen 218a des Strafgesetzbuches zufolge darf eine Frau innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen abtreiben lassen, wenn sie dem Arzt einen Beratungsschein vorlegt. Die Beratung muss mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten Konfliktberatungsstelle erfolgt sein. Sie soll die Frau ermutigen, die Schwangerschaft fortzusetzen, und dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen.
Eine Abtreibung bleibt auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn für die Schwangere Lebensgefahr besteht oder eine schwerwiegende körperliche oder seelische Beeinträchtigung droht. Ein Abbruch ist zudem bei einer Schwangerschaft infolge einer Sexualstraftat, etwa einer Vergewaltigung, möglich - aber dann nur innerhalb der ersten drei Monate.

Die Zahl der Abbrüche steigt in Bayern

In Deutschland treiben immer weniger Frauen ab. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche geht seit zehn Jahren kontinuierlich zurück. Rund 99 700 Abtreibungen wurden 2014 gemeldet, das waren 3 Prozent weniger als im Jahr zuvor. 2004 gab es noch 129 650 Schwangerschaftsabbrüche.
Entgegen dem bundesweiten Trend ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Bayern allerdings im vergangenen Jahr um 0,7 Prozent auf 11 906 gestiegen. Im Vorjahr hatten 11 823 Frauen abgetrieben, 2012 waren es 11 987, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Im Jahr 2004 waren in Bayern aber noch 15996 Abtreibungen gemeldet worden.
Knapp drei Viertel der Frauen, die 2014 in Deutschland einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt. Etwa acht Prozent waren mindestens 40 Jahre alt, knapp vier Prozent waren noch nicht volljährig. (BSZ/dpa)

Kommentare (1)

  1. Super Horsti am 17.03.2015
    Abtreibung ist die Ermordung eines Menschen im Mutterleib. Das Kind ist nicht ein seelenloser Zellklumpen oder gar das Eigentum der Frau, über welches diese nach Belieben verfügen kann. Die "Mein-Bauch-gehört-mir-Debatte" ist völlig absurd, da der Frau zwar ihr Bauch gehört aber nicht das Lebewesen welches in ihrem Leib eingeschlossen ist und auf die Geburt wartet. Mutter und Kind bilden eine Schicksalsgemeinschaft. Von einer deutschen Mutter erwarte ich in heroischer Selbstaufopferung notfalls das eigene Leben für das des Kindes hinzugeben so wie ich von einem Vater verlange das eigene Leben für die Verteidigung von Mutter und Kind nicht zu schonen sondern als das geringste zu achten!
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