Politik

Wenn die Bedrohung für Mutter und Kind zu groß wird, hilft oft nur noch die Flucht in ein Frauenhaus. (Foto: dapd)

07.09.2012

"Das ist ein Armutszeugnis"

Schlusslicht Bayern: Der Freistaat hat im bundesweiten Vergleich die wenigsten Frauenhaus-Plätze

Wenn Frauen häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, brauchen sie schnelle Hilfe. Doch oft ist das nächstgelegene Frauenhaus bereits überfüllt. Den Zufluchtsstätten fehlt das Geld für ein größeres Angebot an Plätzen. Experten kritisieren vor allem den „bunten Flickenteppich an Finanzierungsmodellen“ der Länder und Kommunen. Der Staat beteiligt sich nur mit einem bescheidenen Zuschuss. Gibt es hinter bayerischen Wohnungstüren weniger Gewalt als anderswo? Jedenfalls werden im Freistaat im bundesweiten Vergleich die wenigsten Frauenhausplätze vorgehalten. Dies zeigt der umfangreiche Bericht zum Thema, den das Bundesfamilienministerium vorgelegt hat. Fachleute sehen sich in ihrer Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung bestätigt. Einen Frauenhausplatz auf 7500 weibliche Einwohner fordert die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) in Bonn. Die Zahl resultiert aus einer Empfehlung des Europarates aus dem Jahr 2007.


Wer muss zahlen? Manche Kommune zieht vors Gericht


Bayern ist davon weit entfernt: Hier gibt es nur für jede 18 765. Frau eine Zufluchtsstätte. „Ein Armutszeugnis“ nennt Claudia Stamm, die gleichstellungspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, diese Bilanz – und fordert dringend Nachbesserung. Zum Vergleich: Andere Bundesländer erfüllen die geforderte Quote durchaus; Hessen zum Beispiel mit einem Platz auf 4093 Frauen oder Baden-Württemberg mit einem auf 7 210 Frauen.
„Die Anzahl der Frauenhausplätze sagt nur wenig über die Versorgungslage in einem Land aus“, heißt es hingegen aus dem bayerischen Sozialministerium. Maßgeblich sei vielmehr der Bedarf. Der liege nach Berechnungen von Staatsregierung, Kommunen und Trägerverbänden bei einem Platz für 10 000 Einwohnerinnen zwischen 18 und 60 Jahren, dieser Bedarf werde in Bayern befriedigt. Die Auslastung der derzeitigen Plätze beziffert das Ministerium mit 87 Prozent. 1939 Frauen seien im vergangenen Jahr in den 38 staatlich geförderten Frauenhäusern aufgenommen worden. Zurückgewiesen werde niemand, man versuche, die Frauen anderweitig weiterzuvermitteln, so ein Sprecher.
Die finanzielle Grundlast tragen in Bayern die Kommunen. Der Staat hält sich zurück. Der Schutz von Frauen vor Gewalt sei Teil der Daseinsvorsorge und liege primär in kommunaler Zuständigkeit, heißt es aus dem Sozialministerium. Der staatliche Beitrag ist denn auch bescheiden: Ab einem Platzangebot von fünf Frauenplätzen erhalten Frauenhäuser jeweils 16 200 Euro im Jahr, größere Häuser bekommen bis zu 60 750 Euro jährlich. 955 800 Euro zahlt die bayerische Staatsregierung an die Frauenhäuser im Jahr. Für den Rest sind die Kommunen zuständig, und die haben sehr unterschiedliche Regelungen getroffen.
So zeige gerade die Situation in Bayern ein sehr uneinheitliches Bild, sagt Eva Risse von der ZIF, die die autonomen Frauenhäuser vertritt. In Erlangen, Regensburg und Schweinfurt zum Beispiel zahle die Kommune einen pauschalen Zuschuss, der es ermögliche, grundsätzlich alle Frauen aufzunehmen. „Wir sind relativ unabhängig“, sagt Barbara Huggers vom autonomen Frauenhaus in Erlangen. Mehr als die Hälfte der Kosten übernehme die Stadt, 15 Prozent der Landkreis, neun Prozent der Freistaat – und den Rest von rund 20 Prozent finanziert das Frauenhaus selbst. „Klar müssen wir am Ende des Jahres eine Abrechnung vorlegen.“ Anders in München: Hier werden von der Stadt nur Tagessätze bezahlt. Dabei werde genau hingesehen, sagt Eva Risse von der ZIF: Stammt eine Frau aus einem anderen Landkreis oder gar aus einem anderen Bundesland, ist die Finanzierung nicht immer gesichert.
Ob pauschal oder über Tagessätze finanziert – was das Angebot an Plätzen angeht, so seien die Frauenhäuser insgesamt unterfinanziert, sagt Barbara Huggers: „Es gibt immer wieder Zeiten, wo alle Häuser in der Region besetzt sind und wir bis Ansbach ausweichen müssen.“ Wenig hilfreich seien jedoch die Anfragen, die manche Häuser von ihren Kostenträgern bekämen: Ob diese oder jene Frau nicht langsam mal wieder ausziehen wolle. „Die Frauen sind ja zu uns gekommen, weil sie sich endlich mal frei fühlen wollen“, so Huggers. Und in manchen Fällen dauere es eben etwas länger, bis die Bewohnerin ohne Bedrohung eine eigene Wohnung beziehen kann. „Nach einer Studie ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Frau in die Gewaltsituation zurückkehrt, umso größer, je kürzer die Verweildauer im Frauenhaus ist“, sagt Eva Risse von der ZIF.

