Politik

In den bayerischen Rückführungszentren wie hier in Manching sind Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive untergebracht. (Foto: dpa)

13.04.2018

Der Anker hält nicht

Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern sollen nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden – Kritiker warnen vor Isolation und Gewalt in den Abschiebelagern

Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive sollen nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in sogenannte Ankerzentren. Dadurch könnten sie zügiger abgeschoben werden. Vorbild ist Bayern. Doch viele Flüchtlinge klagen dagegen. So zieht sich der Aufenthalt in die Länge – ohne Chance auf Arbeit, Bildung und Integration. Für die einen sind es Kompetenzzentren, für die anderen Abschiebelager. Diese Woche sollten sich Journalisten selbst ein Bild vom sogenannten Rückführungszentrum für Flüchtlinge in Manching bei Ingolstadt machen können. Die Einrichtung soll ein Pilotprojekt für die geplanten Ankerzentren werden, die Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zur schnelleren Abschiebung bundesweit einführen will. Doch kurz vor der Besichtigung wurde der Termin von der Regierung von Oberbayern abgesagt. Grund seien veränderte sachliche Zuständigkeiten innerhalb der Behörde. Der bayerische Flüchtlingsrat glaubt, der wahre Grund sei eher die Sorge vor schlechter Berichterstattung über das „angebliche Vorzeige-Abschiebelager“.

In den bayerischen Rückführungszentren sind Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive untergebracht – aktuell vor allem aus dem Westbalkan. Manching hat eine Kapazität von 2070 Plätzen, Bamberg von 3400. Früher waren Ausreisepflichtige über ganz Bayern verteilt. Belegt sind die beiden Einrichtungen derzeit nur zur die Hälfte. Einen Bedarfsrückgang erkennt das bayerische Innenministerium dennoch nicht. Tatsächlich hat die Große Koalition Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsländern erklärt, weitere sollen folgen. Dadurch dürften die Unterbringungszahlen zukünftig steigen. Verlassen haben die Einrichtung in Bamberg im Jahr 2017 2400 und in Manching 1300 Menschen. Wohin, kann das Ministerium nicht sagen.

Bekannt ist, dass letztes Jahr aus Bayern insgesamt rund 3300 Menschen abgeschoben wurden. Damit liegt der Freistaat im Bundesvergleich auf Platz drei hinter Baden-Württemberg (3500) und Nordrhein-Westfalen (6300). Durch das Rückführungszentrum in Manching will die Staatsregierung das jetzt ändern. Das bayerische Innenministerium erhofft sich eine „erhebliche Verfahrensbeschleunigung“, da dort alle relevanten Behörden wie die Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die Zentrale Ausländerbehörde, die Verwaltungsgerichte und die Leistungsverwaltung mit der Rückkehrberatung an einem Ort sind. „Gleichzeitig werden die Kommunen entlastet, die sich auf die Integration von bleibeberechtigten Personen fokussieren können“, erklärt ein Sprecher von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der Staatszeitung. Bundesinnenminister Seehofer gefällt die Idee so gut, dass er sie auf Bundesebene übertragen möchte.

Ähnliche Rückführungszentren wie in Bayern gibt es auch im hessischen Gießen und in Heidelberg. In Letzterem werden allerdings Asylbewerber, deren Asylverfahren kompliziert zu werden drohen, dezentral in den Kommunen untergebracht. Sie alle sollen ab Herbst zu Ankerzentren werden – probeweise. Man gehe den Weg der Pilotzentren, weil es für deren Einrichtung „erst einmal keine Gesetzesänderungen braucht“, sagte Seehofer. Dadurch soll ausgetestet werden, welche Rechtsänderungen überhaupt nötig seien.

Die asylpolitische Sprecherin der bayerischen Landtagsgrünen, Christine Kamm, ist skeptisch: „Mit dem Ausweg Pilotprojekt will wohl der Bundesinnenminister Gesetzgebungsverfahren umgehen“, glaubt sie. Tatsächlich müsste für eine Gesetzesänderung der Bundesrat zustimmen, wo die Große Koalition keine Mehrheit hat. Zwar wünscht sich Kamm ebenfalls kürzere Verfahren, „aber nicht dadurch, dass die Geflüchteten keine Asylsozialberatung oder unabhängige Rechtsberatung mehr erhalten“. Der bayerische Flüchtlingsrat kritisiert, dass Flüchtlingen in den Rückführungszentren das Bargeld gestrichen wurde und sie so keinen Anwalt mehr beauftragen konnten. „In Manching wird außer der völlig unterbesetzen Caritas keiner weiteren Beratungsorganisation Zutritt gewährt“, klagt Flüchtlingsrat-Sprecher Stephan Dünnwald. Er glaubt auch nicht, dass durch die zentrale Unterbringung Asylanträge schneller bearbeitet oder Verwaltungsgerichte schneller urteilen werden.

Kritik kommt ebenfalls von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Offiziell sollen Flüchtlinge nur zwei Monate in den Rückführungszentren bleiben. Doch wer rechtlich gegen seinen Abschiebebescheid vorgeht, muss zum Teil bis zu zwei Jahre dort ausharren – und es klagt fast jeder Zweite. In dieser Zeit hätten Asylbewerber keine Chance auf Arbeit, Bildung und Integration, so Bayerns GdP-Sprecher Thomas Bentele. „Wenn die Polizei dann im Umfeld solcher Einrichtungen einen Aufgabenzuwachs bekommt, ist das unseres Erachtens nicht verwunderlich.“

Zuständig für die Bewachung der Flüchtlinge soll laut Bundesinnenministerium die Bundespolizei sein. Dafür gibt es bisher keine gesetzliche Grundlage. Entsprechend stößt der Aufgabenzuwachs beim GdP-Bezirk Bundespolizei auf wenig Gegenliebe. „Bewachung und Betreuung von Ausreisepflichtigen ist keine polizeiliche Aufgabe“, unterstreicht deren Vorsitzender Jörg Radek.

Die Freien Wähler begrüßen zwar, dass Städte und Gemeinden durch die Rückführungszentren entlastet werden sollen. „Statt großspurig die Einrichtung von Ankerzentren zu verkünden, wäre die CSU gut beraten gewesen, schon frühzeitig für mehr Asylrichter zu sorgen, um die Verfahren bei etwaigen Klagen zu verkürzen“, sagt der integrationspolitische Sprecher der FW-Landtagsfraktion, Hans Jürgen Fahn. Mehr Personal an den Gerichten wünscht sich auch Bayerns SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher. Sonst hält er sich aber mit Kritik zurück und verweist auf den Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Nur zu groß dürften die Ankerzentren nicht werden. Zum einen sollten die Kommunen nicht überfordert werden. „Zweitens ist es auch ein Gebot der Menschlichkeit gegenüber den Antragsstellern, diese nicht massenhaft in Unterkünfte zu stecken“, betont Rinderspacher. In Gießen gibt es Platz für insgesamt 13 000 Menschen.

Bleibt die Frage, was Rückführungszentren in Bayern und Bund bringen, wenn abgelehnte Asylbewerber nur schwer abgeschoben werden können. Ende 2017 waren insgesamt knapp 65 000 Menschen in Deutschland geduldet, weil keine Reisedokumente oder Passersatzpapiere aus dem Herkunftsland vorlagen – ein Plus von 71 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das Bundesinnenministerium kann darauf keine Antwort geben und verweist auf den Koalitionsvertrag. Auch wann eine Evaluierung der Arbeit der Pilotzentren vorgesehen ist, lässt eine Sprecherin von Seehofer offen. „Die Arbeiten“, lässt sie sich lediglich entlocken, „sind aufgenommen und laufen mit Hochdruck.“ (David Lohmann)

Kommentare (2)

  1. Elias Kielinger am 13.04.2018
    Jeder dritte Hartz IV Empfänger ist inzwischen ein Asylant, 90 Prozent der Asylanten landen in Hartz IV, jetzt wollen die Anerkannten auch noch ihre (meist großen) Familien nachholen. Denkt jemand von diesen emotional betroffenen Lamentierern eigentlich auch mal ins Deutsche Beitragszahler?! Wer hat uns gesagt, ob wir für diese Leute auf Jahrzehnte finanziell aufkommen wollen? Denn für den Arbeitsmarkt sind sie mehrheitlich nicht zu gebraucht, aber leider wird das erst jetzt klar. Vor drei Jahren hat man uns den Stuss von den Fachkräften erzählt! Ich kann Leute wie Herrn Kadishsa nicht mehr hören, kotzen könnte ich, sorry. Dieses selbstgerechte Bestimmen über das hart erarbeitete Geld anderer Leute. Soll er doch Flüchtlinge daheim bei sich versorgen, wenn ihm so an deren Verbleib in Deutschland gelegen ist. Das Gesetz erlaubt diese Möglichkeit.
  2. Steve Kadisha am 13.04.2018
    Die „Zentren“ sind nichts anderes als Internierungslager, mit denen ein Wegekeln der schutzsuchenden Menschen bezweckt wird. Sprachkursverbot, Kochverbot, Schulbesuchsverbot, Kontaktunterbindung zur deutschen Gesellschaft, radikale Kürzung der ohnehin niedrigen Tadchengelder inklusive. Das ist würdelos auch gegenüber den Schutzsuchenden und unnötig. Die Asylentscheidungen werden so weder richtiger noch zügiger. Aber wir Deutschen verlieren mit diesen Lagern ein Stück Anstand und Würde.
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.