"Der Bund entzieht sich seiner Verantwortung"


Dass die Situation bundesweit nicht zufriedenstellend ist, darüber sind sich die Frauenhausorganisationen einig. Nach Auffassung der ZIF zeigt der Bericht der Bundesregierung ein „katastrophales Bild“ für ganz Deutschland: 9000 Frauen würden jährlich mit ihren Kindern vom Frauenhaus ihrer Wahl abgewiesen – meist wegen Überfüllung. Die ZIF fordert deshalb eine bundesweit verbindliche und kostendeckende Regelung unabhängig vom Einzelfall. Ein „bunter Flickenteppich aus verschiedenen Finanzierungsmodellen der Länder und Kommunen“ sei die Finanzierung des Frauenhilfenetzwerks bislang, kritisieren auch die Wohlfahrtsverbände, deren Angebote als „Frauenhauskoordination e.V.“ organisiert sind. Der Lagebericht mache die lange angemahnten Defizite sichtbar. „Der Bund entzieht sich seiner Verantwortung“, wird Frauenministerin Kristina Schröder (CDU) bescheinigt, die bislang ein einheitliches Bundesgesetz nicht für erforderlich hält. Die Ministerin räumt lediglich „punktuelle Versorgungslücken, fachliche Defizite in den Einrichtungen und Zugangsschwierigkeiten für bestimmte Zielgruppen“ ein. Darum wolle man sich gemeinsam mit den Akteuren aus Bund, Ländern und Kommunen kümmern.
„Wir stehen zu unseren Frauenhäusern“, so Klaus Schulenburg, der zuständige Referent beim Bayerischen Landkreistag. Auch die Landkreise wären einer bundes- oder landeseinheitlichen Regelung gegenüber nicht abgeneigt. Da von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder auf der Flucht vor dem gewalttätigen Partner oft weit weg wollen, seien Frauenhäuser ein Sonderfall für die Sozialverwaltung. Die Fallzahlen hätten sich kaum verändert, aber die Mobilität habe enorm zugenommen. Dementsprechend gebe es auch immer wieder Streitfälle, welche Kosten die Herkunftskommune der Frau zu erstatten bereit sei. „Das ist natürlich unwürdig, wenn die Kostenträger vor Gericht ziehen“, so Schulenburg. Dass den Frauenhäusern bei einer bundeseinheitlichen Regelung der Wunsch nach einer Pauschale erfüllt wird, bezweifelt Schulenburg: „Das ist in der heutigen Zeit sicher eine Luxusvariante.“ (Anke Sauter)

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